Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
338/2020 Neufassung
GZ:
T
Sitzungstermin: 22.10.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 06.10.2020, öffentl., Nr. 347
Verwaltungsausschuss vom 07.10.2020, öffentlich, Nr. 416
Gemeinderat vom 08.10.2020, öffentlich, Nr. 284
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 20.10.2020, öffentl., Nr. 390
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in den VA
Verwaltungsausschuss vom 21.10.2020, öffentlich, Nr. 458
Ergebnis: Vorberatung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 13.10.2020, GRDrs 338/2020 Neufassung, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart (Sondernutzungssatzung, SoNuS) (Stadtrecht 6/7) wird entsprechend der Anlage 1 (Satzungstext), Anlage 3 (Gebührenverzeichnis), Anlage 5 (Verzeichnis der Straßengruppen) und Anlage 7 (Plan Straßengruppe S) erlassen.

2. Aufgrund der aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Lage wird auf eine Gebührenerhöhung verzichtet.

3. Den inhaltlichen Änderungen in der Anlage 3 (Gebührenverzeichnis), Anlage 5 (Verzeichnis der Straßengruppen) und Anlage 7 (Plan Straßengruppe S) wird zugestimmt.


BM Thürnau bittet um nachträgliche Aufnahme einer Beschlussantragsziffer 4, welche wie folgt lauten soll:

4. Die Verwaltung wird durch den Gemeinderat ermächtigt, in Ausnahmefällen Gebühren für Sondernutzungen während der Corona-Pandemie auf Antrag zu reduzieren.

Die Anträge sind wohlwollend im Sinne größtmöglicher Erleichterung, auch bezogen auf die Außenbewirtschaftung und deren Ausgestaltung, zu behandeln.


OB Kuhn ergänzt, die Ergänzung gehe zurück auf eine Vorverständigung im Ältestenrat. Anschließend stellt er fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt mit oben aufgeführter Ergänzung.
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