Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 202/2023
Stuttgart,
05/04/2023



Stadtentwicklungsperspektive Stuttgart
- Vorgesehener Prozess und Einbindung des Gemeinderats




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.05.2023
25.05.2023



Beschlußantrag:

1. Der GR nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Prozessdesign der (Stadtentwick-
lungs-)Perspektive, mitsamt ihrem dauerhaften, prozesshaften Charakter.


2. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Begleitgruppe zu.



Begründung:


Mit der Evaluierung des STEK 2004 – 2006 und einer darauf aufbauenden Gemeinderatsklausur im November 2022 konnten die Anforderungen an ein neues Stadtentwicklungskonzept aus fachlicher Sicht sowie seitens des Gemeinderats konkretisiert und geklärt werden. Aufbauend darauf wurde eine Ausschreibung zur Prozessbegleitung (vgl. GRDrs 529/2022) durchgeführt, bei der sich die ARGE, bestehend aus Urban Catalyst mit berchtoldkrass Space & Options, durchgesetzt hat. Der Projektstart erfolgte im April 2023.


Übersicht Gesamtprozess (Stadtentwicklungs-)Perspektive:

Stuttgart steht wie viele Städte vor großen Herausforderungen, die es zu gestalten gilt. Diese Herausforderungen weisen eine enorme Komplexität auf, müssen zusammenhängend betrachtet und gelöst werden.

Die neue Perspektive zielt darauf, dass Politik, Verwaltung und (Fach-)Öffentlichkeit in ressortübergreifender Zusammenarbeit ein „Navigationssystem“ mit übergeordnetem Narrativ und qualitativen Leitzielen entwickeln und in eine gesamtstädtische „Raumstrategie“ mit konkreten Schlüsselprojekten übersetzen (siehe Anlage 1 „Prozessdesign Perspektive“).


Produkte der Perspektive:

Die (Stadtentwicklungs-)Perspektive ist die Summe aus mehreren Teilprodukten mit unterschiedlichen Funktionen, Schwerpunkten und Zielgruppen.
Die Teilprodukte sind:
1. das integrierte richtungsweisende Navigationssystem (thematisches Leitbild),
2. alternative räumliche Zukunftskonzepte sowie
3. die zusammenfassende Raumstrategie mit dem umsetzungsorientierten Handlungskonzept.

Navigationssystem:
Im ersten Schritt wird in 2023/2024 das Navigationssystem, ein thematisches Leitbild, erstellt, das als Dach bzw. Handlungsrahmen für die künftige Entwicklung Stuttgarts in den nächsten Jahren fungieren soll.
Ein wichtiges Element des Navigationssystems ist die Erarbeitung und Etablierung einer „Haltung“ zu den anstehenden Herausforderungen, die als Wertesystem auch bei künftig anstehenden Fragestellungen als Leitplanke in der Stadtentwicklung dienen soll.

Konkurrierende Zukunftskonzepte:
In einem zweiten Schritt sollen in 2024/2025 die Inhalte des Navigationssystems in den Raum übertragen werden; es entstehen räumliche Zukunftskonzepte, themenübergreifend, integriert und auf gesamtstädtischer Ebene. In einem wettbewerbsähnlichen Planungsverfahren sollen sich drei Teams mit den Wirkungen des Navigationssystems im Raum beschäftigen und unterschiedliche Optionen aufzeigen.

Raumstrategie und Handlungskonzept:
Abschließend soll 2026 eine zusammenfassende Raumstrategie (basierend auf den Ergebnissen der alternativen Zukunftsbilder) die formulierte Zielsetzung in der räumlichen Stadtentwicklung zusammenfassen und mit einem Handlungskonzept (Leitprojekte, Schlüsselmaßnahmen) untermauern.


Charakter der Perspektive:
Mit dem Beschluss des Gemeinderates über die Stadtentwicklungsperspektive erfolgt die kontinuierliche Fortsetzung der planerischen Arbeit und Dialogformate: Ergebnisse werden evaluiert, Produkte aktualisiert und der Dialog stetig mit verschiedenen Stakeholdern fortgeführt. Die Perspektive endet nicht; sie wird kontinuierlich als dauerhaftes Instrument und Dialogplattform zur Stadtentwicklung weiterentwickelt und fortgeführt. Dies beinhaltet auch eine regelmäßige/kontinuierliche Aktualisierung des Navigationssystems, um auf die Themen und Herausforderungen in der Zukunft einzugehen und dabei bewusst Akzente/Umsetzungsschwerpunkte im Handeln zu setzen.


Projektstruktur:
Die Projektstruktur der Perspektive ist durch Arbeits- und Steuerungsebenen sowie durch Dialog- bzw. Beteiligungsstrukturen geprägt, um zu einer breiten Tragfähigkeit und Wirkung führen. Ergebnisse werden erarbeitet, gespiegelt, reflektiert und qualifiziert. So wird ein breites Meinungsbild eingeholt und tragfähige, abgestimmte Ergebnisse erzielt.

