Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 1001-04
GRDrs 1331/2021
Stuttgart,
12/14/2021



Zulagengewährung bei der Ausländerbehörde



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.12.2021
16.12.2021



Beschlußantrag:

1. Die mit GRDrs 935/2015 beschlossene Zulage analog Tarif+ für die Beschäftigten in Sachbearbeiterfunktion bei der Ausländerbehörde, zuletzt verlängert mit GRDrs 971/2019, wird in den Jahren 2022/2023 in voller Höhe weitergewährt. Auch neu eingestellte Beschäftigte erhalten die Zulage.

2. Durch die Zulagengewährung entstehen zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von bis zu 130.000 € jährlich. Die erforderlichen Mittel werden im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 und der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

3. Die Verwaltung wird rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2024/2025 über die aktuelle Personalsituation bei der Ausländerbehörde berichten, damit sachgerecht über eine eventuelle Fortsetzung der Zulage entschieden werden kann.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 935/2015 wurde eine Zulage analog Tarif+ für die Beschäftigten in Sachbearbeiterfunktion bei der Ausländerbehörde beschlossen. Vorgesehen war die Gewährung in voller Höhe (100,00 € bei Vollzeitbeschäftigung) für die Dauer von 3 Jahren und eine anschließende Abschmelzung um 25 % jährlich.

Mit GRDrs 866/2018 und 971/2019 wurde beschlossen, dass die Zulage in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in voller Höhe weitergewährt und rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2022/2023 über die aktuelle Personalsituation bei der Ausländerbehörde berichtet wird.


Bei unveränderter Beschlusslage würde die Zulage 2022 auf 75 EUR, 2023 auf 50 EUR und 2024 auf 25 EUR abgeschmolzen und ab 2025 entfallen.

Da nach wie vor zusätzliche finanzielle Anreize zur Personalgewinnung und -bindung wichtig sind, schlägt die Verwaltung vor, die Zulage in den Jahren 2022/2023 in voller Höhe weiter zu gewähren.


Die Situation bei der Ausländerbehörde stellt sich wie folgt dar:

Stand 30.06.2021 waren 27,12 Stellen bei der Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht unbesetzt, davon 11,6 Stellen auf Sachbearbeiterebene (Besoldungsgruppe A9m / Entgeltgruppe 9a).
Aufgrund der Fortführung der Personalbemessung erhielt die Ausländerbehörde ab dem Jahr 2020 insgesamt 24,31 neue Stellen bzw. Ermächtigungen. Dieses positive Signal führt trotz kontinuierlicher Neu- und Nachbesetzung zu neuen Vakanzen.
Die Personalsituation hat sich damit zuletzt wieder verschärft und es besteht das Risiko erneuter Schalterschließungen.

Seit 01.02.2019 betreut eine Personalsachbearbeiterin des Amtes ausschließlich die Ausländerbehörde. Zudem wurde eine Dauerausschreibung für Sachbearbeiter*innen für die Behörde geschaltet. Trotz dieser intensiven Bemühungen konnte bislang keine Vollbesetzung erreicht werden.

Neben der personellen Unterbesetzung ist die Fluktuation ein Problem.

Die Grundeinarbeitungszeit in die komplexe und dynamische Rechtsmaterie für neue Mitarbeiter/innen beträgt mind. 1 Jahr (laut Innenministerium bis zur Endqualifizierung 2-3 Jahre). Auch die Krankheitsquote ist überdurchschnittlich hoch (2020: 42,89 Krankheitstage und damit 9,32 Krankheitstage über dem städtischen Durchschnitt, im 1. Halbjahr 2021 bereits 17,26 Krankheitstage). Das verbleibende Personal ist somit zusätzlich belastet.

Eine Rückkehr zum Normalbetrieb ist zumindest in den nächsten zwei Jahren nach Einschätzung der Dienststelle nicht absehbar. Überlastungsanzeigen liegen vor.

Vor diesem Hintergrund wäre die Abschmelzung der Zulage ein falsches Signal.
Die Zulagengewährung hat sich zudem als wichtiges Instrument der Personalgewinnung erwiesen. Die Zulage stellt einen finanziellen Anreiz dar, zur Landeshauptstadt Stuttgart zu kommen.

Die Zulage soll für alle Beschäftigten in zulageberechtigter Funktion (auch Neueinstellungen) in den Jahren 2022/2023 in voller Höhe (weiter)gewährt werden.
Für 2024 ist eine Zulage in Höhe von 75 EUR, 2025 von 50 EUR und 2026 von 25 EUR vorgesehen. Es erfolgt also - sofern zum Doppelhaushalt 2024/2025 kein anderslautender Beschluss gefasst wird – eine einheitliche Abschmelzung um jeweils 25 % ab dem Jahr 2024.

Die Zulage entfällt grundsätzlich mit Beendigung der zulageberechtigten Tätigkeit.
Eine Ausnahme soll bei Sachbearbeitern, die die Funktion der Teamberatung übernehmen, greifen. Die Zulage für die Teamberatertätigkeit (in Höhe der Amtszulage
A 9m) wird erst nach Feststellung der Bewährung in dieser Funktion gewährt (i.d.R. ab dem 4. Monat). Mit Beendigung der Sachbearbeitertätigkeit entfällt jedoch bereits die Zulage analog Tarif+. Personalentwicklungstechnisch ist die Übernahme einer Führungsposition positiv zu bewerten. Die Zulage Tarif+ soll daher bis zur Feststellung der Bewährung als Teamberater weitergewährt werden, sodass kein vorübergehender finanzieller Nachteil entsteht.


Rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2024/2025 wird die Verwaltung über die aktuelle Personalsituation bei der Ausländerbehörde berichten, damit sachgerecht über eine eventuelle Fortsetzung der Zulage entschieden werden kann.


Finanzielle Auswirkungen

Die jährlichen Kosten belaufen sich - mit Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und zur ZVK - auf 1.690,00 € je Vollzeitbeschäftigten.

Für 2021 ergibt sich aktuell ein hochgerechneter Jahresbetrag von ca. 84.000,00 €.
27 Stellen sind unbesetzt. Eine Kostensteigerung auf jährlich bis zu ca. 105.000,00 € ist demnach möglich.

Wie in den Haushaltsplanberatungen beschlossen, werden die hierfür erforderlichen Mittel im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine




zum Seitenanfang