Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 262/2024
Stuttgart,
04/17/2024



Bachwasserleitung Nesenbach
- Baubeschluss
- Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.04.2024
24.04.2024
25.04.2024



Beschlußantrag:

1. Der Herstellung der Bachwasserleitung im Hauptsammler Nesenbach zwischen den Quellfassungen am Heidenklingenbach und Elsenbach bis zur Einleitung in den Neckar nach der Machbarkeitsuntersuchung des Tiefbauamts im Jahre 2019 sowie 2. Die voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von 4.975.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt bei Projekt-Nr. 7.667014 Bachwasserleitung Haupt-
sammler Nesenbach, Ausz.Gr. 7872 – Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.



Begründung:


Das im Einzugsgebiet der Quellfassungen des Nesenbachs in Kaltental gefasste Wasser soll in einer Rohrleitung bis zu den Seen im Schlossgarten geführt werden. Damit soll zum einen das Quellwasser dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden und zum anderen die Wasserqualität der Seen verbessert werden. Zusätzlich soll an zwei Stellen (Möhringer Straße und Nesenbachstraße) das Wasser in einer Rinne sicht- und erlebbar geführt werden.

Die Quellfassungen am Heidenklingenbach und Elsenbach im Zulauf des Nesenbachs wurden bereits in einem ersten Bauabschnitt hergestellt. Die Kosten beliefen sich auf 570.000 EUR. Im zweiten Bauabschnitt werden jetzt die Rohrleitungsbauarbeiten bis zum Königin-Katharina-Stift umgesetzt. Anschließend wird in einen weiteren dritten Bauabschnitt die Bachwasserleitung zur Versorgung der Seen im Unteren Schlossgarten ergänzt.

Die Bauleistungen für den zweiten Bauabschnitt wurden im Januar 2024 öffentlich ausgeschrieben. Zum Eröffnungstermin im Februar 2024 gingen 3 Angebote ein. Der Baubeginn ist im Mai 2024 vorgesehen. Die Bauleistungen werden voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.



Finanzielle Auswirkungen

Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung der Herstellung der Bach-
wasserleitung im Hauptsammler Nesenbach zwischen den Quellfassungen am Heidenklingenbach und Elsenbach bis zur Einleitung in den Neckar belaufen sich auf
5.774.000 EUR (einschließlich 299.000 EUR aktivierungsfähige Eigenleistungen des Tiefbauamts).


Gemäß Gestattungs- und Bauvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg aus dem Jahr 2009 übernimmt das Land von den tatsächlich entstandenen Planungs- und Baukosten ein Viertel. Für diese Kostenübernahme sind Einzahlungen von insgesamt 1.243.000 EUR veranschlagt.

Im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.667014 - Bachwasserleitung Hauptsammler Nesenbach, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen stehen Finanzierungsmittel von insgesamt 5.274.000 EUR zur Verfügung. Der in Beschlussantrag 2 dargestellte voraussichtliche Mittelabfluss weicht von den veranschlagten Jahresraten ab. Vorhandene Restmittel beim vorgenannten Projekt werden zu den Jahresabschlüssen als Ermächtigungsübertragung angemeldet.

Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von insgesamt 500.000 EUR prognostiziert. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken, Ausz.Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe aus der vorgenannten Pauschale im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung von 5% pro Jahr bis Mitte der Bauzeit (prognostizierte Baupreissteigerung) in Höhe von 235.000 EUR berücksichtigt. Bis zur Fertigstellung Ende 2025 können weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.

Bauherrenrisiken in Höhe von 265.000 EUR begründen sich durch Kampfmittelsondierung/-beseitigung, Kabelverlegungen, geologische Beschaffenheit des Untergrunds, Zustand der Gewölbe und schlechte Witterungsverhältnisse (insbesondere Regenwetter).

Auf die Angaben zu den Folgelasten wird verwiesen (Anlage 3).



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Übersichtsskizze zum Gesamtvorhaben
Anlage 2: Kostenanschlag vom 10. April 2024
Anlage 3: Folgelastenbeleg





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20240416_262-2024_Mitzeichnung_WFB.pdf
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