Steuerungsebenen:
- Die Projektsteuerung erfolgt durch die Abteilung Stadtentwicklung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen in enger Zusammenarbeit mit der beauftragten ARGE.
- Die Begleitgruppe, bestehend aus jeweils einer Vertreter*in der Fraktionen, begleitet den Prozess kontinuierlich inhaltlich und vorbereitend im Hinblick auf die Beschlüsse.

Dialog & Beteiligungsebenen:
- Die Fachöffentlichkeit (lokale Expert*innen, Städtebauausschuss etc.) wird regelmäßig in sogenannten Fachwerkstätten eingebunden, um die jeweiligen Ergebnisse aus fachlicher Sicht zu reflektieren, qualifizieren und weiterzuentwickeln.

Öffentlichkeit:
- Die breite Öffentlichkeit wird in fünf Foren regelmäßig informiert und eingebunden. Die Foren sollen kraftvoll den Prozess kommunizieren und die verschiedenen Akteure zusammenbringen. Neben der Öffentlichkeit sollen auch weitere Stakeholder an den Foren teilnehmen. Sie stellen den Rahmen für breit angelegten Austausch zur Perspektive. Ergänzend findet eine Online-Beteiligung statt.

Verwaltung:
Innerhalb der Verwaltung erfolgt eine regelmäßige referatsübergreifende Abstimmung und Erarbeitung von Inhalten im Perspektivteam.

Zur Kommunikation der Perspektive wurde bereits ein Markenprozess zur Erstellung einer CI durchgeführt, um Flyern, Plakaten, Berichten, Ausstellungsmöbel und den Produkten ein einheitliches Erscheinungsbild zu geben.


Einbindung des Gemeinderats in der Begleitgruppe

Wichtige Grundlage für das Gelingen des Prozesses sowie auch die Wirkung der neuen (Stadtentwicklungs-)Perspektive und ihrer Ergebnisse ist die enge Einbindung des Gemeinderats in den Bearbeitungsprozess.

Der Gemeinderat soll mit einer/einem Vertreter*in je Fraktion kontinuierlich in einer Begleitgruppe eingebunden werden. Entsprechend den in der Klausurtagung formulierten Anforderungen soll die Begleitgruppe regelmäßig (i.d.R. viermal jährlich) zu einem Arbeitstermin zusammenkommen, um Information und Austausch gegenseitig zu gewährleisten, Meinungsbilder herzustellen und an inhaltliche Meilensteinen mitzuwirken.
Ziel ist es zudem, die Inhalte der Begleitgruppe durch die Multiplikatorenfunktion der Teilnehmer*innen auch in die Fraktionen zu tragen, sodass eine regelmäßige Information gesichert ist.

Ergänzend werden die Gemeinderatsmitglieder zur Teilnahme in den öffentlichen Foren eingeladen. Die Foren sollen allen involvierten Stakeholdern Austausch und Perspektiven ermöglichen.


Nächste Schritte:

Im Juni werden die ersten Sitzungen in den vorgesehenen Arbeitsstrukturen, u. a. in der Begleitgruppe des Gemeinderates, gestartet.
Nach der Sommerpause findet der erste Ämterworkshop (Perspektivteam) zur Reflexion der Analyseergebnisse und Zielsetzungen statt; gefolgt von zwei weiteren Sitzungen, um die Inhalte des Navigationssystems innerhalb der Verwaltung zu erarbeiten und abzustimmen.

In den Erarbeitungsprozess des Perspektivteams eingebettet findet die Fachwerkstatt (lokale Expert*innen, Städtebauausschuss u. w.) statt, um die bis dahin vorliegenden Ergebnisse zu reflektieren und zu qualifizieren, bevor diese im Forum I der breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden, begleitet von einer Online-Beteiligung. Das Navigationssystem soll bis zum Frühling 2024 fertiggestellt und im Anschluss vom Gemeinderat beschlossen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2020/2021 stellte der Gemeinderat ein gemeinsames Budget für die Maßnahmen „Masterplan urbane Räume“, „Visionsprozess Stuttgart 2040“ und „Stadtentwicklungskonzept 2035+“ zur Verfügung. Abzüglich bereits verwendeter und zukünftig verpflichteter Mittel stehen noch Mittel von rd. 400.000 EUR im Teilergebnishaushalt (THH 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 – Stadtplanung, Kontengruppe 42510) zur Verfügung.

Das Angebot der ARGE für die Prozessbegleitung und Vertiefung in den Phasen 1 und 3 beläuft sich auf rd. 510.000 EUR.

Für die Erarbeitung von alternativen Zukunftsbildern in drei Planungsteams sind darüber hinaus 300.000 EUR vorgesehen. Hierzu erfolgt ein gesonderter Sachbeschluss in 2023.




Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

- Prozessdesign Perspektive

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