Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt die Betriebsrestaurants Schwabenzentrum und Rathaus für ihre Beschäftigten und produziert dort durchschnittlich rund 250.000 Mittagessen. Es handelt sich um eine betriebliche Sozialeinrichtung im Sinne des Personalvertretungsrechts. Nach dem Gesetzeswortlaut hat der Gesamtpersonalrat bei ihrer Errichtung, Verwaltung, wesentlichen Änderung und Auflösung mitzubestimmen. Dienststellenleitung und Gesamtpersonalrat sind bei ihren Entscheidungen an die vom Gemeinderat durch den Haushaltsplan gesetzten Vorgaben, insbesondere zur maximalen Höhe des Zuschusses (=maximales Betriebsdefizit), den sogenannten Dotierungsrahmen, gebunden. Der Kostendeckungsgrad der Betriebsrestaurants betrug 2014 37,6 %, was einem Betriebsdefizit von 1.673.170 € entspricht. Der Essenspreis für das Standardessen beträgt derzeit 3 €. Im Jahr 2015 wird sich der Kostendeckungsgrad der Betriebsrestaurants weiter auf rund 34,3 % verschlechtern. Ursache hierfür sind gestiegene Kosten für den Einkauf von Lebensmitteln und Personal sowie Mindereinnahmen, die dadurch entstanden sind, dass ursprünglich eingeplante Erlöse aus Veranstaltungen von netto 50.000 € entfallen werden. Die Personalvertretung hat sich geweigert, der Betreuung von Veranstaltungen im Rathaus durch die Betriebsrestaurants weiterhin zuzustimmen. In den intensiven Verhandlungen zwischen der Verwaltung der Betriebsrestaurants und dem Gesamtpersonalrat über die strittigen Punkte zur Fortentwicklung der Gemeinschaftsverpflegung der Beschäftigten konnte in den zentralen Punkten künftige Personalausstattung, Anpassung Essenspreis und Lebensmittelbudget sowie Betreuung von Veranstaltungen keine Einigung erzielt werden. II. Eckpunkte für die Haushaltsplanung der Betriebsrestaurants: