Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 979/2019
Stuttgart,
02/13/2020



Erschließungsprojekt NeckarPark
Straßen südlich der Benzstraße
Kreisverkehr, Straßen 118 und 119 sowie Weg südlich des Sportplatzes
Baubeschluss und Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.02.2020
19.02.2020
03.03.2020
04.03.2020
05.03.2020



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss des Tiefbauamts für die Herstellung der Straßen südlich der Benzstraße 1.1 Der Herstellung der Straßen südlich der neuverlegten Benzstraße, einschließlich der Sanierung der städtischen Betriebsstraße nördlich der Porsche-Arena, gemäß den Plänen des Tiefbauamts vom 13. September 2019 (siehe Anlage 1.1, 1.2 und 1.3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 10. Dezember 2019 (siehe Anlage 2, Punkte 1a) und 1b) mit Gesamtkosten von 3.120.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 170.000 EUR) wird zugestimmt. 1.2 Die Auszahlungen von insgesamt 2.950.000.EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 170.000 EUR) werden gemäß Anlage 3 (Finanzierungsbereiche) wie folgt gedeckt: 1.2.1 Teilmaßnahme Bau der Straßen südlich der Benzstraße Projekt 7.661052 - Baugebiet Neckarpark
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen

1.2.2 Teilmaßnahme Straßenwiederherstellung und Rückbau der alten Benzstraße Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt Jahr 2020 und fr. 650.000 EUR 1.3 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von insgesamt 170.000 EUR sind bei den Teilprojekten wie folgt berücksichtigt:
2. Baubeschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung für die Verlegung des Hauptsammlers Neckar rechts (2. BA Verdämmung des alten Hauptsammlers Neckar rechts). 2.1 Der Verdämmung des entfallenden Hauptsammlers Neckar rechts (S12-5922.01.221) im ehemaligen Verlauf der Benzstraße mit Kosten in Höhe von 530.000 EUR gemäß dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 10. Dezember 2019 (Anlage 2) wird zugestimmt. 2.2 Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2020/21 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart unter der Projektnummer S12-5922.01.000 in Höhe von insgesamt 791.200 EUR enthalten; davon sind 500.000 EUR für den 2. BA vorgesehen. Die Mehrkosten in Höhe von 30.000 EUR werden durch Wenigerausgaben beim Projekt S13-5923.10.000 Biklenstraße ausgeglichen.

3. Ermächtigung für die Vergabe von Leistungen


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Allgemeines

Auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs in Bad Cannstatt entsteht das ca. 25 ha große Wohn- und Gewerbegebiet NeckarPark.

Die Bebauung des NeckarParks wird in mehreren Bebauungsplänen geregelt. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ca 283/1 (Bereich um den Veielbrunnenpark) ist am 21. Juli 2016 erfolgt. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ca 283/2 (Bereich der verlegten Benzstraße) GRDrs 942/2016 erfolgte am 22. Dezember 2016. Für den Bebauungsplan Ca 283/5, der den Bereich nördlich der Benzstraße mit dem Großteil der Wohnbebauung umfasst, ist der Satzungsbeschluss für Anfang 2021 vorgesehen.

Die Baumaßnahmen zur Verlegung der Benzstraße sowie die Straßen nördlich des Veielbrunnenparks konnten Ende 2019 im Wesentlichen abgeschlossen werden. Die Herstellung des Marga-von-Etzdorf-Platzes verläuft planmäßig, das Bauende ist für Ende 2020 vorgesehen.

Die nachfolgend beschriebenen Straßen- und Wegebaumaßnahmen wurden auf der Grundlage des Bebauungsplans Ca 283/2 entwickelt. Sie erstrecken sich südlich der verlegten Benzstraße.


2. Straßen südlich der Benzstraße

2.1 Straße 118 und Kreisverkehr

Die Straße 118 wurde nach der Mitgründerin der Schokoladenfabrik Ritter Sport Clara-Ritter-Straße benannt. Sie zweigt von der verlegten Benzstraße nach Süden ab und führt über einen neu zu bauenden Kreisverkehr zur Pforte des Logistikbereichs der Hanns-Martin-Schleyer-Halle. Der erste Teil der Straße wurde bereits zusammen mit der verlegten Benzstraße gebaut.

