Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 6/2013
Stuttgart,
01/18/2013



Vom Schülerhaus zur Ganztagesschule
- Pädagogisches Rahmenkonzept und Standards
- Sachstandsbericht
- Ausblick
Ergänzte Vorlage der GRDrs 542/2012 aufgrund der Vorberatungen im Verwaltungsausschuss am 19.12.2012




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich31.01.2013



Beschlußantrag:

1. Dem als Anlage 1 beigefügten „Pädagogischen Rahmenkonzept zur Arbeit in Ganztagsgrundschulen“, das den Anspruch und die Haltung der Landeshauptstadt Stuttgart für dieses Angebot definiert, wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Land für eine zeitliche Regelung der Schulpflicht innerhalb der Ganztagesschule einzusetzen, die eine Teilhabe an außerschulischen Bildungsangeboten am Nachmittag ermöglicht.

3. In den Ganztagsgrundschulen gelten die in Anlage 2 beschriebenen Standards ab dem Zeitpunkt der Umsetzung durch den Träger und der Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen, spätestens jedoch zum Beginn des Schuljahres 2013/14.
4. Die Durchführung der bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagesgrundschulen wird an freie Träger der Jugendhilfe oder an das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben.

5. Um die Wahlfreiheit der Eltern sicherzustellen wird es weiterhin teilgebundene Ganztagsgrundschulen geben. An den teilgebundenen Ganztagesschulen wird die verlässliche Grundschule mit Mittagessen angeboten, sobald die räumlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind. 6. Das Entgelt für die ergänzende Betreuung an den Ganztagsgrundschulen und der Ferienbetreuung für Ganztagsgrundschulen wird mit Ausnahme des Frühangebotes von 0,68 € auf 0,83 € pro Betreuungsstunde angehoben ab dem Zeitpunkt der Standarderhöhung (Anlage 3).

7. Der Preis für ein Mittagessen an Ganztagesgrundschulen wird zum 01.04.2013 neu festgesetzt. Die Entscheidung wird im Gemeinderat nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss Essensversorgung getroffen. 8. Vom Sachstandsbericht über den Stand und weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen wird Kenntnis genommen.

9. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erstellung eines Konzeptes für ein Qualitätsmanagement an Ganztagesgrundschulen bis zum Frühjahr 2013 eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Hierfür entstehende Kosten werden aus Restmitteln des Ganztagesschulbudgets des Haushaltsjahres 2012 gedeckt.

10. Vorrangig sollen zukünftig die Plätze in den Betreuungsangeboten an Ganztagesgrundschulen und Schülerhäusern besetzt werden. Reichen die Betreuungsplätze an diesen beiden Einrichtungen nicht aus, um den Bedarf zu befriedigen, können im Schuljahr 2013/2014 Plätze an den bestehenden Horten belegt werden.


Begründung:


Im Rahmen der Vorberatungen wurde die Verwaltung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.12.2012 beauftragt, eine ergänzte Vorlage vorzulegen. Die ursprüngliche Vorlage 542/2012 wurde aufgrund der Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 19.12.2012 überarbeitet.

Ausgangslage bildet die GRDrs 199/2011. Am 21. Juli 2011 hat der Gemeinderat einen sehr weit reichenden Zielbeschluss für eine neue konzeptionelle Ausrichtung der Ganztagesangebote für Grundschulkinder gefasst:

Die jeweiligen pädagogischen Konzepte sind daher strukturell aufbauend abgestimmt. Dies wird den Schulen mit Schülerhäusern den Übergang zur (teil)gebundenen Ganztagesgrundschule erleichtern. Derzeit werden zehn Schülerhäuser eingerichtet, so dass mittelfristig auch die ersten Ganztagesgrundschulen aus den Schülerhäusern entstehen können.

