Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
280/HH
5
Verhandlung
Drucksache:
1451/2017
GZ:
9011-02.03/-05
Sitzungstermin:
15.12.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Festsetzung des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 und Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018/2019
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 15.12.2017, GRDrs 1451/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
I.
Zustimmung
Dem am 28. September 2017 eingebrachten Entwurf des
Haushaltsplans 2018/2019
und der
Finanzplanung 2017 bis 2022
wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 6. November bis 15. Dezember 2017 ergeben haben.
II.
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 gemäß Anlage 1 beschlossen.
In den Ergebnishaushalten werden Überschüsse im ordentlichen Ergebnis von 54.784.192 EUR in 2018 und 35.992.851 EUR in 2019 festgesetzt.
Kreditermächtigungen sind im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 nicht notwendig.
III.
Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art
Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.
IV.
Übertragbarkeitsvermerke
Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen Übertragbarkeitsvermerke - mit der in Anlage 5 enthaltenen Ergänzung - werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. § 21 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2018/2019 angebracht.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei Ermächtigungsübertragungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.
V.
Deckungsvermerke
Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen allgemeinen Grundsätze, Haushalts- und Deckungsvermerke - mit den in Anlage 5 enthaltenen Ergänzungen - werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. §§ 19 und 20 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2018/2019 angebracht.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Haushaltsvollzug erforderliche Korrekturen (insbesondere zur Sicherstellung einer geordneten Haushaltsführung) zu den ausgewiesenen Deckungsbeziehungen vorzunehmen, worüber im Rahmen des Jahresabschlusses dem Gemeinderat zu berichten ist.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei den Deckungsbeziehungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.
VI.
Anträge aus der Mitte des Gemeinderats
Mit der Verabschiedung sind alle zum Haushaltsplan 2018/2019 und zur Finanzplanung bis 2022 gestellten Anträge, soweit sie nicht an einen Ausschuss oder an die Verwaltung zur Weiterbehandlung verwiesen wurden, als erledigt zu betrachten.
VII.
Weitere Beschlüsse im Rahmen der Planberatungen
Den weiteren im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019 gefassten Vorberatungsergebnissen zu Beschlussvorlagen - insb. im Rahmen der Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts - wird zugestimmt.
VIII.
Ermächtigungen zur Fertigstellung der Haushaltspläne
Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen wird ermächtigt, noch erforderliche Änderungen in den Haushaltsplänen im Rahmen des beschlossenen Gesamtvolumens vorzunehmen. Darunter fallen insbesondere auch die Abbildung von Beschlüssen zu den Stellenplänen im Haushaltsplan, Umsetzungen von zentral geplanten Teilansätzen in die Teilhaushalte und eventuelle Ansatzkorrekturen innerhalb der Teilhaushalte in den ausgewiesenen Amtsbereichen und Schlüsselprodukten.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zunächst kommentieren die Vertreter der Fraktionen, der Gruppierung sowie der Einzelstadtrat den Verlauf der Haushaltsplanberatungen und den festgesetzten Doppelhaushaltsplan.
StR
Kotz
(CDU) lobt die guten, sachlichen Diskussionen und bedauert zugleich das geringe Interesse der Öffentlichkeit. Aufgrund der in den vergangenen Jahren guten und in die Zukunft gerichteten Kommunalpolitik habe man keine Wende vollziehen müssen. Seine Fraktion werde dem Doppelhaushalt 2018/2019 zustimmen.
Auch für StRin
Deparnay-Grunenberg
(90/GRÜNE) und ihre Fraktion haben sich die 80 Sitzungsstunden, die die Beratungen über den Doppelhaushalt in Anspruch genommen haben, angesichts des Ergebnisses gelohnt. Ihre Fraktion freue sich, dass grüne Themen nun mehrheitsfähig geworden seien. Überhaupt habe sich die Art des Umgangs miteinander sehr positiv entwickelt und könne als neue Kultur in der Politik gesehen werden. Insofern sei sie nicht nur auf ihre eigene Fraktion stolz, sondern auf den gesamten Gemeinderat. Auch ihre Fraktion werde dem Doppelhaushalt mit Freude zustimmen.
StR
Körner
(SPD) weist darauf hin, dass die hervorragende finanzielle Lage vor allem den vielen Menschen aller möglichen Nationen zu verdanken sei, die in Stuttgart hart arbeiteten und Steuern und Sozialabgaben abführten. Hinzu komme ab 2018 eine jährliche Entlastung von über 50 Mio. € durch das 5-Mrd.-€-Entlastungspaket des Bundes. Der Gemeinderat habe in seinen Augen die richtigen Schlüsse gezogen, nämlich die Kernaufgaben zu stärken und vor allem ins Personal zu investieren. Auch die Entlastung insbesondere von Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen sei erfreulich. Aus all diesen Gründen stimme seine Fraktion dem Doppelhaushalt ebenfalls gerne zu.
Die gute finanzielle Situation spricht auch StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) an. Er prophezeit der Stadt auch künftig wieder Überschüsse. Durch die positiven finanziellen Rahmenbedingungen seien viele wichtige und gute Entscheidungen getroffen worden. Doch werde die Region Stuttgart nicht auf ewig eine der wirtschaftsstärksten und produktivsten Regionen weltweit bleiben. Man müsse sie in ökologischer und sozialer Hinsicht zukunftsfähig machen. Kommunalpolitik könne die aktuelle Produktions- und Lebensweise nicht ändern, doch sie könne in zentralen Bereichen handeln, z. B. in der Bodenvorratspolitik, der Wohnpolitik, der Verkehrs- und Personalpolitik. Hier könne seine Fraktionsgemeinschaft die notwendige Trendwende nicht erkennen. Weder habe man beschlossen, Wohnungsbau auf eigenen Flächen zu betreiben, noch, Kitas kostenlos anzubieten. Stuttgart brauche eine Wende. Im Sinne der Transparenz müssten auch die 1. und 2. Lesung der Haushaltsplanberatungen öffentlich und im Internet zu finden sein. Seine Fraktionsgemeinschaft werde unterschiedlich abstimmen, wobei die Mehrheit dem Doppelhaushalt nicht zustimmen könne.