Die neue Maßnahme beginnt mit der Zufahrt zum Kreisverkehr, der einen Außendurchmesser von 28 m und einen Innendurchmesser von 11 m aufweist. An den Kreisverkehr schließt sich ein weiteres ca. 80 m langes Straßenstück in Richtung der Logistikpforte der Hanns-Martin-Schleyer-Halle an. Wegen der hohen Belastung durch den Schwerlastverkehr zur Hanns-Martin-Schleyer-Halle wird dieses Straßenstück, ebenso wie der Kreisverkehr, in Asphalt ausgeführt. Die endgültige Gestaltung der begrünten Kreisinneninsel wird noch auf die geplanten Anlagen für die angrenzenden Sportplätze abgestimmt.

Im Zuge der Straßenbaumaßnahmen passt die in.Stuttgart ihre automatische Schrankenanlage in der Straße 118 südlich des Kreisverkehrs an.


2.2 Straße 119

Vom Kreisverkehr zweigt in Richtung Westen die Straße 119 (ebenfalls Clara-Ritter-Straße) ab. Sie liegt auf der Trasse der alten Benzstraße und endet ca. 80 m vor den Flüchtlingsunterkünften mit einem Wendehammer. Die 6 m breite Straße und die Gehwege werden mit granitfarbigem Sickerpflaster belegt. Damit wird sichergestellt, dass ein Großteil des Regenwassers im Gebiet zurückgehalten wird. Weiterhin wird dadurch das Mikroklima positiv beeinflusst.

In die ca. 4 m breiten Gehwege sind Baumstandorte integriert, so dass eine Allee entsteht.

Im gesamten Bereich südlich der Benzstraße sind keine Parkmöglichkeiten am Straßenrand vorgesehen, da die Straßen einschließlich der Gehwege zur Entfluchtung der Veranstaltungsorte beim Neckarpark dienen. Es ist deshalb auch erforderlich, die Gehwege gegebenenfalls mit Pollern gegen Falschparker zu sichern. Die Zufahrten zum Sportgelände und zur Hanns-Martin-Schleyer-Halle sind dabei berücksichtigt.

Das vor den Flüchtlingsunterkünften liegende Straßenstück der alten Benzstraße zwischen dem Wendehammer der verlegten Benzstraße wird im derzeitigen Zustand belassen. Es wird durch Poller vor dem Kfz-Verkehr gesichert und dient der Entfluchtung der Hanns-Martin-Schleyer-Halle.


2.3 Fußweg südlich des östlichen Sportplatzes

Südlich des östlichen Sportplatzes wird ein ca. 3 m breiter Fußweg als Verbindung zwischen den Straßen 118 und 120 errichtet. Wegen der besseren inneren Erschließung des Sportgebiets wird der Weg auch für den Radverkehr freigegeben.


3. Rückbau der alten Benzstraße

Die alte Benzstraße wird nach Abschluss der Straßenbauarbeiten nicht mehr benötigt, so dass sie vom Kreisverkehr an in Richtung Osten (Ri. Untertürkheim) zurückgebaut werden kann. Die Asphaltschichten, Randsteine und ähnliches werden entfernt. Die Oberfläche wird gegen eine Besiedelung durch Eidechsen gesichert, so dass der nachfolgende Bau der Sportflächen und der Sporthalle nicht beeinträchtigt wird.


4. Wiederherstellung der Straße nördlich der Porsche-Arena

Wegen Bauzuständen für die Herstellung der Straße 120 war es erforderlich, Umleitungsverkehre über die nicht öffentlich gewidmete Betriebsstraße nördlich der Porsche-Arena zu führen. Auch für den Bau des Kreisverkehrs wird es wieder erforderlich, diese Straßen für den Umleitungsverkehr zu nutzen. In Folge dieser Belastungen ist es erforderlich, dass die Straße im Anschluss an die Straßenbauarbeiten saniert wird.


