Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 473/2012
Stuttgart,
07/02/2012



Stuttgarter Musikschule;
Beteiligung an der Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen der Bildungskooperation „Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.07.2012
19.07.2012
23.10.2012



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt ihre Beteiligung am Förderprogramm „Singen-Bewegen-Sprechen“ im Rahmen der Sprachförderung des Landes Baden-Württemberg ab dem 1. August 2012 fort.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden organisatorischen und personellen Maßnahmen vorzubereiten.

3. Ermächtigung zum Führen von Beschäftigten außerhalb des Stellenplans:

Interimszeit vom 1. August bis 31. Dezember 2012
Die Verwaltung wird ermächtigt, während der Interimszeit das bestehende Personal (SBS-Lehrkräfte, die aufgrund der Ermächtigung aus GRDrs. 384/2010 außerhalb des Stellenplans geführt werden) weiterhin außerhalb des Stellenplans im Umfang von zwei Stellen (dies entspricht ca. 50 Bildungskooperationen) zu führen.

Ab Januar 2013
Die Verwaltung wird ermächtigt, befristetes Personal außerhalb des Stellenplans in dem Umfang und der Dauer einzustellen, in dem sie mit bewilligten Kooperationen beauftragt wird und die Zuwendungen des Landes die Personalkosten der Stuttgarter Musikschule decken.

4. Die Kulturverwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit über die Entwicklung zu berichten.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Stuttgarter Musikschule beteiligt sich seit dem Schuljahr 2010/2011 am Förderprogramm „Singen-Bewegen-Sprechen“ des Landes Baden-Württemberg (GRDrs 384/2010). Derzeit werden rd. 1.500 Kinder durch die Stuttgarter Musikschule in 114 Kooperationen betreut. Das Förderprogramm läuft in seiner bisherigen Form am 31. Juli 2012 aus und soll durch ein organisatorisch geändertes und inhaltlich erweitertes Förderprogramm ersetzt werden. Zeitgleich am 31. Juli 2012 laufen die befristeten Arbeitsverträge aus, welche die Stuttgarter Musikschule mit den SBS-Lehrkräften abgeschlossen hat. Diese Lehrkräfte wurden bereits bislang aufgrund einer Ermächtigung außerhalb des Stellenplans geführt.

Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, die Förderrichtlinien der Intensiven Sprachförderung mit der Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (vorschulisch) zu verschmelzen und mit „Singen-Bewegen-Sprechen“ zu einer einheitlichen Verwaltungsvorschrift zu verknüpfen.

Mit diesen Richtlinien soll den Trägern der Kindertageseinrichtungen, den Städten und Gemeinden, den Kirchen und sonstigen freien Kindergartenträgern eine größtmögliche Transparenz geboten und der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und beim Mittelnachweis verringert werden.

Die neue Förderrichtlinie des Kultusministeriums befindet sich in der Anhörungsphase, die am 9. Juli 2012 endet. Die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie ist bis Ende Juli 2012 zu erwarten. Der Anhörungsentwurf ist als Anlage 2 beigefügt.

Wesentliche organisatorische Änderung ist, dass künftig nicht mehr die Stuttgarter Musikschule als beauftragte Stelle den Förderantrag an das Land stellen kann, sondern die Kindergärten und Kindertageseinrichtungen bzw. deren Träger. Ein Gespräch mit dem Jugendamt hat ergeben, dass nach heutigem Kenntnisstand die städtischen Kooperationen zumindest im bisherigen Umfang weitergeführt werden sollen. Das heißt, dass in städtischen Kindergärten und Tageseinrichtungen mindestens 50 Kooperationen zustande kommen werden. Für 50 Kooperationen werden zwei Vollzeitstellen benötigt. Wie viele Beauftragungen von den freien Trägern hinzu kommen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

Die Arbeitsverträge mit den SBS-Lehrkräften enden am 31. Juli 2012. Es handelt sich um qualifizierte und besonders fortgebildete Fachkräfte. Damit diese nicht ab 1. August 2012 arbeitslos werden und der Stuttgarter Musikschule nicht mehr zur Verfügung stehen ist es erforderlich, die Verträge zunächst bis 31. Dezember 2012 zu verlängern. Bis dahin ist absehbar, in welchem Umfang die Stuttgarter Musikschule mit SBS-Bildungskooperationen beauftragt wird.

