Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: 0505-04
GRDrs 1368/2015
Ergänzung
Stuttgart,
12/16/2015



Dotierungsrahmen der Betriebsrestaurants



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich17.12.2015



Beschlußantrag:

Die Beschlussanträge der GRDrs. 1368/2015 zum Dotierungsrahmen werden wie folgt neu gefasst und ergänzt: 1. Für die betriebliche Sozialeinrichtung Betriebsrestaurants Schwabenzentrum und Rathaus werden der aus dem städtischen Haushalt geleistete maximale Zuschuss (Amtsbereich 1007530 Werkküchen, Kantinen - Kontengruppe 381) und der Kostendeckungsgrad wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr
Maximaler Zuschuss
Kostendeckungsgrad
2016
1.946.635 €
35,7%
2017
1.933.457 €
36,8%

2. Der maximale Zuschuss und der Kostendeckungsgrad sind von Gesamtpersonalrat und Dienststellenleitung bei Verwaltung und Betrieb der Betriebsrestaurants einzuhalten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung die Essenspreise so anzupassen, dass unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben – insbesondere der Erlöse für das Veranstaltungscatering und der Ausgaben für den Lebensmitteleinkauf – der maximale Zuschuss und der Kostendeckungsgrad gemäß Nr. 1 der Beschlussanträge eingehalten werden.

4. Bis zur förmlichen Zustimmung des Gesamtpersonalrats zu den beteiligungspflichtigen Maßnahmen des unter Nr. III. der Begründung dargestellten Gesamtkonzeptes können die gemäß dem Gesamtkonzept zu schaffenden Stellen nicht besetzt und das Lebensmittelbudget nur bis zu einem Betrag von 396.000 € bewirtschaftet werden. Ferner stehen auch die Erhöhung der Essenszuschüsse und die Bereitstellung des Investitionsbudgets für die Außenstellen unter dem Vorbehalt einer Zustimmung des Gesamtpersonalrats zu den beteiligungspflichtigen Maßnahmen des Gesamtkonzepts.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

I. Ausgangslage:

Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt die Betriebsrestaurants Schwabenzentrum und Rathaus für ihre Beschäftigten und produziert dort durchschnittlich rund 250.000 Mittagessen. Es handelt sich um eine betriebliche Sozialeinrichtung im Sinne des Personalvertretungsrechts. Nach dem Gesetzeswortlaut hat der Gesamtpersonalrat bei ihrer Errichtung, Verwaltung, wesentlichen Änderung und Auflösung mitzubestimmen. Dienststellenleitung und Gesamtpersonalrat sind bei ihren Entscheidungen an die vom Gemeinderat durch den Haushaltsplan gesetzten Vorgaben, insbesondere zur maximalen Höhe des Zuschusses (=maximales Betriebsdefizit), den sogenannten Dotierungsrahmen, gebunden.

Der Kostendeckungsgrad der Betriebsrestaurants betrug 2014 37,6 %, was einem Betriebsdefizit von 1.673.170 € entspricht. Der Essenspreis für das Standardessen beträgt derzeit 3 €. Im Jahr 2015 wird sich der Kostendeckungsgrad der Betriebsrestaurants weiter auf rund 34,3 % verschlechtern. Ursache hierfür sind gestiegene Kosten für den Einkauf von Lebensmitteln und Personal sowie Mindereinnahmen, die dadurch entstanden sind, dass ursprünglich eingeplante Erlöse aus Veranstaltungen von netto 50.000 € entfallen werden. Die Personalvertretung hat sich geweigert, der Betreuung von Veranstaltungen im Rathaus durch die Betriebsrestaurants weiterhin zuzustimmen.

In den intensiven Verhandlungen zwischen der Verwaltung der Betriebsrestaurants und dem Gesamtpersonalrat über die strittigen Punkte zur Fortentwicklung der Gemeinschaftsverpflegung der Beschäftigten konnte in den zentralen Punkten künftige Personalausstattung, Anpassung Essenspreis und Lebensmittelbudget sowie Betreuung von Veranstaltungen keine Einigung erzielt werden.


II. Eckpunkte für die Haushaltsplanung der Betriebsrestaurants:

1. Zu erwartende Aufwendungen:

Die Personalausstattung der Betriebsrestaurants vermehrt sich – vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Stellenplan 2016/17 - um 2 Stellen (1 Stelle EG 5 Koch/Köchin sowie 1 Stelle EG 6 Diätassistent/in). Die finanziellen Auswirkungen der Stellenschaffungen sind unter II.4. zusammenfassend dargestellt.

