2. Die mit der Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit einhergehenden Mehraufwendungen bei der Wahlhelferentschädigung (abhängig vom Wahljahr; 2019: 66.500 €) werden im Teilergebnishaushalt THH 120 - Statistisches Amt, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt. Die Mehraufwendungen bei der allgemeinen Entschädigung in Bezug auf den Jugendrat von jährlich 8.000 werden im Teilergebnishaushalt THH 100 - Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang