Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 287/2023
Stuttgart,
05/19/2023



Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage für in Verbünden tätige Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister, die tariflich nach EG 5 einzugruppieren sind



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.05.2023
25.05.2023



Beschlußantrag:

1. Die mit GRDrs. 373/2018 beschlossene Arbeitsmarktzulage für in Verbünden tätige Schulhausmeister*innen, die tariflich in EG 5 eingruppiert sind, wird weiter gewährt.

2. Die Zulage beträgt weiterhin 100 EUR brutto pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig entsprechend des Beschäftigungsumfangs.

3. Die Zulagenzahlung endet bei Höhergruppierung.

4. Dem hieraus entstehenden überplanmäßigen Personalaufwand in Höhe von bis zu maximal 20.700 EUR im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Erforderlichenfalls erfolgt eine Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, in Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand). Für die Jahre 2024 ff wird der Personalaufwand i. H. v. jährlich maximal 35.500 EUR bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt.
5. Diese Zulagen können auf eventuell neu vereinbarte tarifliche, städtische oder sonstige Zulagen für die Personalgewinnung und –erhaltung oder zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten in Stuttgart bzw. im Ballungsraum oder vergleichbare Zulagen angerechnet werden. 6. Die Zulagen werden befristet bis 31.12.2025 gewährt.






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Eingruppierung der Schulhausmeister*innen erfolgt entsprechend der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wie nachfolgend dargestellt:

Ergänzend erhalten in Verbünden tätige Schulhausmeister*innen, die in EG 5 eingruppiert sind, bei der LHS eine Arbeitsmarktzulage in Höhe von 100 EUR brutto pro Monat bei Vollbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig entsprechend des Beschäftigungsumfangs (Beschluss des Gemeinderats vom 07.11.2018, GRDrs. 373/2018). Diese Arbeitsmarktzulage wurde aufgrund der erheblichen Personalgewinnungsprobleme beschlossen und bis 31.05.2023 befristet.

Die Erfahrungen des Schulverwaltungsamts haben gezeigt, dass die Zulage für den Bewerber*innenkreis bzw. die Mitarbeitenden mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung im handwerklichen Bereich dringend erforderlich ist. Der Vorteil des sicheren Arbeitsplatzes ist –gerade im handwerklichen Bereich– bei der aktuellen Arbeitsmarktlage kein ausreichendes Argument. Ein Wegfall der Zulage würde die Personalgewinnungsprobleme und die Fluktuation noch verschärfen.

Von den insgesamt rund 260 Schulhausmeister*innen-Stellen sind noch 21 (rund 8 %) Verbundhausmeisterstellen in EG 5 bewertet. Solange grundsätzlich vergleichbare Stellen in EG 7 vakant sind, was regelmäßig der Fall ist, werden vakante Stellen in EG 5 ohne Zulage nicht zu besetzen sein.



Finanzielle Auswirkungen

Ausgehend von 21 besetzten Vollzeitstellen belaufen sich die jährlichen Kosten auf maximal 35.490 EUR (1.690 EUR x 21).

Das Stuttgarter Schulhaussanierungsprogramm wird in den kommenden Jahren dazu führen, dass sich die technischen Anforderungen an die Schulhausmeister*innen weiter erhöhen, so dass die heute in EG 5 bewerteten Stellen nach und nach in EG 7 bewertet werden. Durch diese Höhergruppierungen wird die Arbeitsmarktzulage abgelöst werden. Bis dahin wird die Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage wie ausgeführt beantragt.



Beteiligte Stellen

WFB, JB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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