Es bedarf daher eines Grundsatzbeschlusses, dass sich die Stuttgarter Musikschule weiterhin an der Sprachförderung im Rahmen von SBS beteiligt. Gleichzeitig benötigt die Stuttgarter Musikschule eine Ermächtigung zur Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen außerhalb des Stellenplanes bis Ende 2012 und zum Abschluss von weiteren Arbeitsverträgen in dem Umfang, in dem die Stuttgarter Musikschule mit bewilligten Kooperationen beauftragt wird und Fördermittel bestehen.


Finanzielle Auswirkungen

Die durchschnittlichen Personalkosten einer Musikschullehrkraft in EG 9 TVöD betragen 52.200 Euro im Jahr. Die Kosten einer Kooperationsstunde für eine Musikschullehrkraft belaufen sich somit auf rund 2.100 Euro im Jahr. Bei Zuwendungen von 2.000 Euro bzw. 2.400 Euro pro Fördermaßnahme werden die jährlichen Personalaufwendungen pro Kooperation gedeckt. Die Stuttgarter Musikschule wird nur befristete Arbeitsverträge im Umfang bewilligter Förderanträge abschließen, so dass die Maßnahme für den Stadthaushalt kostenneutral bleibt.

Für die Übergangszeit bis 31. Dezember 2012 fallen Personalkosten in Höhe von 43.500 Euro an. Diese können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht mit bewilligten finanziellen Zusagen abgedeckt werden. Allerdings würden die vom Jugendamt genannten 50 Kooperationen die Personalkosten decken.

Die Sachmittel für das Sprachförderprogramm SBS sind durch die Kommune aufzubringen. Für jede Kooperation wird mit einem einmaligen Bedarf von maximal 800 Euro für die Beschaffung von Instrumenten etc. gerechnet. Es kann davon ausgegangen werden, dass aus dem jetzigen Förderprogramm zum Teil bereits Instrumente vorhanden sind.

Ab 2013 stehen alle städtischen Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass sie nur durchgeführt werden können, wenn die Fördermittel des Landes auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, SJG und WFB haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Anhörungsentwurf Verwaltungsvorschrift Sprachförderung



Ausführliche Begründung:


Die Stuttgarter Musikschule beteiligt sich seit dem Schuljahr 2010/2011 am Förderprogramm „Singen-Bewegen-Sprechen“ des Landes Baden-Württemberg (GRDrs 384/2010). Dieses endet am 31. Juli 2012. Gleichzeitig laufen die befristeten Arbeitsverträge, welche die Stuttgarter Musikschule mit den SBS-Lehrkräften abgeschlossen hat, aus.

Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, die bewährten ganzheitlichen Elemente von Singen-Bewegen-Sprechen in eine kontinuierliche, verlässliche Sprachförderung während der gesamten Kindergartenzeit organisch einzufügen. Kinder, die einen intensiven Sprachförderbedarf haben, können künftig über die gesamte Kindergartenzeit (für 3- bis 6-jährige Kinder) eine zusätzliche Sprachförderung erhalten. Dazu stehen zwei Förderwege zur Wahl, die bei ausreichender Anzahl an förderberechtigten Kindern parallel angeboten werden können.

· Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt
· SBS-Bildungskooperation „Singen-Bewegen-Sprechen“ ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Die Kindergärten/die Kindertagesstätten bzw. deren Träger haben die Freiheit zu entscheiden, ob sie zur Behebung des Sprachförderbedarfs die Intensive Sprachförderung im Kindergarten oder die SBS-Bildungskooperation „Singen-Bewegen-Sprechen“ nutzen wollen.

Es können auch beide Förderlinien der Sprachförderung gleichzeitig genutzt werden. Die einzige Einschränkung ist, dass nicht für die gleichen Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf eine Doppelförderung, d.h. eine Förderung mittels SBS und mittels ISK beantragt werden darf.

„Singen-Bewegen-Sprechen“ hebt sich als Sprachförderprogramm durch den ganzheitlichen Ansatz deutlich von gängigen Sprachförderprogrammen ab. SBS hat einen weit über die erfolgreiche Stärkung der Sprachentwicklung hinausgehenden Mehrwert: SBS stärkt die Kinder ebenso in der Entwicklung ihrer kognitiven, motorischen und sozialen Kompetenzen sowie in ihrer allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung. Darüber hinaus vermittelt SBS nebenbei auch eine erste musikalische Bildung. Die didaktischen Einheiten werden von einer musikpädagogischen Fachkraft gemeinsam mit einer Erzieherin/einem Erzieher gestaltet. Der Transfer in den Kindergartenalltag erfolgt durch die Erzieherin/den Erzieher.