Die Grundschulen haben derzeit zwei Möglichkeiten, den Weg zur Ganztagesgrundschule zu beschreiten:

1. den direkten Weg


Wird eine Schule Ganztagesgrundschule und entscheidet sich dabei für den direkten Weg, wird der Bedarf an Ganztagesplätzen bis zum vollen Ausbau über bereits bisher bestehende Angebote (Hort oder flexible Nachmittagsbetreuung) gedeckt. In diesem Fall wird kein Schülerhaus eingerichtet. Diese Angebote können für die Klassenstufen, in denen es noch keinen Ganztagesbetrieb gibt maximal noch so lange aufrechterhalten werden bis die Ganztagesschule in allen Klassen eingerichtet ist. Diesen Weg beschreiten vor allem Schulen, die kurzfristig (teil)gebundene Ganztagesschule werden wollen.

2. über den Zwischenschritt des Schülerhauses

Geht der Weg über das Schülerhaus, werden die Schülerhausgruppen mit der Umstellung auf Ganztagesgrundschulen Zug um Zug reduziert.
In beiden Fällen besteht für die Eltern, die ihre Kinder in die erste Klasse einschulen, Planungssicherheit bis zum Abschluss der Grundschulzeit. Die neu eingeschulten Kinder werden sofort im Ganztagesschulbetrieb pädagogisch und in der Freizeit gebildet, den Kindern in den oberen Klassenstufen wird weiter die bereits besuchte Ganztagesbetreuung angeboten (Hort, Nachmittagsbetreuung oder Schülerhaus), die sie bis zum Abschluss der Grundschule ohne Wechsel in ein anderes System besuchen können.

Damit die Schulgemeinden über
umfassend informiert werden, ist vorgesehen, noch in diesem Jahr eine weitere Informationsveranstaltung für Schulleitungen und Elternbeiräte durchzuführen. Während des Schuljahres erfolgen bedarfsgerecht Gespräche in den Schulen und in den Schulgremien. Derzeit hat jedoch unbedingte Priorität, den Start der ersten Schülerhäuser und der Ganztagesgrundschulen mit erweiterten Standards intensiv zu begleiten und fehlende Grundlagen (Verträge, Förderrichtlinien, offene Fragen zu Konzeption und Organisation, Ferienbetreuung) zu erarbeiten. Die Erfahrung zeigt, dass ein positives Image bestehender und erfolgreich arbeitender Einrichtungen sehr viel bewirkt und die Nachfrage an anderen Orten rasch ansteigt.

Im Laufe des Jahres 2013 müssen dann alle Schulen ihre Position für die künftige Entwicklung gefunden haben. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass im Schuljahr 2014/15 zum letzten Mal Schülerhäuser als Vorstufe zur Ganztagesschule neu eingerichtet werden. Soweit Bedarf an Ganztagesplätzen besteht, ist die Einrichtung von zusätzlichen Gruppen in dann bestehenden Schülerhäusern nach wie vor möglich.

Selbstverständlich kann sich ggf. eine Grundschule, die kein Schülerhaus eingerichtet hat, auch nach 2014 noch auf den direkten Weg zur (teil)gebundenen Ganztagesgrund-schule machen. Hier sieht der mögliche Zeitplan vor, dass der stadtweite Ausbau mit der Antragstellung beim Land bis 2018, spätestens jedoch 2020 erfolgt sein sollte.

Sollte es Schulen geben, die ihre Zukunft ausschließlich in einem Profil als Halbtagesschule sehen, wird dort als Konsequenz das Angebot der Flexiblen Nachmittagsbetreuung Zug um Zug beendet. Für die Erstklässler ab dem Schuljahr 2014/15 wird es dann nur noch eine Betreuung durch die Verlässliche Grundschule bis 14 Uhr geben. Dies gilt natürlich auch für Halbtagszüge in den teilgebundenen Ganztagesgrundschulen.


1. Pädagogisches Rahmenkonzept (Anlage 1)

Mit der GRDrs 199/2012 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine Weiterentwicklung der Rahmenkonzeption für die Stuttgarter Ganztagsgrundschulen zu erarbeiten. Das nun vorliegende Rahmenkonzept zum Ausbau der Stuttgarter Grundschulen zu Ganztagesschulen wurde vom Landesinstitut für Schulentwicklung konzipiert und zusammen mit beteiligten Ämtern (Schulverwaltungsamt, Jugendamt) erarbeitet. Von den nicht städtischen Trägern, ausgewählten Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt und Vertretern des Gesamtelternbeirates erfolgte im Rahmen der Abstimmung eine sehr positive Rückmeldung und Bewertung.

