Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
264
4
Verhandlung
Drucksache:
709/2022
GZ:
OBM
Sitzungstermin:
15.12.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Änderung der Parkgebührensatzung - Befristete Gebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge und für vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 15.11.2022, öffentl., Nr. 353
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 22.11.2022, öffentl., Nr. 371
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 29.11.2022, öffentl., Nr. 389
Verwaltungsausschuss vom 30.11.2022, öffentlich, Nr. 445
Gemeinderat vom 01.12.2022, öffentlich, Nr. 239
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 13.12.2022, öffentl., Nr. 419
Ergebnis: mehrheitl. Zustimmung in der Fassung gem. Antrag Nr. 392/2022
Verwaltungsausschuss vom 14.12.2022, öffentlich, Nr. 471
Ergebnis: mehrheitl. Zustimmung unter Berücksichtigung der Neufassung der Anlage 1 zur GRDrs 709/2022 vom 13.12.2022
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 18.11.2022, GRDrs 709/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Satzung zur Änderung der "Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart (Parkgebührensatzung, PGebS)" vom 19. Mai 2022 (Amtsblatt Nr. 24 vom 17. Juni 2022; Stadtrecht1/18) wird gemäß Anlage 1 erlassen.
2. Damit wird
a) der Gebührenbefreiung für stationsbasierte und stationsunabhängige Carsharing-Fahrzeuge i. S. d. § 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 und 2 Carsharing-Gesetz (CsgG) für das Parken an Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 zugestimmt,
b) der Verlängerung der Gebührenbefreiung für vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge für das Parken an Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 zugestimmt.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die GRDrs 709/2022
in der Fassung des STA und VA
ohne Aussprache bei 18 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie beantragt
.
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