Zur Verbesserung der Essensqualität wird das Lebensmittelbudget wie folgt freigegeben bzw. erhöht:



JahrBudgetErhöhung
(zu 2014/15)
Veränderung zu Plan 2016/17
2016546.000 €150.000 €
0 €
2017546.000 €150.000 €
0 €

Für die kommenden 2 Jahre ist unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und der sonstigen zu erwartenden Entwicklungen mit folgenden Gesamtkosten der Betriebsrestaurants zu rechnen:

JahrGesamtkosten
20163.028.638 €
20173.059.876 €


2. Maximaler Zuschuss:
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gesamtkosten wird zur Erreichung dieser Zielsetzung der maximale Zuschuss des städtischen Haushaltes für die Betriebsrestaurants für die kommenden beiden Haushaltsjahre wie folgt festgelegt:

Haushaltsjahr
Maximaler ZuschussKostendeckungsgrad
2016
1.946.635 €
35,7%
2017
1.933.457 €
36,8%
Der maximale Zuschuss entspricht den von den Ämtern anzufordernden Erträgen aus internen Leistungen (Kontengruppe 381) des Amtsbereichs 1007530 Werkküchen, Kantinen und errechnet sich wie folgt:

· Summe der ordentlichen Aufwendungen Kontengruppen 400 bis 470 (z. B. Lebensmitteleinkauf Essensherstellung, Transportkosten Versandessen, Personalkosten, Abschreibungskosten, Overhead),
· zzgl. der Aufwendungen für interne Leistungen (Kontengruppe 481, z. B. Kosten für Miete der Betriebsrestaurants, Overhead) und kalkulatorischen Zinsen (Kontengruppe 981),
· abzüglich der ordentlichen Erträge Kontengruppen 340 bis 350 (Einnahmen aus Essensverkäufen und Erstattung von Eigenbetrieben).


3. Zu erzielende Erträge:
3.1. Übersicht:

Um den maximale Zuschuss einzuhalten, müssen in den kommenden zwei Jahren voraussichtlich folgende Einnahmen erwirtschaftet werden:

JahrEinnahmen
2016
1.082.003 €
2017
1.126.419 €

Es ist beabsichtigt, diese Einnahmen wie folgt zu erwirtschaften:

JahrErlöse aus den Mittagessen Einnahmen aus dem VeranstaltungscateringErstattungen EigenbetriebeGesamteinnahmen
2016
756.303 €
100.000 €
225.700 €
1.082.003 €
2017
798.319 €
100.000 €
228.100 €
1.126.419 €

3.2. Anpassung der Essenspreise:

Um diese Erträge zu erwirtschaften, ist es erforderlich, die Essenspreise (Standard) inkl. Umsatzsteuer wie folgt anzupassen:

Jahr / ZeitpunktErhöhungsbetragPreis Standardessen
01.01.2016
0,40 €
3,40 €
01.01.2017
0,20 €
3,60 €

Die Kalkulation erfolgt auf einer Grundlage von jährlich rund 250.000 abgegebenen Essen und unter Berücksichtigung der abzuführenden Umsatzsteuer von 19 %.

Die Betriebsrestaurants bieten ein Komponentenessen an. Damit sich betriebswirtschaftlich belastbar die mit der Anpassung des Essenspreises (Standard) bezweckten Einnahmeverbesserungen tatsächlich ergeben, ist es erforderlich, die Preise für die einzelnen Komponenten unter Berücksichtigung des Nachfrageverhaltens entsprechend anzupassen. Entsprechendes gilt für die Preise der Komponenten der Aktions- und Bio-Linien sowie der Getränke.

3.3. Erlöse aus der Betreuung von Veranstaltungen im Rathaus:

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass folgende Einnahmen aus der Betreuung von Veranstaltungen im Rathaus erwirtschaftet werden und der hierfür erforderliche Wareneinsatz aus dem Lebensmittelbudget getragen wird.

JahrEinnahmen Wareneinsatz Deckungsbeitrag
2016
100.000 €
50.000 €
50.000 €
2017
100.000 €
50.000 €
50.000 €

Die Wiederaufnahme der Veranstaltungsbetreuung macht es erforderlich, die betrieblichen Abläufen und die Dienstplangestaltung anzupassen.

Überplanmäßige Einnahmen aus den Veranstaltungen können für eine Erhöhung des Lebensmittelbudgets und zur Finanzierung von Überstunden genutzt werden.