Das Institut für Schulentwicklung brachte seine spezifischen Kompetenzen zum Schulwesen ein, weil anders als bei den Schülerhäusern bereits weitgehende unterrichtspädagogische Vorgaben von Seiten des Landes an eine Ganztagesgrundschule definiert sind, die bei einer Antragstellung des Schulträgers beim Land beachtet werden müssen und nach denen die bereits bestehenden Ganztagesgrundschulen schon heute arbeiten. Im Gegenzug wurden diese Landesvorgaben mit dem vom Jugendamt eingebrachten sozialpädagogischen Fachwissen verzahnt und auf die spezifischen Anforderungen einer Großstadt wie Stuttgart abgestimmt.

Nach dem bisherigen Kenntnisstand gibt es bislang in Baden-Württemberg keinen kommunalen Schulträger, der ein solches Rahmenkonzept vorgelegt hat. Die Landeshauptstadt Stuttgart will in den kommenden Jahren sehr viel Geld in den Ausbau und den Betrieb von Ganztagesgrundschulen investieren. Dies erfordert, qualitativ anspruchsvolle Vorgaben an die inhaltliche Arbeit in den Schulen zu definieren, damit dieses Angebot allen Kindern beste Zukunftschancen bietet und eine breite Akzeptanz findet. Die Erfolge, die bereits bestehende Ganztagesgrundschulen aufweisen können, zeigen, dass dies der richtige Weg ist.

Ziel des Rahmenkonzeptes ist es, den Schulen eine praxisnahe Hilfestellung zu geben. Mit dem Konzept soll eine qualitative Weiterentwicklung der Grundschulen zu Ganztagsschulen erfolgen. Das Konzept beinhaltet sowohl die städtischen Zielvorstellungen als auch die Vorgaben des Bildungsplanes. Es beschreibt den ganzheitlichen Ansatz, der Unterricht und ergänzende Ganztagsangebote eng miteinander verknüpft. Besonderes Gewicht soll dabei dem Individuellen Lernen und der Rhythmisierung des Ganztages eingeräumt werden. Fachunterricht, Erholung/Spiel, selbständiges Lernen/Arbeiten, Fördern und Fordern werden im Wechsel in eine kindgerechte Tagesplanung umgesetzt.

Das Rahmenkonzept beschreibt den grundlegenden Anspruch an alle Ganztagsschulen. Den Schulen dient es somit als Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung ihres vom Land vorgegebenen schulbezogenen pädagogischen Konzeptes für die Antragstellung beim Land. Dabei sollen die jeweilige soziale Struktur des Einzugsgebietes, die Zusammensetzung der Schülerschaft, die standortspezifischen Besonderheiten, das kulturelle und soziale Umfeld und die Vereine im Stadtbezirk berücksichtigt werden. Ab der Aufnahme des Ganztagesbetriebes wird zusammen mit dem jeweiligen Träger dieses Konzept entsprechend der Erfahrungen und Erkenntnisse laufend fortgeschrieben und veränderten Bedingungen und Bedürfnissen angepasst. Für Schule und Träger ist es eine Grundlage für die Zusammenarbeit und die pädagogische Arbeit am Kind.

Welche Schritte auf dem Weg zur Ganztagesgrundschule notwendig sind, zeigt der Verfahrensablauf aus Anlage 1 (letzte Seite).


2. Standards der Ganztagesgrundschulen (Anlage 2)

Der Standard von Ganztagesgrundschulen war bisher nicht im Detail beschrieben. Grundlage ist, gemäß GRDrs 199/2011, durchgängig Hortstandard. Dies erfolgt nun mit dem angeschlossenen Standardpapier (Anlage 2). Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel wurden mit GRDrs 199/2011 beschlossen und im laufenden Doppelhaushalt berücksichtigt.