5. Entwässerung

Mit der Straßenbaumaßnahme „Straßen südlich der Benzstraße“ wird der im Bereich der alten Benzstraße liegende nicht mehr benötigte Abwasserhauptsammler Neckar rechts verdämmt (siehe Anlage 1.5).


6. Zeitplan und Bauabwicklung

Es ist geplant, die Baumaßnahme im Mai 2020 zu beginnen, das Bauende ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen. Während der Bauarbeiten wird die Zufahrt zu den Flüchtlingsunterkünften sowie zum Logistikbereich der Hanns-Martin-Schleyer-Halle und der Porsche-Arena gewährleistet. Weiterhin ist die Baumaßnahme auf die Entfluchtung der Veranstaltungsorte im Bereich des NeckarParks abgestimmt.


7. Ermächtigung für Vergabebeschlüsse für den Bereich Straßen südlich der Benzstraße

Im weiteren Verlauf des Projekts Straßen südlich der Benzstraße einschließlich Rückbau der alten Benzstraße und Straßensanierung sowie des Kanalbaus werden noch Vergabebeschlüsse erforderlich, die von der Höhe in der Zuständigkeit der Gremien des Gemeinderats liegen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1.2 (Tiefbauamt) und Ziffer 2.2 (SES) des Beschlussantrags, sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zu zivilrechtlichen Beauftragungen, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.


Finanzielle Auswirkungen

1. Tiefbauamt

Die für Beschlussziffer 1.2.1 erforderliche Deckung erfolgt aus der Pauschale
Erschließung, Projekt 7.662941. Die Deckung der aktivierungsfähigen Eigen-
leistungen gemäß Beschlussziffer 1.3 erfolgt aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt
des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam). Die Mittel
werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen auf das
Projekt 7.661052 - Baugebiet Neckarpark umgesetzt.

Die für Beschlussziffer 1.2.2 erforderlichen Mittel sind bereits mit GRDrs 604/2016
beschlossen. Die Mittel sind über die Infrastrukturpauschale im Teilfinanzhaushalt 200 – Stadtkämmerei - beim Projekt 7.202100 bereitgestellt. Dies gilt auch für die Eigenleistungen gemäß Beschlussziffer 1.3.


Kontierungsangaben für die Beschlussziffern 1.2.1 und 1.2.2

Beschlussziffer 1.2.1 - Bau der Straßen südlich der neu verlegten Benzstraße
PS-Nr. 7.661052.300.003
Auftrag SAP: M7666676903F (Straßenbau, Möblierung, Kleinschilder, Poller, Provisorien)
M7666677916I (Begrünung, Bäume)
M7666678951F (Beleuchtung)
M7666679903R (konsumtive Kosten)

Beschlussziffer 1.2.2 - Rückbau der alten Benzstraße und Wiederherstellung der Straße
nördlich der Porsche-Arena
PS-Nr. 7.664008.300.023.01
Auftrag SAP: M7666681909G (Wiederherstellung Betriebsstraße)
M7666680903R (Rückbau der alten Benzstraße)

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 5) wird verwiesen.


2. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart

Die Mittel für die Kanalbauarbeiten werden vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart im Wirtschaftsplan 2020/2021 bereitgestellt.

Für die Finanzierung stehen im Wirtschaftsplan 2020/2021 unter der Projektnummer S12-5922.01.000 des Gesamtprojektes Benzstraße (Umlegung Hauptsammler) insgesamt 791.200 EUR zur Verfügung.




Beteiligte Stellen

Ref. SWU, Ref WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1.1 Übersichtslageplan
Anlage 1.2 Lageplan 1, westlicher Teil
Anlage 1.3 Lageplan 2 östlicher Teil
Anlage 1.4 Lageplan Verdämmung alter Hauptsammler Neckar rechts
Anlage 2 Kosten
Anlage 3 Finanzierungsbereiche
Anlage 4 Regelquerschnitt Clara-Ritter Straße
Anlage 5 Folgelastenbeleg


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