Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
227
1
Verhandlung
Drucksache:
630/2022
GZ:
AKR 4233-00
Sitzungstermin:
17.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine
- Einrichtung und Verlängerung von Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans -
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.11.2022, öffentlich, Nr. 411
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 02.11.2022, GRDrs 630/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von den aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine wird Kenntnis genommen.
2. Die weiterhin ansteigenden Flüchtlingszahlen von Personen aus der Ukraine erfordern für das Jahr 2023 weiterhin zusätzliche Personalkapazitäten beim Jobcenter. Folgende Ermächtigungen werden bis 31.12.2023 verlängert:
7,92 VZK in EG 10 für pAp ELB U 25
17,78 VZK in EG 10 für pAp ELB Ü 25
14,05 VZK in EG 9c für SB Leistungsgewährung
3,0 VZK in EG 6 für SB Qualifizierte Information
(insg. 42,75 VZK)
3. Weiterhin ergeben sich bei den nachstehenden Ämtern Personalmehrbedarfe im Umfang von insg. 17,99 VZK. Diese verteilen sich folgendermaßen:
3.1 beim Referat Soziales und Integration
1,0 VZK in EG 14 für strategische Betreuung der Akquise und Koordination von Unterkünften für Flüchtlinge
3.2 beim Liegenschaftsamt
0,5 VZK in EG 9b für SB Anlagenbuchhaltung
0,5 VZK in EG 9a für SB Datenpflege
2,0 VZK in EG 11 für SB Projektmanagement
1,0 VZK in EG 9a für SB Flächenmanagement
2,0 VZK in EG 8 für SB Kundencenter
(insg. 6,0 VZK)
3.3 beim Jobcenter
1,0 VZK in EG 10 für SB IuK-Angelegenheiten
3.4 beim Sozialamt
9,99 VZK in EG 9c für den Leistungsbereich Asylbewerberleistungsgesetz
(insg. 9,99 VZK)
4. Von den unter Ziff. 3 aufgeführten vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von insg. 17,99 VZK außerhalb des Stellenplans einzustellen. Alle Ermächtigungen sind bis 31.12.2023 befristet.
Eine unbefristete Ausschreibung und Besetzung aller Ermächtigungen ist möglich, sofern die Ämter eine weitere Beschäftigung der Mitarbeiter/-innen gewährleisten können. Die Einstellung erfolgt in zeitlicher Hinsicht entsprechend der Entwicklung der Auftragslage (z. B. anhand der Flüchtlings- und Fallzahlen).
5. Die beim
Gesundheitsamt
bestehenden Personalbedarfe können vorläufig innerhalb der mit den GRDrs. 429/2020, 1023/2020, 768/2021, 47/2022 und 563/2022 zur kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Pandemie bereitgestellten Ermächtigungen aufgefangen werden.
Ebenso kann der beim
Haupt- und Personalamt
bestehende Personalbedarf durch die mit GRDrs. 563/2022 erfolgte Verlängerung von 0,5 VZK im Bereich der Ämterbetreuung abgedeckt werden.
6. Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 4.140.936 € werden in den betreffenden Teilergebnishaushalten in der Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen gedeckt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
Mit Blick auf die Beschlussantragsziffer 3.2 und den Personalmehrbedarf beim Liegenschaftsamt thematisiert StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), den erfolgreichen Presseaufruf von OB Dr. Nopper an die Bevölkerung Stuttgarts, leerstehende Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen anzubieten. Daraufhin seien mehr als 850 Angebote eingegangen, von denen bis heute jedoch erst um die 300 geprüft werden konnten. Von diesen seien 145 Angebote erfolgreich abgeschlossen worden. Es lohne sich also, die angebotenen Wohnungen für die Unterbringung von Geflüchteten zu prüfen und sei zudem sicherlich schneller, besser und günstiger, als 145 Wohnungen zu bauen. Er könne angesichts der großen sozialen Krise in der Stadt in Bezug auf mangelnden Wohnraum nicht nachvollziehen, dass 587 der seit März eingegangenen Angebote noch immer nicht geprüft wurden. Aus seiner Sicht gibt es genügend Personal in der Verwaltung, zudem könnte man sich ämterübergreifend gegenseitig unterstützen oder es sollte frühzeitig Personal geschaffen werden, um solchen Angeboten nachzugehen. Insbesondere für Kinder und Familien sei es dringend nötig, diese in echten Wohnraum unterzubringen anstatt in fragwürdigen Unterbringungen in Containern. Ihn interessiert, ob bei den insgesamt 6 Stellen Personalmehrbedarf beim Liegenschaftsamt auch solche enthalten sind, die diesen Angeboten von Stuttgarter Bürger*innen nachgehen oder ob es dafür zusätzliche Stellen braucht.
