Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
225
24
Verhandlung
Drucksache:
594/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
23.07.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Neues Stuttgarter Eigentumsförderprogramm (SEP) und Anpassung der Einkommensgrenzen im städtischen Programm Mietwohnungen für mittlere Ein-
kommensbezieher - Vertagung -
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 17.07.2020, öffentlich, Nr. 94
Ergebnis: mehrheitl. Zustimmung bei 9 Ja-, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 09.07.2020, GRDrs 594/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die beiden Eigentumsförderprogramme der Landeshauptstadt Stuttgart "Preiswertes Wohneigentum" (PWE) und "Familienbauprogramm" (FBP) werden zu einem neuen Eigentumsförderprogramm "Stuttgarter Eigentumsprogramm" (SEP) zusammengefügt.
2. Die drei Einkommensgruppen und die entsprechenden Einkommensgrenzen aus den Förderprogrammen PWE und FBP werden im SEP vollumfänglich übernommen.
Bezugsgröße ist der jeweilige Betrag aus der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zum Förderprogramm Wohnungsbau BW in der letzten geltenden Fassung.
3. Die städtische Förderung soll als Subjektförderung in Form von Zuschüssen an berechtigte Haushalte erfolgen.
4. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt tritt das SEP in Kraft und die bisherigen Eigentumsförderprogramme PWE und FBP außer Kraft.
5. Im Stuttgarter Innenentwicklungsmodell, aktuell GRDrs 1060/2019, wird der Begriff Preiswertes Wohneigentum (PWE) durch SEP ersetzt. Die Bindungsdauer der Eigentumsförderung im SIM wird an das SEP angepasst. Zukünftig beträgt diese 15 anstelle von bislang 10 Jahren.
Die Vorhabenträgerin im SIM verpflichtet sich, die Kaufpreise einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung im gleichen Vorhaben gestaffelt nach den Einkommensgruppen des berechtigten Personenkreises um einen nachstehend definierten Betrag je m² Wohnfläche zu reduzieren:
Für Einkommensgruppe I beträgt dieser: 1.250 Euro je m² Wohnfläche
Für Einkommensgruppe II beträgt dieser: 750 Euro je m² Wohnfläche
Für Einkommensgruppe III beträgt dieser: 250 Euro je m² Wohnfläche
Die Vorhabenträgerin in SIM soll alle Einkommensgruppen abbilden. Nach Abschluss der Maßnahme hat die Vorhabenträgerin nachzuweisen, dass die durchschnittlich gewährte Reduzierung der Kaufpreise im Programm SEP der Verbilligung der Einkommensgruppe II entspricht.
In SIM wird der Vorhabenträgerin eine Last in Höhe von 750 Euro je m² Wohnfläche anerkannt.
6. Die Einkommensgrenzen im städtischen Förderprogramm "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" (MME) werden geringfügig erhöht.
7. Die neuen Einkommensgrenzen Programm MME gelten ab Veröffentlichung im Amtsblatt.
Dieser Tagesordnungspunkt wird
vertagt
auf die Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2020.
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