Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: L/OB
GRDrs 793/2015
Stuttgart,
11/19/2015



Leitbild der Landeshauptstadt Stuttgart zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.11.2015
03.12.2015



Beschlußantrag:

Stuttgart soll zu einem inklusiven Gemeinwesen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entwickelt werden, in dem Menschen mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich miteinander leben, lernen, wohnen und arbeiten. Die Landeshauptstadt Stuttgart tritt dafür ein, dass die Ziele der UN-BRK ernst genommen werden. Dazu beschließt der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ein Leitbild nach Anlage 1.



Begründung:


Im Sinne der UN-BRK, die am 26. März 2009 in Kraft getreten ist, sollen Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt in allen Lebensbereichen der Gesellschaft teilhaben. Dies setzt einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess sowie ein Umdenken in der Stadtgesellschaft voraus.

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2011 den „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ vorgestellt. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg hat ebenfalls einen Umsetzungsplan für den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Landesregierung beschlossen und zugleich die Ministerien mit der Umsetzung beauftragt.

Von Oktober 2014 bis Mai 2015 hat die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses, an dem unter Moderation durch die Breuninger-Stiftung Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Expertinnen und Experten aus der Behindertenhilfe, interessierte und fachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung mitgewirkt haben, damit begonnen, die Ziele der UN-BRK auf den kommunalen Aufgaben- und Verantwortungsbereich zu übertragen und einen Fokus-Aktionsplan für ihren Aufgabenbereich zu erstellen. Die in diesem Zusammenhang erarbeiteten Ergebnisse müssen nun durch gezielte Beschlüsse sukzessive umgesetzt werden. Der Gemeinderat unterstützt, befördert und begleitet deren Umsetzung. Das Leitbild schafft einen Rahmen für das allgemeine und politische Handeln im Zuge der anstehenden Veränderungsprozesse in der Landeshauptstadt Stuttgart.




Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 216/2015 vom 26.06.2015 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Leitbild Stuttgart inklusiv Der Gemeinderat gibt sich auf Basis des Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein Leitbild zur Inklusion


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 216/2015 vom 26.06.2015 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Leitbild Stuttgart inklusiv
Der Gemeinderat gibt sich auf Basis des Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein Leitbild zur Inklusion




Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen

Leitbild des Gemeinderates der Landeshauptstadt Stuttgart zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

<Anlagen>



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Anlage 1 zur GRDrs 793-2015.pdfAnlage 1 zur GRDrs 793-2015.pdf