BM
Fuhrmann
(Ref. WFB) bestätigt das überwältigende Angebot aus der Bevölkerung an Wohnraum für die Geflüchteten. Das Problem sei allerdings, dass es unglaublich kompliziert sei, die Wohnungen zu besichtigen im Hinblick auf ihre Eignung, danach müssen individuelle Mietverträge ausgehandelt werden und eine Abstimmung erfolgen zwischen Liegenschafts- und Sozialverwaltung. Die Sozialverwaltung ihrerseits schaue sich das Objekt dann nochmals an. Dies alles sei extrem kleinteilig und aufwändig, aber auch notwendig. In der letzten Task Force habe man sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt und darauf verständigt, den gesamten Prozess zu optimieren und auch die Koordination zwischen den beiden Ämtern zu verbessern. Die angegebenen Personalmehrbedarfe dienen dazu, sich diesem Thema speziell anzunehmen. Er werbe daher um Verständnis, dass die Prüfung der Wohnraumangebote aus der Bevölkerung wegen der geschilderten Komplexität nicht so schnell abgearbeitet werden können.
Auf die Nachfrage von StR
Pantisano
nach dem Zeitziel, bis wann die Wohnungsangebote für Geflüchtete mit dem neu zu schaffenden Personal abgearbeitet werden sollen, antwortet BM
Fuhrmann,
die Stellenbesetzungen werden so schnell wie möglich angestrebt. Davon unabhängig wolle man die Zusammenarbeit zwischen Liegenschaftsverwaltung und Sozialverwaltung effizienter gestalten, um dies zu beschleunigen. Er könne heute nicht sagen, bis zu welchem Zeitpunkt die Angebote abgearbeitet sein werden, sondern könne nur sagen, so schnell wie möglich.
BMin
Dr. Sußmann
(Ref. SI) betont, das Thema treibe die Verwaltung genauso um wie StR Pantisano. Es sei unbefriedigend - auch für die Vermieterinnen und Vermieter, die diese Wohnungen anbieten -, dass die Wohnungen leer stehen, weil sie aus verschiedensten Gründen nicht belegt werden können, obwohl sie dafür gedacht seien, dass Flüchtlinge dort einziehen. Dies liege teilweise an Banalitäten, z. B. weil ein Brandmelder fehlt, kein Warmwasseranschluss vorhanden ist oder die Ausstattung mit Möbeln fehlt oder offene Kabel herumliegen etc., sodass es nicht das Okay dazu gibt, dass Menschen in diese Wohnungen gehen können. Letzten Endes fehle es an der Person, die sich um all diese Dinge kümmert. Die Abstimmung zwischen den Ämtern ist ihres Erachtens gut, gleichzeitig fehle es an Personal. Man denke jedoch auch darüber nach, wie mit schnelleren Lösungen gearbeitet werden kann, bevor mehr Personal da ist, So habe man an die SWSG gedacht, aber auch daran, fremd zu vergeben, damit jemand sich um die Organisation und Erledigung all der Maßnahmen, die fehlen, kümmert, sodass die Wohnungen wohnfähig sind.
Abschließend gibt sie zu bedenken, dass diese Wohnungsangebote nicht ein Ersatz für alle weiteren Maßnahmen sind, sondern eine Ergänzung, die für gewisse Zielgruppen geeignet ist. Die angebotenen Wohnungen variieren in ihrer Größe, auch wurden die Angebote teilweise an sehr enge Bedingungen geknüpft, wie an eine gewisse Personengruppe, über einen gewissen Zeitraum etc. Wenn man zukünftig solche Wohnungsangebote annimmt, so müssen sie für alle offenstehen und unbefristet angeboten werden.
OB
Dr. Nopper
stellt abschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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