§ Der/die Erlaubnisinhaber/-in ist für die Unterhaltung (Reinigung, Wartung und Reparatur) verantwortlich.
§ Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen bzw. bei Gehweg / Rad frei dürfen Bänke und Pflanzkübel nicht aufgestellt werden.
§ Weitere Gegenstände (Tische, Schirme, Dekoartikel etc.) und die Verankerung in den Boden sind unzulässig.
§ Die Bestätigung einer Privathaftpflichtversicherung muss vorgelegt werden, damit Schäden, die Anderen durch die auf dem Gehweg aufgestellten Hindernisse entstehen, ersetzt werden.
Im Genehmigungsverfahren für private Bänke werden zusätzlich die folgenden Voraussetzungen geprüft:
§ Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist zu gewährleisten.
§ Pro Gebäude darf eine Bank direkt an der Gebäudewand aufgestellt werden, die der Nachbarschaft, also nicht nur dem/der Antragstellenden, zur Erholung und zum Austausch zur Verfügung steht.
§ Die Bänke dürfen folgende Maße nicht überschreiten: Tiefe der Bank: max. 0,6 m, Länge der Bank: max. 2,0 m.
§ Es muss eine Restgehwegbreite von mind. 2,0 m für den Fußverkehr frei bleiben.
§ Zum Nachbargebäude muss ein Abstand von 0,5 m verbleiben.
§ Zu Privatzufahrten muss ein Abstand von 1,0 m verbleiben.
§ Es muss standfestes und witterungsbeständiges, insbesondere windbeständiges Mobiliar, ohne Werbung verwendet werden.
Die weiteren Voraussetzungen für die Aufstellung von Pflanzkübeln sind:
§ Eine gezielte Positionierung weniger und einheitlicher Kübel soll direkt am Eingang der Gebäude und direkt an der Hauswand erfolgen. Es ist maximal je ein Pflanzkübel rechts und links der Eingangstür zur attraktiven Gestaltung des Eingangs vorgesehen.
§ Die Maße der Pflanzkübel betragen max. 1,0 m Länge und max. 0,6 m Tiefe. Zum Schutz in der Sehfähigkeit eingeschränkter Menschen muss die Höhe des Kübels mindestens 0,6 m betragen.
§ Es müssen windbeständige Pflanzkübel verwendet werden, deren Standfestigkeit durch das Eigengewicht gewährleistet ist.
§ Eine Restgehwegbreite von mind. 1,6 m ist erforderlich.
§ Eine Ansammlung mehrerer Pflanzkübel ist nicht vorgesehen.
§ Der Überwuchs der Pflanzen über genehmigte Fläche hinaus ist durch Pflege und Rückschnitt zu verhindern.
Die Sondernutzungserlaubnis für private Bänke und Pflanzkübel wird jeweils für maximal 5 Jahre stets widerruflich erteilt. Die/die Erlaubnisinhaber/in muss die private Bank, bzw. die Pflanzkübel nach einmaliger formloser Aufforderung durch das Tiefbauamt bzw. die ausführende Baufirma entfernen, wenn der Bereich für Bautätigkeiten im öffentlichen Raum benötigt wird. Sollte eine Entfernung durch den/die Erlaubnisinhaber/in nach Aufforderung nicht erfolgen, so ist das Tiefbauamt berechtigt, die Bank bzw. den Pflanzkübel auf Rechnung des/der Erlaubnisinhabers/-in zu entfernen. Ebenfalls sind Pflanzkübel zu entfernen, wenn die Fläche für Versammlungen oder Veranstaltungen erforderlich ist.
Das Ermessen der Erlaubnisbehörde wird durch das Festlegen von Voraussetzungen für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse nicht auf null reduziert. Vielmehr werden auch weiterhin entsprechend den örtlichen Gegebenheiten Einzelfallentscheidungen getroffen, die von den Spielregeln abweichen können. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn Schulwege betroffen sind. Entsprechend kann bei sehr geringer Verkehrsstärke und Fußgängerfrequenz von den Anforderungen an die Restgehwegbreite abgewichen werden.
