Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 920/2020
Stuttgart,
11/06/2020



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagswassergebühr ab 1. Januar 2021




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.11.2020
18.11.2020
19.11.2020



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts bleibt ab 1. Januar 2021 mit 1,69 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge unverändert. Für 2021 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 2,4 Mio. EUR berücksichtigt. 2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bleibt ab 1. Januar 2021 mit 0,73 EUR/m² Berechnungsfläche unverändert. Für 2021 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR berücksichtigt. 3. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen. 4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 8. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.



Begründung:


Mit dieser Vorlage wird beschlossen, dass die seit Januar 2020 gültige Höhe des Schmutzwasserentgelts mit 1,69 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge und der Niederschlagswassergebühr mit 0,73 EUR/m² Berechnungsfläche für 2021 unverändert bleibt.

Die wesentlichen Einflussgrößen der Entgelt- und Gebührenkalkulation 2021 (siehe Übersicht Anlage 3) des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) sind folgende Positionen:

· Der entgelt- bzw. gebührenfähige Aufwand (siehe Herleitung Anlage 2) basiert auf fortgeschriebene Zahlen des Wirtschaftsplans 2021 (GRDrs 1005/2019) und liegt bei 94,0 Mio. EUR (ursprünglicher WP 2021: 95,3 Mio. EUR).

· Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz liegt bei 4,0 % (Abwassergebührenkalkulation 2020: 4,0 %) und stellt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar (§ 14 Abs.3 Nr.1 KAG). Die Berechnung erfolgte durch die Stadtkämmerei auf Basis der Zinssätze der Fremddarlehen des SES und unter Berücksichtigung der Vorgaben der GPA Baden-Württemberg. · Für 2021 gelten bei der Gebührenkalkulation folgende Verteilungsschlüssel (siehe Schema in der Anlage 3). Diese wurden auf Basis der Jahresabschlussdaten 2015 zum Jahresende 2016 neu erhoben und gelten seit 1. Januar 2018. Die Verteilungsschlüssel werden alle 5 Jahre aktualisiert.

· Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2021 angesetzte Schmutzwassermenge beträgt 36,2 Mio. m³ (Abwassergebührenkalkulation 2020: 36,2 Mio. m³). · Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr wurde auf 31,9 Mio. m² erhöht (Abwassergebührenkalkulation 2020: 31,7 Mio. m³). · In 2021 und den Folgejahren stehen für die Schmutzwasserentgelte Kostenüberdeckungen in Höhe von insgesamt 9,9 Mio. EUR (aus den Jahren 2016 bis 2019) zur Verfügung. Für 2021 werden davon 2,4 Mio. EUR (aus den Jahren 2016 bis 2018) zur Gebührenstabilität zugeführt (siehe Übersicht Kostenüberdeckungen Anlage 4). · Für die Niederschlagswassergebühren stehen Kostenüberdeckungen in Höhe von insgesamt 1,7 Mio. EUR (aus den Jahren 2016 bis 2019) zur Verfügung. Für 2021 werden davon 0,4 Mio. EUR (aus den Jahren 2016 bis 2017) zur Gebührenstabilität zugeführt (siehe Übersicht Kostenüberdeckungen Anlage 4). · Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) fallen für 2021 für den städtischen Haushalt Kosten in Höhe von 9,5 Mio. EUR an
(WP
2021: 9,6 Mio. EUR). · Für Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind im Wirtschaftsplan 2021 Investitionen in Höhe von 75,9 Mio. EUR vorgesehen. Gleichzeitig sind Instandhaltungsleistungen für die betrieblichen Anlagen des Eigenbetriebs insgesamt 10,8 Mio. EUR vorgesehen.
· In 2021 wird in der Kalkulation ein Jahresergebnis in Höhe von 1,8 Mio. EUR ausgewiesen. Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Differenz der tatsächlichen Verzinsung (auf Basis des Handelsrechts -HGB-) und der kalkulatorischen Verzinsung (auf Basis des Kommunalabgabengesetzes -KAG-) in Höhe von 1,8 Mio. EUR. Das Jahresergebnis soll der allgemeinen Rücklage zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur zugeführt werden. · In den Entgeltbestimmungen und der Niederschlagswassergebührensatzung (siehe Anlagen 6 und 7) wurden kleinere textliche Überarbeitungen vorgenommen um Begrifflichkeiten z. B. unter –Gegenstand der Entgeltpflicht- und –Absetzungen- zu konkretisieren und Missverständnisse zu vermeiden. Die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart bezahlen in 2021 für einen durchschnittlichen Familienhaushalt Abwassergebühren in Höhe von 261 EUR. Im Vergleich liegt der durchschnittliche Gebührenaufwand der Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern bei 317 EUR. Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin ein gutes Preisniveau für eine leistungsfähige und zukunftssichere Stadtentwässerung (siehe Anlage 5 -bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte-).


Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,69 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,73 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2021 kostendeckend sein.



Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Entwicklung der Erfolgsplanpositionen
Anlage 2: Herleitung des gebührenfähigen Aufwands
Anlage 3: Schema Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation
Anlage 4: Fortschreibung der Über- bzw. Unterdeckungen
Anlage 5: Gebührenvergleich der Großstädte
Anlage 6: Die Änderung der Entgeltbestimmungen
Anlage 7: Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Niederschlagswassergebühren


<Anlagen>



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