Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1239/2021
GZ:
T
Sitzungstermin: 10.03.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Erneuerung des Spielplatzes im Rosensteinpark
Ersatz für die Milka-Pyramide
Bau- und Vergabebeschluss

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 08.03.2022, öffentl., Nr. 55
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 21.02.2022, GRDrs 1239/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Beschluss des Gemeinderats vom 19.03.2020 (GRDrs 14/2020 - Gewährung eines Zuschusses an das Land Baden-Württemberg zur Erneuerung des Spielplatzes im Rosensteinpark) wird aufgehoben.

2. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird ermächtigt die Vereinbarung zur Durchführung, Finanzierung und Unterhaltung zwischen dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart abzuschließen. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg beteiligt sich an den entstehenden Kosten für den Neubau und die dauerhafte Unterhaltung im Verhältnis 1/3 für den Landesbetrieb und 2/3 für die Landeshauptstadt Stuttgart.

3. Dem Bau der Spielanlage im Rosensteinpark mit Gesamtbaukosten von insgesamt 975.000 EUR gem. Kostenermittlung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes vom 08.12.2021 (Anlage 1 Kostenübersicht) wird zugestimmt.

4. Die Auszahlung in Höhe von 975.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 670 Garten-, Friedhofs- und Forstamt - beim Projekt 7.671901 Investitionspauschale Kinderspielplätze Ausz.Gr. 7873 gedeckt. Die Mittel stehen im HHJ 2021 zur Verfügung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 beantragt. 5. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird, in Abstimmung mit den Vergaberichtlinien und der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes, ermächtigt, den Auftrag für die Spielgeräte gemäß dem vorliegenden Entwurf an die Fa. Spiel-Bau GmbH direkt zu vergeben.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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