Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
610/2013
GZ:
StU
Sitzungstermin: 21.11.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Sanierung Bad Cannstatt 10 -Teinacher Straße-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.09.2013, nicht öffentlich, Nr. 423
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.10.2013, öffentlich, Nr. 446
Gemeinderat vom 17.10.2013, öffentlich, Nr. 184
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 05.11.2013, öffentlich, Nr. 504
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 09.08.2013, GRDrs 610/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 21.11.2013 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bad Cannstatt 10 -Teinacher Straße- beschlossen:
§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bad Cannstatt 10 -Teinacher Straße- vom 04. Februar 1999, in Kraft getreten am 25. Februar 1999, und die Satzung über die geringfügige Erweiterung des Sanierungsgebietes vom 19. Oktober 2000, in Kraft getreten am 02. November 2000, werden aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 23. Juli 2013. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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