Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 664/2016
Stuttgart,
10/04/2016



Neufassung der Friedhofssatzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.10.2016
19.10.2016
20.10.2016



Beschlußantrag:
  1. Dem dargestellten Verfahren zum Umgang mit metallischen Kremationsrückständen wird zugestimmt.
  2. Der Anbringung von QR-Codes auf Grabsteinen/Grabstätten wird zugestimmt.
  3. Die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht Nr. 7/2) wird gemäß Anlage 2 beschlossen.





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der BGH hat am 30.06.2015 entschieden, dass sämtliche nach einer Einäscherung verbleibenden Rückstände (z.B. auch große Implantate) zur Asche des Verstorbenen gehören und damit dem Schutz der Totenruhe unterstellt sind. Der Deutsche Städtetag empfiehlt daher, dem Gemeinderat die Verfahrensweise im Umgang mit solchen Rückständen darzulegen.

Das Thema QR-Codes auf Grabmalen wird in der Friedhofssatzung bisher nicht ausdrücklich geregelt. Aus Sicht der Verwaltung sollten QR-Codes zugelassen werden, wobei keine ausdrückliche Regelung in die Satzung aufgenommen werden muss, da der auf dem Grabmal dargestellte QR-Code bei der Prüfung des Grabmalersterstellungsantrags als Schriftart behandelt, geprüft und genehmigt werden kann.

Zum 1.04.2014 wurde das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg geändert. Seit dieser Änderung sind sogenannte „Leintuchbestattungen“ möglich. Diese Neuerung wurde in § 11 Abs. 7 der Friedhofssatzung aufgenommen.

§ 29 der Friedhofssatzung ist aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum Thema „Grabsteine aus Kinderarbeit“ ersetzt worden. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung soll an dieser Stelle die grundsätzliche Haltung der Stadt zum Ausdruck gebracht werden.

Entwicklungen in der Friedhofs- und Bestattungskultur sowie Änderungen der Rechtsprechung zu friedhofsrechtlichen Themen machen aus Sicht der Verwaltung eine Überarbeitung der Friedhofssatzung erforderlich. Um Unklarheiten bei der Anwendung der Satzung zu beseitigen, wurden darüber hinaus redaktionelle Änderungen vorgenommen. Es handelt sich hierbei um eine Vielzahl kleinerer Streichungen, Ergänzungen und Neuformulierungen, die zur Wahrung der Übersichtlichkeit mit einer Neufassung beschlossen werden sollen.


Finanzielle Auswirkungen

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Änderungen nicht.



Beteiligte Stellen

AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anhang 1 Ausführliche Begründung
Anhang 2 Neufassung Friedhofssatzung





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Anlage 1 Ausführliche Begründung Endversion .docAnlage 1 Ausführliche Begründung Endversion .docAnlage 2 Satzungstext Endversion.docxAnlage 2 Satzungstext Endversion.docx[Anhang "2016 09 01 Anlage 2 Satzungstext.docx" gelöscht von Monika Schütte-Linder/Garten- Friedhofs- und Forstamt/LHS/DE] [Anhang "2016 09 01 Anlage 1 Ausführliche Begründung .doc" gelöscht von Monika Schütte-Linder/Garten- Friedhofs- und Forstamt/LHS/DE] [Anhang "2016-03-10 Anlage 2 Satzungstext.docx" gelöscht von Monika Schütte-Linder/Garten- Friedhofs- und Forstamt/LHS/DE] [Anhang "2016-04-04 zweiter Entwurf Anlage 1 Ausführliche Begründung Teil b.docx" gelöscht von Monika Schütte-Linder/Garten- Friedhofs- und Forstamt/LHS/DE]