Im derzeit noch laufenden Landesförderprogramm „Singen-Bewegen-Sprechen“, an dem sich die Landeshauptstadt Stuttgart seit dem Schuljahr 2010/2011 beteiligt, werden rund 1.500 Kinder durch die Stuttgarter Musikschule gemeinsam mit Erzieherinnen/Erziehern in 114 Kooperationen betreut.

Jetzt will das Land Baden-Württemberg die Förderrichtlinien der Intensiven Sprachförderung mit der Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (vorschulisch) verschmelzen und mit SBS zu einer einheitlichen Verwaltungsvorschrift verknüpfen. Der Entwurf dieser Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums ist als Anlage 2 beigefügt. Mit den neuen Richtlinien soll den Trägern der Kindertageseinrichtungen, den Städten und Gemeinden, den Kirchen und sonstigen freien Kindergartenträgern eine größtmögliche Transparenz geboten und der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und beim Mittelnachweis verringert werden.

Dafür haben der Ministerrat und der Landtag von Baden-Württemberg im Haushaltsbeschluss für die Sprachförderung insgesamt 30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie ist bis Ende Juli zu erwarten. Anschließend wird eine Antragsstellung umgehend möglich sein.

SBS als Förderweg innerhalb der Sprachförderung ist nach der neuen Förderrichtlinie nur noch dem vorschulischen Bereich vorbehalten. Die Überlegungen zur Weiterführung von SBS im Bereich der Grundschule entfallen somit.

Zuwendungsempfänger für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen der SBS-Bildungs-kooperation können ausschließlich kommunale und freie Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen sein. Diese müssen auch die Förderanträge stellen. Die Zuwendungen sind ausschließlich für Personalaufwendungen der Kooperationspartner (in diesem Fall der Stuttgarter Musikschule) zu verwenden, die diesen für die gemeinsame Durchführung der SBS-Bildungskooperation mit den Kindergärten und Kindertageseinrichtungen entstehen.

Der bisherige Entwurf der Verwaltungsvorschrift sieht eine Zuwendung bis zu 2.000 Euro je anerkannter Fördermaßnahme für Gruppen mit mindestens 4 förderberechtigten Kindern in einer Gruppengröße von 4 bis 7 Kindern sowie eine Zuwendung von bis zu 2.400 Euro je anerkannter Fördermaßnahme für Gruppen mit mindestens 8 förderberechtigten Kindern in einer Gruppengröße von 8 bis 12 Kindern vor. Wenn über 80 % der Kinder einer Kindertageseinrichtung einen Migrationshintergrund haben, müssen jeweils nur zwei Kinder förderberechtigt sein, um eine Fördermaßnahme beantragen zu können. Bis zu 250 Euro können als zusätzliche Zuwendung je Gruppe pro anerkannter Fördermaßnahme bei aktiver und kontinuierlicher Beteiligung der Erziehungsberechtigten gewährt werden. Eine Reduzierung der festgesetzten Höchstförderbeträge kann erfolgen, wenn die im Staatshaushaltsplan verfügbaren Mittel nicht ausreichen.

Der Träger kann weitere Kinder - auch ohne zusätzlichen Sprachförderbedarf - in eine Sprachfördergruppe aufnehmen. Die Gesamtgröße einer Sprachfördergruppe SBS darf 20 Kinder nicht überschreiten. Der Gruppenteiler liegt bei 12 Kindern. Durch die Aufnahme weiterer Kinder wird die Höhe der zu gewährenden Zuwendungen nicht berührt. Ziel des Projektes im Kindergarten für Kinder zwischen 3 bis 6 Jahren ist es auch weiterhin, durch eine aktive musikalische Betätigung die Entwicklung der Kinder zu unterstützen. Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt daher immer noch auf den Bereichen Singen, Sprechen und Bewegen.

Voraussetzung für die weiteren Planungen ist es, dass die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Sprachförderung rechtsverbindlich erlassen wird. Dies wird nach heutiger Kenntnis bis Ende Juli 2012 der Fall sein. Die Träger können dann bei genügender Anzahl an förderberechtigten Kindern festlegen, ob ISK und/oder SBS in einer Einrichtung angeboten werden sollen. Anschließend müssen sie die entsprechenden Anträge stellen.


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Anlage 2 GRDrs 473-2012.pdfAnlage 2 GRDrs 473-2012.pdf