4. Anpassung des Haushaltsplanentwurfs 2016/17 Zusammenfassend ergeben sich folgende finanzielle Konsequenzen:

Entwurf HHPl.
Ergänzung Vorlage 1368/2015
Veränderung
2016
T€
2017
T€
2016
T€
2017
T€
2016
T€
2017
T€
Erlöse Mittagessen
800
800
756,3
798,3
-43,7
-1,7
Personalkosten
1.467,9
1.512
1.611,8
1.655,9
+143,9
+143,9
Nettoressourcenbedarf
9,2
17,8
0
0
+9,2
+17,8
Summe:
196,8
163,4
III. Ergebnisse des Verwaltungsausschusses vom 16.12.2015:

Im Verwaltungsausschuss vom 16.12.2015 wurden die Vorlage 1368/2015 sowie der gemeinsame Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN 1030/2015, der Antrag der SPD-Fraktion 1029/2015 und der Initiativantrag des GPR vom 24.11.2015 beraten.

Der Verwaltungsausschuss hat dabei ein Gesamtkonzept zur Fortentwicklung der Betriebsrestaurants und der Gemeinschaftsverpflegung für die LHS-Beschäftigten beschlossen sowie die Bereitstellung der dazu erforderlichen Haushaltsmittel und Stellen empfohlen. Dies wurde jedoch unter den ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung des Gesamtpersonalrats zu den beteiligungspflichtigen Maßnahmen dieses Gesamtkonzepts gestellt.

Bestandteile dieses Gesamtkonzepts sind:

(1) Der maximale Zuschuss für die Betriebsrestaurants wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 1.946.635 € und für das Haushaltsjahr 2017 auf 1.933.457 € festgesetzt.
(2) Der Essenspreis für das Essen (Standard) wird zum 01.01.2016 auf 3,40 €, zum 01.01.2017 auf 3,60 € festgesetzt.
(3) Es werden zwei zusätzliche Stellen für die Betriebsrestaurants (1 Stelle EG 5 Koch/Köchin sowie 1 Stelle EG 6 Diätassistent/in) geschaffen. Die Stellen werden sowohl für die Umsetzung von Elementen des Konzepts Frischeküche als auch für das Veranstaltungscatering im Rathaus eingesetzt.
(4) Die Betriebsrestaurants übernehmen das Veranstaltungscatering gemäß dem von der Verwaltung im Unterausschuss Essensversorgung am 14.10.2015 vorgestellten Konzept.
(5) Das Lebensmittelbudget wird auf 546.000 € festgesetzt. Aus diesem werden auch die Lebensmittleinkäufe für das Veranstaltungscatering finanziert. Soweit die Einnahmen für das Veranstaltungscatering 100.000 € überschreiten, werden die Mehreinnahmen zur Deckung von Mehrausgaben beim Lebensmitteleinkauf eingesetzt.
(6) Die Essenszuschüsse für die Beschäftigten und Auszubildenden, die nicht an der Gemeinschaftsverpflegung in Betriebsrestaurants und Kantinen der LHS teilnehmen können, werden um je 0,15 € je Marke erhöht.
(7) Im Haushaltsjahr 2016 wird ein Investitionsbudget von 450.000 € bereitgestellt, um die Speiseversorgung und die Sozialräume in den Außenstellen zu ertüchtigen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.03.2016 einen Vorschlag zur effizienten Verwendung dieser Mittel vorzulegen.

Über die Bereitstellung der für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes erforderlichen Haushaltsmittel und Stellen wird der Gemeinderat im Rahmen der dritten Lesung des Haushaltes 2016/17 Beschluss fassen.


Finanzielle Auswirkungen

s. oben unter II.4.


Beteiligte Stellen

Gesamtpersonalrat z.K.

Vorliegende Anträge/Anfragen

SPD-Gemeinderatsfraktion 619/2015 und 1029/2015;
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion 1030/2015


Erledigte Anträge/Anfragen

SPD-Gemeinderatsfraktion 619/2015 und 1029/2015;
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion 1030/2015




Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

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Anlage 3 Stellungnahme WFB 14.12.2015.pdfAnlage 3 Stellungnahme WFB 14.12.2015.pdf[Anhang "SKMBT_C364e15121512350.pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE] Anlage2Ergänzung1368.pdfAnlage2Ergänzung1368.pdfAnlage1Ergänzung1368.pdfAnlage1Ergänzung1368.pdf