Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
594/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 23.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Neues Stuttgarter Eigentumsförderprogramm (SEP) und Anpassung der Einkommensgrenzen im städtischen Programm Mietwohnungen für mittlere Ein-
kommensbezieher - Vertagung -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 17.07.2020, öffentlich, Nr. 94
Ergebnis: mehrheitl. Zustimmung bei 9 Ja-, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 09.07.2020, GRDrs 594/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die beiden Eigentumsförderprogramme der Landeshauptstadt Stuttgart "Preiswertes Wohneigentum" (PWE) und "Familienbauprogramm" (FBP) werden zu einem neuen Eigentumsförderprogramm "Stuttgarter Eigentumsprogramm" (SEP) zusammengefügt.

2. Die drei Einkommensgruppen und die entsprechenden Einkommensgrenzen aus den Förderprogrammen PWE und FBP werden im SEP vollumfänglich übernommen.
3. Die städtische Förderung soll als Subjektförderung in Form von Zuschüssen an berechtigte Haushalte erfolgen.
4. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt tritt das SEP in Kraft und die bisherigen Eigentumsförderprogramme PWE und FBP außer Kraft.

5. Im Stuttgarter Innenentwicklungsmodell, aktuell GRDrs 1060/2019, wird der Begriff Preiswertes Wohneigentum (PWE) durch SEP ersetzt. Die Bindungsdauer der Eigentumsförderung im SIM wird an das SEP angepasst. Zukünftig beträgt diese 15 anstelle von bislang 10 Jahren.
6. Die Einkommensgrenzen im städtischen Förderprogramm "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" (MME) werden geringfügig erhöht.

7. Die neuen Einkommensgrenzen Programm MME gelten ab Veröffentlichung im Amtsblatt.


Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt auf die Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2020.
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