Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 803/2022
Stuttgart,
11/23/2022



Städtische Kleinsiedlungen
Steinhaldenfeld, Neuwirtshaus, Wolfbusch und Hoffeld
Neufestsetzung der Grundstückspreise




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
09.12.2022
15.12.2022



Beschlußantrag:

Den vom Stadtmessungsamt zum Stichtag 24.10.2022 für die jeweiligen Gebiete ermittelten neuen Zonenwerten (= Bodenwerten) für

1) künftige Verkäufe von (Erbbau-) Grundstücken in den Kleinsiedlungsgebieten, sowie

2) als Grundlage bei der Verlängerung von Erbbaurechten

wird zugestimmt.



Begründung:


Mit GRDrs 761/2007, 467/2013 und 1368/2017 hat der Gemeinderat beschlossen, dass Erbbauberechtigte und Mieter in den städtischen Kleinsiedlungen Hoffeld, Neuwirtshaus, Steinhaldenfeld und Wolfbusch die jeweiligen Grundstücke erwerben können.

Dabei gelten folgende Konditionen:

- Die Erwerber müssen das Grundstück für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren
ab Kauf selbst nutzen. Eine Nutzung ist zudem dauerhaft nur zu Wohnzwecken
möglich.

- Der Kaufpreis basiert auf dem jeweils geltenden Zonenwert. Wegen der Verfügungsbeschränkungen wird ein Abschlag von ca. 30% auf den Bodenwert gewährt (Grundstücksverbilligung/Subvention).
Die Zonenwerte wurden zuletzt mit GRDrs 1368/2017 angepasst und entsprechen
nicht mehr den heutigen Bodenwerten. Eine Anpassung ist daher geboten. Dies
gilt unabhängig von der mit GRDrs 795/2022 vorgeschlagenen einschränkten
Veräußerung.


Die neuen Zonenwerte gelten ab Beschlussfassung. Die neuen Zonenwerte gelten
sowohl für den Verkauf von Erbbaugrundstücken als auch für den Verkauf von
Volleigentum sowie als Grundlage bei der Berechnung des Erbbauzinses bei Erbbaurechtsverlängerungen. Außerdem werden sie im Falle eines Verstoßes gegen die Verfügungsbeschränkungen, wie z.B. die Selbstnutzungsverpflichtung, der Berechnung der Subventionsrückforderung zugrunde gelegt.


Die bisherigen und künftigen Zonenwerte sind aus Anlage 1, die jeweils (unveränderte) Zoneneinteilung der Kleinsiedlungen ist aus Anlage 2 ersichtlich.

Durch Anpassung ergeben sich je nach Zone Bodenwertsteigerung zwischen 43% und 58%, im Durchschnitt rd. 50%.

Die Werte gelten bis zur nächsten Fortschreibung, welche je nach Entwicklung der Bodenwerte in 3 bis 5 Jahren vorgenommen werden soll.


Finanzielle Auswirkungen

Bei Verkäufen werden marktgerechte Einnahmen erzielt.



Beteiligte Stellen

./.

Vorliegende Anträge/Anfragen

./.

Erledigte Anträge/Anfragen

./.



Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Übersicht Bodenwerte
Anlage 2: Zonenpläne


<Anlagen>



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