Abweichend von Anlage 2 zur GRDrs 542/2012 bzw. GRDrs 6/2013 wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschuss am 19.12.2012 eine deutliche Erweiterung des Standards beschlossen (30 Stunden pro Woche und Ganztagesklasse am Kind zuzüglich Vor- und Nachbereitungszeit sowie mit Aufnahme des Ganztagesbetriebes mindestens eine Stelle für Leitungsfreistellung). Dieser vom Hort abweichende Standard ist noch nicht finanziert (siehe Anlage 2).

Ganztagesgrundschulen können künftig folgende verbesserten Qualitätsstandards anbieten:

Bei teilgebundenen Ganztagesschulen sowie reinen Halbtagsschulen wird bei Bedarf auch weiterhin ergänzend zum Frühangebot eine kostenpflichtige Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr durch die Verlässliche Grundschule angeboten.

Ergänzend werden in Anlage 2c die Angebote von Schülerhaus und Ganztagesgrundschule zum besseren Überblick grafisch dargestellt.

Wesentliche Unterschiede dabei sind:


3. Bestehende Ganztagesgrundschulen

Zum Schuljahr 2012/2013 gibt es insgesamt 17 Ganztagesgrundschulen in Stuttgart. Zwei davon sind als offene Ganztagsschulen eingerichtet und sollten dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats entsprechend mittelfristig den Betrieb auf (teil)gebun-dene Ganztagesschule umstellen. Auch die pädagogischen Konzepte dieser Ganztagesgrundschulen sind entsprechend der Vorgaben des Rahmenkonzeptes ggf. anzupassen bzw. weiterzuentwickeln. Entsprechendes gilt auch für die aufgezeigten verbesserten Standards, mit denen die Umsetzung ermöglicht wird. Bei der einzigen traditionellen Ganztagesschule, der Fasanenhofschule, ist damit zu rechnen, dass sie in absehbarer Zeit auch die ergänzenden Angebote benötigt.

Nach der Beschlussfassung werden diese Schulen zeitnah im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Veränderungen informiert. Anschließend kann dann die inhaltliche Arbeit beginnen und das Trägerpersonal aufgestockt werden. Die praktische Umsetzung soll baldmöglichst, wenn die Rahmenbedingungen geschaffen werden konnten, erfolgen.
In der Regel ist dies aber immer nur zum Schulhalbjahr bzw. Schuljahresbeginn möglich, da dort die Stundenpläne erstellt bzw. geändert werden können. Spätester Zeitpunkt ist Schuljahresbeginn 2013/14.


4. Stand der weiteren Einrichtung von Ganztagesgrundschulen

Aktueller Stand
Derzeit sind 17 Ganztagesgrundschulen in Betrieb. Eine weitere Ganztagesgrundschule, die Altenburgschule, ist genehmigt, nimmt aber den Betrieb (zusammen mit der auf dem Schulareal untergebrachten Steigschule) erst im Schuljahr 2013/14 auf.

Für zwei weitere Grundschulen (Kirchhaldenschule und GS Obertürkheim) wurde die Finanzierung im Doppelhaushalt 2012/13 wegen den fortgeschrittenen Planungen ebenfalls bereits gesichert. Für diese beiden Schulen, die sich nun auf den Weg zum Schülerhaus bzw. zur Ganztagesschulen machen bzw. befinden, waren ursprünglich ein Erweiterungs- bzw. ein Umbau auf der Schulanlage für die Erweiterung des Horts vorgesehen, die nun dem neuen Betreuungskonzept angepasst werden müssen.

Zusammen mit diesen beiden Schulen sind damit für alle bislang beim Land beantragten und genehmigten Ganztagesgrundschulen die anstehenden Investitionen und der laufende Betrieb im Doppelhaushalt 2012/2013 finanziert.

Interessensbekundungen weiterer Grundschulen
An zehn Grundschulen wird zum kommenden Schuljahr ein Schülerhaus als Zwischenlösung auf dem Weg zur Ganztagesschule eingerichtet, sieben weitere sind interessiert, ebenfalls diesen Weg einzuschlagen, evtl. auch während des Schuljahres 2012/13 (GRDrs 417/2012). Diese Schulen stehen daher alle auch auf der Liste für den weiteren Ganztagesschulausbau.