Auch StR
Zeeb
(FW) unterstreicht die gute finanzielle Situation der Stadt, die erfreulicherweise zu einer besseren Rede- und Debattierkultur im Gemeinderat beigetragen habe. So habe man tragfähige Kompromisse erzielt. Dabei dürfe man nicht vergessen, wem man den Wohlstand verdanke: der Industrie, dem Handwerk und Dienstleistern, allen engagiert arbeitenden Stuttgarterinnen und Stuttgartern. Seine Fraktion könne dem Doppelhaushalt, der auch ihre Handschrift trage, zustimmen.
StR
Klingler
(AfD) begrüßt, dass die grüne Liste im Gegensatz zu den letzten Haushaltsplanberatungen sehr viel Gutes enthalte. Die von seinen Vorrednern erwähnte gute Situation sei u. a. auch darauf zurückzuführen, dass die Bürger zu viele Steuern zahlen müssten. Deshalb habe seine Fraktion für die Rücknahme der Grundsteuererhöhung von 2009 plädiert, sich damit aber nicht durchsetzen können. Auch im Bereich Verkehr und Parkplätze habe seine Fraktion keine Mehrheit für ihre Anträge erhalten, und ihr Antrag auf Einsparung im Klinikum habe wegen Personalmangels gar nicht behandelt werden können. Und die Frage, wie viel die Verwaltung für Flüchtlinge ausgebe, sei immer noch nicht beantwortet. Nach Ansicht seiner Fraktion müssten angesichts der extremen Altersarmut und der steigenden Obdachlosenzahl andere Prioritäten gesetzt werden, um Stuttgart zukunftsfähig zu machen. Seine Fraktion werde den Doppelhaushalt deshalb ablehnen.
StR
Conz
(FDP) lobt Verwaltung und auch die anderen Mitglieder des Gemeinderats. Besonders wichtig sei seiner Gruppierung das Personal gewesen. Hier erfolge nun endlich ein erster Schritt mit der Umlage U2. Erfreulich sei auch, dass die Sanierung des Hallenbads Zuffenhausen auf den Weg gebracht worden sei, ebenso die Digitalisierung, unter anderem im Friedhofswesen, sowie der Bau eines Baseball-Stadions. Mit fast allen Anträgen sei die FDP erfolgreich gewesen, und sie stimme deshalb dem Doppelhaushalt zu.
Zufrieden zeigt sich StR
Dr. Schertlen
(STd) darüber, dass er "deutlich mehr als nur Fußnoten" in den Haushalt eingebracht habe. Beispielhaft nennt er hier die Stadtlücken mit dem Österreichischen Platz, die Neckarwelle und die Downhill-Strecke sowie die Feuerwehr. Insofern werde auch er dem Doppelhaushalt zustimmen. Nachholbedarf sehe er allerdings bei Innovation und technischem Fortschritt. In Zusammenarbeit mit der Universität und innovativen Firmen sollten sich die Stadt und auch die Region zur Pilotstadt und Pilotregion entwickeln. Als Beschleunigungsmaßnahme für die nächsten Haushaltsplanberatungen regt er "eine Art Rauschgrenze für Kleinbeträge" an. Statt eine Viertelstunde über einen Zuschuss von 6.000 € für ein Theater zu debattieren, könne man doch einfach den Sachverhalt benennen und die Summe mit "unter der Rauschgrenze" beziffern.
Für OB
Kuhn
stellt der Doppelhaushalt eine gute Wende in eine nachhaltige Zukunft dar. Natürlich sei er ein Kompromiss, doch beschreibe er die richtigen Schritte, um die Zukunft der nachfolgenden Generationen im Energie- und Verkehrssystem, bei der Bildung, im Sozialen und vielen anderen Bereichen zu sichern. Nun komme es darauf an, die Mittel in den nächsten beiden Jahren gut zu verwenden. Darauf müsse der Gemeinderat ein Auge haben.
Im Namen der Verwaltung bedankt er sich für den respektvollen Umgang auch mit anderen Meinungen, ohne den die Kompromisse nicht möglich gewesen wären. Ganz herzlich dankt er auch allen Beschäftigten der Stadtverwaltung, wobei er explizit den Sitzungsdienst erwähnt.
EBM
Föll
bedankt sich ebenfalls bei OB Kuhn für die "wirklich exzellente Zusammenarbeit", beim Gemeinderat für die konstruktiven Beratungen und bei allen im Haushalt involvierten Teilen der Verwaltung. Ganz besonders bedankt er sich bei der Stadtkämmerei, und hier Herrn Schwaderer und seinem Team, die exzellent und präzise gearbeitet hätten. Er erinnert daran, dass der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Schaible, mit seinem ungeheuren Erfahrungsschatz, aber auch seiner ganzen Persönlichkeit infolge einer schweren Erkrankung nicht nur bei diesen Haushaltsplanberatungen, sondern generell fehle. Im Namen der Verwaltung und des Gemeinderats werde er Herrn Schaible alles Gute und bestmögliche Genesung wünschen.
Anschließend liest er die Ziffern I und II des Beschlussantrags vor und fasst die Ziffern III bis VIII kurz zusammen.
OB
Kuhn
stellt abschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die GRDrs 1451/2017 mit 48 Ja- und 7 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen mehrheitlich
wie beantragt.
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