Die Bezirksbeiräte werden im Genehmigungsverfahren für die Sitzbänke angehört. Anlässlich der Genehmigung privater Pflanzkübel erfolgt die Anhörung, sofern beabsichtigt ist, über die genannten Eckdaten hinauszugehen.
Niedrige und leicht bewegliche Mobiliare, beispielsweise Street-Buddies, und private Ladekabel, sind vor diesem Hintergrund im öffentlichen Straßenraum nicht erlaubt. Sie stellen eine unzumutbare Behinderung und Gefährdung, vor allem für behinderte Menschen, dar.
Mobile Möblierung, z. B. Klappstühle und -tische sowie Sonnenschirme, ist nicht genehmigungspflichtig, solange sie unmittelbar nach Nutzung aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt wird. Durch die Aufstellung darf jedoch keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer/-innen entstehen.
Parklets sind Parkplätze, die als Ort des Aufenthalts und des Austausches vorübergehend für eine andere öffentliche Nutzung überbaut oder umgestaltet werden. Mit der GRDrs 1041/2018 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Innenstadtquartieren Parklets befristet für den Zeitraum März bis November zu genehmigen.
Die bisherige Praxis der Reduzierung von Parklets auf die Sommermonate diente dem Ausgleich der Interessen der Bewohnerschaft des Quartiers. Der Mehrwert der Parklets als Raum der Begegnung wurde in den Wintermonaten angesichts der Witterungsverhältnisse, aber auch der früh einbrechenden Dunkelheit eher als gering eingeschätzt.
Nun werden verstärkt Wünsche von bürgerschaftlichen Initiativen laut, die Aufstellung von Parklets auch in den Wintermonaten zu genehmigen. Aufgrund der eher milderen Witterung der letzten Jahre mit Ausbleiben von Schneefällen ist vorstellbar, Genehmigungen von Parklets über das gesamte Jahr zu erteilen. Im Stadtbezirk Stuttgart-West wurden drei Parklets testweise über die Wintermonate 2021/2022 genehmigt. Die Auswertung dieser versuchsweisen Aufstellung ergab bislang, dass eine, wenn auch geringere, Nutzung stattfindet. Einschränkungen der Verkehrssicherheit, z. B. durch überfrierende Nässe auf den zumeist aus Holz errichteten Aufbauten, wurden der Straßenverkehrsbehörde nicht gemeldet.
Da qualitativ hochwertiger gestaltete Aufbauten mit höheren Investitionskosten verbunden sind, wird darüber hinaus gewünscht, die Parkletgenehmigung über einen mehrjährigen Zeitraum zu erteilen.
Zudem wurde von Gruppen und Initiativen das Ansinnen an die Verkehrsbehörde gerichtet, im gesamten Stadtgebiet und nicht nur in den Innenstadtbezirken Parklets zur Belebung der Quartiere und als Ort der Zusammenkunft einrichten zu können.
Mit der Zielsetzung der Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens und Verstetigung der Nutzungen hat die Fraktion Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei den Antrag Nr. 277/2022 eingebracht.
Aus der mehrjährigen Evaluierung der Parklets hat sich der Mehrwert für die Stadtgesellschaft dargestellt. Der öffentliche Raum wurde belebt, die Aufenthaltsqualität in den Quartieren gestärkt. Eine Aufstellung der seit 2019 genehmigten Parklets ist als Anlage beigefügt.
Eine Beschwerdelage war aufgrund des Parkdrucks zwar teilweise vorhanden, jedoch überwogen die positiven Rückmeldungen. Die Evaluierung zeigt zudem, dass grundsätzlich restriktive Formulierungen zu angrenzenden denkmalgeschützten Gebäuden oder städtebaulichen Gesamtanlagen, zur Parkraumauslastung und zum Ausschluss von Vorbehaltsstraßen und Straßen mit Bussen im Linienverkehr zu strikt sind. Daher ist beabsichtigt, das Instrumentarium weiterzuführen und sowohl hinsichtlich der Dauer des Genehmigungszeitraums als auch der Öffnung für bislang eingeschränkte Straßenzüge und Stadtbezirke weiterzuentwickeln.
