Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
205/2018
Stuttgart,
03/15/2018
Nachrücken von Herrn Walter Schupeck (AfD; jetzt LKR) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.03.2018
22.03.2018
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Walter Schupeck in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 ist Herr Walter Schupeck nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Alternative für Deutschland (AfD) und rückt daher für den mit Ablauf des 6. März 2018 aus dem Gemeinderat ausgeschiedenen Stadtrat Prof. Dr. Lothar Maier gemäß § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Wirkung zum 7. März 2018 in den Gemeinderat nach.
Herr Walter Schupeck hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Walter Schupeck keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Fritz Kuhn
Anlagen
keine
<Anlagen>
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