Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
59
11
Verhandlung
Drucksache:
1239/2021
GZ:
T
Sitzungstermin:
10.03.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Erneuerung des Spielplatzes im Rosensteinpark
Ersatz für die Milka-Pyramide
Bau- und Vergabebeschluss
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 08.03.2022, öffentl., Nr. 55
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 21.02.2022, GRDrs 1239/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Beschluss des Gemeinderats vom 19.03.2020 (GRDrs 14/2020 - Gewährung eines Zuschusses an das Land Baden-Württemberg zur Erneuerung des Spielplatzes im Rosensteinpark) wird aufgehoben.
2. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird ermächtigt die Vereinbarung zur Durchführung, Finanzierung und Unterhaltung zwischen dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart abzuschließen. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg beteiligt sich an den entstehenden Kosten für den Neubau und die dauerhafte Unterhaltung im Verhältnis 1/3 für den Landesbetrieb und 2/3 für die Landeshauptstadt Stuttgart.
3. Dem Bau der Spielanlage im Rosensteinpark mit Gesamtbaukosten von insgesamt 975.000 EUR gem. Kostenermittlung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes vom 08.12.2021 (Anlage 1 Kostenübersicht) wird zugestimmt.
4. Die Auszahlung in Höhe von 975.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 670 Garten-, Friedhofs- und Forstamt - beim Projekt 7.671901 Investitionspauschale Kinderspielplätze Ausz.Gr. 7873 gedeckt. Die Mittel stehen im HHJ 2021 zur Verfügung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 beantragt.
Das Land Baden-Württemberg, Landesbetrieb Vermögen und Bau Amt Stuttgart, beteiligt sich mit 325.000 EUR zu einem Drittel an den Gesamtbaukosten gemäß Vereinbarung.
5. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird, in Abstimmung mit den Vergaberichtlinien und der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes, ermächtigt, den Auftrag für die Spielgeräte gemäß dem vorliegenden Entwurf an die Fa. Spiel-Bau GmbH direkt zu vergeben.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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