Die im Folgenden aufgelisteten Genehmigungsvorgaben, die auf der Homepage veröffentlicht werden, dienen dazu, das Verfahren zur Erteilung von Sondernutzungen transparent zu gestalten. Ebenfalls kann durch klare Vorgaben Wildwuchs im Straßenraum, der keinen Mehrwert für das Quartier bietet, verhindert oder beseitigt werden.
· Antragsberechtigt sind bürgerschaftliche Initiativen, Gruppen und Vereine aus dem Stadtquartier, in dem die Aufstellung erfolgt. Die Antragstellenden müssen die Gewähr dafür bieten, das Parklet nachhaltig zu betreuen.
· Mit der Antragstellung ist ein Gestaltungs- und Nutzungskonzept vorzulegen, in dem der Mehrwert des Parklets für das Stadtquartier dargestellt wird.
· Es ist nur ein baurechtlich genehmigungsfreier Aufbau zulässig.
· Die maximale Größe eines Parklets ist auf ein bis zwei Parkplätze beschränkt.
· Die Gehwegbreite vor dem Parklet muss mindestens 1,60 m betragen. Radwege sind stets in voller Breite freizuhalten.
· Die Aufstellung ist nicht zulässig
o in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen, auf Flucht- und Rettungswegen sowie auf bzw. vor Versorgungseinrichtungen.
o in gesetzlich geregelten Park-/Haltverbotszonen, auch vor und hinter gesicherten Querungsstellen, ungesicherten Querungsstellen und Bahnübergängen sowie vor und hinter Straßeneinmündungen und -kreuzungen.
o auf Flächen mit speziellen Nutzungsbindungen, z. B. auf Parkplätzen, die mittels Zusatzbeschilderung für Schwerbehinderte, Taxen, Carsharing-Fahrzeuge, E-Scooter, Motor- oder Fahrräder, für das Laden von Elektrofahrzeugen oder für das Laden / Liefern (eingeschränkte Halteverbote) reserviert sind.
· Die Nutzung von Parkplätzen an Straßenzügen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit >30 km/h und/oder mit Linienbusverkehr bedarf einer separaten Überprüfung der Verkehrssicherheit durch die Straßenverkehrsbehörde.
· Lärmemissionen sind auf die Fläche des Parklets zu begrenzen. Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist zu gewährleisten.
· Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die Reinigung der Fläche auf dem und um das Parklet sowie der Winterdienst obliegen der/dem Erlaubnisinhaber/-in.
· Eine Verankerung des Parklets in den Boden ist nicht zulässig.
· Das Parklet muss zu allen Seiten mit Ausnahme des Gehwegs gesichert werden. Abschrankungen müssen verkehrssicher und zur Fahrbahn hin deutlich sichtbar gekennzeichnet werden (z. B. Reflektoren, reflektierende Sicherheitselemente oder Folien).
· Die Entfernung des Parklets erfolgt durch die/den Erlaubnisinhaber/in.
Die Anhörung des Bezirksbeirats ist erforderlich. Die Parkletkonzeption wird hierfür dem Bezirksbeirat nach Einreichung des Antrags bei der Straßenverkehrsbehörde vorgestellt.
Im Rahmen der Ermessensausübung können im Einzelfall besondere Anforderungen, die sich aufgrund der Umgebungssituation ergeben, berücksichtigt werden.
Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Widerruf und befristet für maximal drei Jahre erteilt.