Weitere 13 Grundschulen haben darüber hinaus großes Interesse an der direkten Einrichtung einer (teil)gebundenen Ganztagesschule signalisiert. Hier fanden bereits erste Beratungsgespräche vor Ort statt.

Anstehende Schritte
Folgende fünf Grundschulen sind als (teil)gebundene Ganztagesschulen zum 01.11.2012 beim Land beantragt worden. Für die Beantragung dieser Schulen wurde eine gesonderte Vorlage erstellt (GRDrs 605/2012) und im Verwaltungsausschuss am 10.10.2013 beschlossen.

Für diese Schulen werden in der Vorlage die notwendigen laufenden Kosten für den Betrieb aufgezeigt und nach Beschlussfassung und Antragstellung beim Land die Kosten für die anstehenden Investitionen ermittelt, so dass die Finanzierung zum Doppelhaushalt 2014/15 angemeldet werden kann.

Ausblick
Unterstellt, dass alle 72 Grundschulen bis zum Jahr 2018 den Antrag auf (teil)gebundene Ganztagesschule stellen und spätestens bis zum Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen, müssten ab 2013 jährlich bis zu acht Schulen in den Prozess zur Ganztagesschule eintreten, damit das Ziel der GRDrs 199/2011 erreicht wird.

Der Stand sowie die Weiterentwicklung sind der tabellarischen Übersicht in Anlage 4 zu entnehmen. Die Verteilung der Ganztagesgrundschulen und Schülerhäuser auf das Stadtgebiet mit Stand Schuljahresbeginn 2012/13 zeigt Anlage 5.


5. Trägerauswahl

Die Durchführung der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagesgrundschulen wird an freie Träger der Jugendhilfe oder an das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben.

Es ist vorgesehen, die Durchführung der bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und des pädagogischen Mittagessens mittels Interessenbekundungsverfahren zu vergeben. Dieses gestaltet sich wie folgt:


6. Weiterbeschäftigung der städtischen Mitarbeiter/innen

6.1 Ist-Situation
Von den bislang eingerichteten 17 Ganztagsgrundschulen bieten 13 die teilgebundene Form der Ganztagsschule an. Um den Eltern weiterhin die Wahlfreiheit zu ermöglichen, werden auch künftig überwiegend teilgebundene Ganztagsgrundschulen umgesetzt. Dies bedeutet, dass dort auch eine Halbtagesbetreuung bis 14:00 Uhr im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angeboten wird.

Die Zuständigkeit für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule liegt derzeit an 51 Grundschulen und neun Förderschulen beim Schulverwaltungsamt.

Das Modell „Trägerschaft aus einer Hand“ existiert derzeit in unterschiedlichen Formen in 21 Schulen (alle nichtschulischen Betreuungs- und Bildungsangebote einschließlich Verlässlicher Grundschule): Mit drei Schülerhäusern und vier Horten an der Schule ist das Jugendamt als Träger in den Schulen tätig. An zwei Ganztagesschulen, vier Schülerhäusern und sieben Horten an der Schule arbeiten ausschließlich freie Träger der Jugendhilfe als Partner der Schulgemeinde. Hinzu kommt eine traditionelle Ganztagesschule, die ausschließlich mit Personal des Landes geführt wird.

6.2 Künftiger Personaleinsatz
Die Umsetzung des Schulkindbetreuungskonzepts und damit die Einrichtung von (teil)gebundenen Ganztagesschulen ist ein Prozess, der sich über 6 bis 7 Jahre erstreckt.

Die Entscheidung, dass der städtische Träger analog zu den Schülerhäusern auch die Ganztagesschule übernimmt, soll ermöglichen, dass in ausreichendem Maße Stellen für das bisherige Personal zur Verfügung gestellt werden können.

Es ist nach wie vor nicht abzusehen, ob aus Gründen der Weiterbeschäftigungsgarantie Standortentscheidungen zugunsten des städtischen Trägers getroffen werden müssen. Die Verwaltung wird versuchen, dies zu vermeiden, da die Trägerentscheidung auf Grundlage fachlich konzeptionellen Ausrichtungen gemeinsam mit der Schule zu treffen ist. Dies ist auch mit Blick auf den Schritt zur Ganztagesschule unumgänglich. Personelle Gründe allein sollten nicht den Ausschlag geben. Die schulische Gesamtverantwortung obliegt gemäß Schulgesetz der Schulleitung.

