Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
339
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VerhandlungDrucksache:
920/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 19.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der
Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2021

1. Vorgang: Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 17.11.2020, öffentlich, Nr. 32
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Verwaltungsausschuss vom 18.11.2020, öffentlich, Nr. 514
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 06.11.2020, GRDrs 920/2020, mit folgendem

Beschlussantrag: 1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts bleibt ab 01.01.2021 mit 1,69 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge unverändert. Für 2021 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 2,4 Mio. EUR berücksichtigt. 2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bleibt ab 01.01.2021 mit 0,73 EUR/m² Berechnungsfläche unverändert. Für 2021 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR berücksichtigt. 3. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26.10.2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen. 4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 08.12.2005 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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