Parklets in Stuttgart seit 2019 | | |
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Jahr | Bezirk | Standort | Zeitraum | Antragsstellende |
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2019 | Mitte | Sophienstraße 15-17 | 20.07.-17.08.2019 | CASA Schützenplatz |
| Alexanderstraße 85-93 | 24.08.-06.09.2019 |
| Moserstraße 7-11 | 29.06.-20.07.2019 |
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Ost | Schützenplatz | seit 17.06.2016 |
| Stöckachstr. 7-53 | 06.09.-28.09.2019 |
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West | Augustenstraße 57-79 | 11.05.-08.06.2019 |
| Forststraße 69-79 | 08.06.-29.06.2019 |
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2020 | Mitte | Katharinenstraße 3-12 | 01.08.-05.09.2020 | CASA Schützenplatz |
| Urbanstraße 47 | 08.12.2020-30.04.2021 | Labyrinth gUG |
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Süd | Liststraße 22-15 | 04.07.-01.08.2020 | CASA Schützenplatz |
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Ost | Eduard-Pfeiffer-Platz | 05.09.-03.10.2020 | CASA Schützenplatz |
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West | Elisabethenstraße 23-46 | 13.06.-04.07.2020 | CASA Schützenplatz |
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2021 | Mitte | Leonhardsplatz | 05.06.-03.07.2021 | Tilia eV |
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Süd | Dornhaldenstraße / Ecke Schreiberstraße | 04.09.-02.10.2021 | Tilia eV |
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Ost | Haußmannstr. 181-185 | 01.05.-05.06.2021 | Tilia eV |
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West | Reinsburgstraße 93-118 | 03.07.-07.08.2021 | Tilia eV |
| Traubenstraße 87-94 | 07.08.-04.09.2021 | Tilia eV |
| Augustenstraße 57 | 27.08.2021-31.10.2023 | Greenpeace |
| Augustenstraße 78 | 01.08.2021-30.11.2022 | Nachbarschaftsinitiative |
| Bismarckstraße 52,54 | 15.11.2021-31.05.2023 | Nachbarschaftsinitiative |
| Reuchlinstraße 4B | 16.09.2021-30.11.2021 | Künstlerhaus |
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Vaihingen | Pfarrhausstraße 4 | 10.09.-17.10.2021 | Bezirksbeirat Vaihingen (Mobilitätswoche) |
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2022 | Mitte | Katharinenstraße 9 | 01.05.-31.10.2022 | Nachbarschaftsinitiative |
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Süd | Dornhaldenstraße / Ecke Schreiberstraße | 04.06.-30.07.2022 | Tilia eV |
Süd, Kaltental | Schwarzwaldstr. 4 + 6 | 01.04.-30.11.2022 | Begegnungsstätte Kaltental
Mitfahrbänkle |
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Ost | Metzstraße 26 | 31.03.-30.11.2022 | Stadtteil- und Familienzentrum Stöckach |
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West | Augustenstraße 57 | s.o. | Greenpeace |
| Augustenstraße 78 | s.o. | Nachbarschaftsinitiative |
| Bismarckstraße 52,54 | s.o. | Nachbarschaftsinitiative |
| Senefelderstraße / Ecke Breitscheidstraße | 30.07.-01.10.2022 | Tilia eV |
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Bad Cannstatt | Morlockstraße 18 | 02.09.-30.11.2022 | Stadtteiltreff Veielbrunnen |
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2023 | Mitte | Katharinenstraße 9 | 15.04.-15.10.2023 | Nachbarschaftsinitiative |
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Süd, Kaltental | Schwarzwaldstr. 4 + 6 | 01.12.2022-31.03.2024 | Begegnungsstätte Kaltental
Mitfahrbänkle |
| Tübinger Str. | in Bearbeitung | |
Ost | Metzstraße | 06.05.-29.10.23 | Stadtteil- und Familienzentrum Stöckach |
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West | Augustenstraße 57 | s.o. | Greenpeace |
| Bismarckstraße 52, 54 | s.o. | |
| Breitscheidstraße 101 | 21.04.-31.10.2023 | Nachbarschaftsinitiative |
| Reinsburgstraße 95 | 10.03.-16.09.2023 | ADFC Baden-Württemberg e.V. |
| Rotebühlstraße 102 | in Bearbeitung | |
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Bad Cannstatt | Morlockstraße 18 | 27.04.-29.10.2023 | Stadtteiltreff Veielbrunnen |
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Vaihingen | verschiedene Standorte im Synergiepark | in Bearbeitung | Werk Quartier Stuttgart eV |