Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
106
1
Verhandlung
Drucksache:
265/2020
GZ:
OB 7853-02.00
Sitzungstermin:
14.05.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Landesbank Baden-Württemberg - Hauptversammlung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 13.05.2020, öffentlich, Nr. 108
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 14.05.2019, öffentlich, Nr. 105
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 06.05.2020, GRDrs 265/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:
1. Verwendung des Bilanzgewinns 2019 der LBBW (Bank)
Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2019 den folgenden Bilanzgewinn aus:
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn 259.098.067,85 EUR
Der Verschiebung der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der LBBW gemäß der Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 27.03.2020 (ECB/2020/19) auf einen Zeitpunkt nach dem 01.10.2020 wird zugestimmt.
2.
Entlastung
a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.
b) Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2019 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.
3. Abschlussprüfer 2020
Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.12.2020, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2020 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
4. Neue Amtszeit des Aufsichtsrats der LBBW
a) Herr Oberbürgermeister Kuhn, Frau Dr. Stuible-Treder und Herr Dr. Oesterle werden als Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagen.
b) Der Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht von den Beschäftigten gewählt werden, wird entsprechend den Wahlvorschlägen der Träger (Anlage 3) der LBBW zugestimmt.
c) Der Bestätigung der in Anlage 4 aufgeführten Beschäftigtenvertreter durch Wahl wird zugestimmt.
d) Dem Vorschlag an den Aufsichtsrat für die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters wird zugestimmt (siehe Begründung zu IV).
5. Auflösung der LBBW Immobilien-Holdingstruktur
a) Der Verschmelzung der LBBW Immobilien-Holding GmbH auf die LBBW wird zugestimmt.
b) Der Vorstand der LBBW wird ermächtigt den Zeitpunkt der Umsetzung (im Rahmen der Auflösung der Immobilien-Holdingstruktur) zu bestimmen oder von der Verschmelzung Abstand zu nehmen, falls die Auflösung nicht umgesetzt wird.
OB
Kuhn
stellt fest:
Zu Beschlussantragsziffer 1:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
Zu Beschlussantragsziffer 2a: (an dieser Abstimmung nimmt der Oberbürgermeister als Mitglied des Aufsichtsrates nicht teil)
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
Zu Beschlussantragsziffer 2b:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
Zu den Beschlussantragsziffern 3 bis 5:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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