Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 8160-07.05
GRDrs 759/2014
Stuttgart,
10/08/2014



Kooperation der Stadtwerke Stuttgart GmbH mit der Netze BW GmbH - Besetzung der Aufsichtsräte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.10.2014
16.10.2014



Beschlußantrag:

Die Landeshauptstadt Stuttgart entsendet in die Aufsichtsräte der Kooperationsunternehmen der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH – die Netzeigentumsgesellschaft und die Netzbetreibergesellschaft – die in der Begründung genannten Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung.


Begründung:


Mit der GRDrs 165/2014 wurde am 13.03.2014 entschieden, dass in den beiden Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas auf Grundlage der bereits im Juli 2012 beschlossenen Auswahlkriterien (GRDrs 477/2012) die Netze BW GmbH die besten Angebote in den Verfahren abgegeben hat und damit ein Betreibermodell in Kooperation mit der Stadtwerke Stuttgart GmbH umzusetzen ist.

Nach den Kooperationsangeboten der Netze BW GmbH für die Bereiche der Strom- und Gasversorgung ist die Errichtung von zwei Gesellschaften, einer Netzeigentumsgesellschaft und einer Netzbetreibergesellschaft vorgesehen, an denen sowohl die Stadtwerke Stuttgart als auch der Kooperationspartner Netze BW beteiligt sind.

Die Stadtwerke werden an der Netzeigentumsgesellschaft 74,9% der Gesellschaftsanteile halten, an der Netzbetreibergesellschaft 25,1% bis Ende 2018. Zum 01.01.2019 werden die beiden Gesellschaften zu einer sog. „Großen Netzgesellschaft“ verschmolzen und die SWS wird an dieser 74,9% der Anteile halten.


Die Umsetzung der Kooperation soll am 16.10.2014 (GRDrs 693/2014) vom Gemeinderat beschlossen werden.


Aufsichtsrat der Netzeigentumsgesellschaft:

Für die Entsendung der Aufsichtsräte ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.5 der Hauptsatzung der Gemeinderat zuständig. Die Fraktionen haben sich über die Sitzverteilung entsprechend § 41 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats geeinigt.

Nach dem Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft (Anlage 1 der GRDrs 693/2014) ist der Aufsichtsrat mit 15 Mitgliedern, davon 11 städtischen Vertretern zu besetzen. Es wird vorgeschlagen, dass 8 Mandate vom Gemeinderat und 3 Mandate von der Verwaltung wahrgenommen werden:


Verwaltung
Erster Bürgermeister Michael Föll, Referat WFB
Bürgermeister Dirk Thürnau, Referat T
Herr Martin Rau, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart GmbH


Gemeinderat
Herr Alexander Kotz, CDU-Fraktion
Herr Dr. Fabian Mayer, CDU-Fraktion
Frau Silvia Fischer, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Herr Peter Pätzold, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Herr Dejan Perc, SPD-Fraktion
Herr Hannes Rockenbauch, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Herr Konrad Zaiß, Fraktion Freie Wähler
Herr Dr. Matthias Oechsner, FDP-Fraktion


Aufsichtsrat der Netzbetreibergesellschaft:

Für die Entsendung der Aufsichtsräte ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.5 der Hauptsatzung der Gemeinderat zuständig.

Nach dem Gesellschaftsvertrag der Netzbetreibergesellschaft (Anlage 2 der GRDrs 693/2014) ist der Aufsichtsrat mit 7 Mitgliedern, davon 2 städtischen Vertretern zu besetzen. Es wird vorgeschlagen, dass die beiden Mandate von der Verwaltung wahrgenommen werden:







Verwaltung
Bürgermeister Dirk Thürnau, Referat T
Herr Dr. Michael Maxelon, Technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart GmbH

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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