1. | Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2021 in der vorgelegten Form fest. | |
1.1 | Bilanzsumme | 91.366.553,07 EUR |
1.1.1 | Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten | 81.977.883,77 EUR
9.383.816,01 EUR
4.853,29 EUR
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1.1.2 | Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
- die Rechnungsabgrenzungsposten | 31.233.503,09 EUR
32.703.124,84 EUR
6.275.052,00 EUR
21.113.406,76 EUR
41.466,38 EUR |
1.2 | Gewinn- und Verlustrechnung | |
1.2.1 | Der Jahresfehlbetrag beträgt | - 1.494.746,44 EUR |
1.2.2 | Summe der Erträge | 60.116.887,90 EUR |
1.2.3 | Summe der Aufwendungen | 61.611.634.34 EUR |
1.3 | Der Jahresfehlbetrag 2021 wird durch die Entnahme aus der Gewinnrücklage ausgeglichen. | |
2. | Die Zuschüsse des Rechtsträgers für Tilgungsleistungen in Höhe von
werden in die Kapitalrücklage eingestellt.
| 673 TEUR |
3. | Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2021 entlastet.
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4. | Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wird die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young beauftragt. |