Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein Bestandsgebiet. Die Erschließung ist vorhanden. Die planungsrechtliche Festsetzung der Verkehrsflächen im Ackerweg und an der Süßener Straße wurde an den bestehenden Straßenzustand angepasst. Kleinere Teilflächen liegen auf Privatgrundstücken und sind zu erwerben. Eine grundstücksbezogene Ermittlung der Grunderwerbskosten für die Verkehrsflächen kann erst bei den Erwerbsverhandlungen erfolgen.
Die Verkehrsfläche Ackerweg ist erschließungsbeitragsrechtlich noch nicht abgerechnet. Nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes und der erstmaligen endgültigen Herstellung des Ackerwegs fallen Erschließungsbeiträge an, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden kann. Die übrigen, an das Plangebiet angrenzenden Straßen sind beitragsrechtlich abgeschlossen.
Für die durch den Bebauungsplan zusätzliche baulich mögliche Geschossfläche wird ein Kanalbeitrag nachverlangt werden. Die Höhe kann derzeit noch nicht angegeben werden.
Beteiligte Stellen Referate WFB, SJG, RSO, T, KBS, OB/82 Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen 1. Bebauungsplanentwurf (Verkleinerung) vom 2. März 2015 2. Textteil zum Bebauungsplanentwurf vom 2. März 2015 / 11. Februar 2016 3. Begründung vom 2. März 2015 / 11. Februar 2016 4. Zusammenstellung der Anregungen bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 5. Zusammenstellung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB 5 a. Zusammenstellung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB 6. Namensliste der beteiligten Bürger (nur für Mitglieder des Gemeinderates, nicht elektronisch abrufbar) aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und dem Erörterungs- termin siehe Dateianhang zum Seitenanfang Anlage1_Bebauungsplan02-03-2015Neu.pdfAnlage2_Wa80_Text.pdfAnlage3_Wa80_Begründung.pdfAnlage4_Anregungen_Frühz_Bet.§3-1.pdfAnlage5_TöB_Beteiligung§-4-2.pdfAnlage5a_TöB_Beteiligung§-3-2.pdf