Die Fortsetzung des Modells „Trägerschaft aus einer Hand“ lässt sich vor allem bei den 17 bestehenden Ganztagesschulen nicht punktuell zum Schuljahr 2013/2014 umsetzen. Die Verwaltung wird dies Zug um Zug nach den jeweiligen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen auch schon vor dem Jahr 2020 mit dem städtischen und den freien Trägern angehen.

Derzeit sind 370 Kräfte in der Verlässlichen Grundschule beschäftigt. Für die Verlässliche Grundschule gibt es im Jahr 2020 nach Umsetzung des Schulkindbetreuungs-konzeptes einen Bedarf in Höhe von 150 Kräften (siehe unten).


Stand 2012: 370 Betreuungskräfte

Bedarfsermittlung für 2020:
72 Grundschulen, davon 90% teilgebundene Ganztagsschulen bis 2020, somit 65 teilgebundene Ganztagsschulen, an denen es jeweils noch einen Halbtageszug gibt
(1 Zug pro Schule ergibt 260 Gruppen = 260 Kräfte)

Davon ausgehend, dass etwa 50 % der Kinder eine Betreuung in Anspruch nehmen,
bedeutet dies 130 Gruppen = 130 Kräfte, zzgl. 15 % Springkräfte ergibt:

Bedarf 2020: 150 Betreuungskräfte


Für die Umsetzung des Konzeptes bedeutet dies:

370 Betreuungskräfte im Bestand 2012
- 30 Personen in den Ruhestand bis 2020
---------------------------------------------------------
340 Betreuungskräfte


Abzgl. Einer Fluktuationsrate von durchschnittlich 9 % (in den letzten Jahren lag die Rate zwischen 6 und 9 Prozent, Tendenz steigend):

2012: 340

2012 - 31
2013 - 28
2014 - 25
2015 - 23
2016 - 21
2017 - 19
2018 - 17
2019 - 16
2020 - 14
-------------------------

2020: 146 Betreuungskräfte im Bestand


Von der Umsetzung außerdem betroffen sind rund 200 städtische Hortfachkräfte und 40 Betreuungskräfte im Rahmen der Verlässlichen Grundschule des Jugendamtes.


7. Künftige Organisation

Die Verwaltung (Referat AK) bereitet intern bis zum Frühjahr 2013 Organisationsalternativen vor, über die dann der Gemeinderat entscheidet.


8. Finanzierung freier Träger

Wie bei den Schülerhäusern übernimmt die Stadt die Finanzierung der freien Träger auf Grundlage der beschriebenen Standards für Ganztagesgrundschulen.

Die bisherigen vertraglichen Grundlagen - die gleichzeitig die „Fördergrundsätze“ darstellen, in denen die Rahmenbedingungen für die Finanzierung, die Einhaltung der hier zu beschließenden Standards und die Verpflichtung zur Arbeit nach dem pädagogischen Rahmenkonzept festgelegt sind - werden entsprechend überarbeitet und dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. In diesen Grundsätzen werden die Träger gemäß § 38 Abs. 2 des Schulgesetzes zur Neutralität verpflichtet.


9. Angleichung des Entgeltes / der Gebühren für die ergänzende Betreuung

Der Bedarf für eine ergänzende Betreuung besteht mittlerweile an jeder Grundschule. Der Standard der ergänzenden Angebote an Ganztagesgrundschulen wird entsprechend der GRDrs 199/2011 angepasst. Die Entgelte entsprachen bisher denen der Verlässlichen Grundschule.

Das bedeutet: Das Frühangebot (7 bis 8 Uhr) erfolgt weiterhin mit dem Standard der Verlässlichen Grundschule. Das Spätangebot nach dem verpflichtenden Zeitrahmen der Ganztagesschule erfolgt mit verbessertem Personalschlüssel auf Hortniveau während der Hauptangebotszeit (freitags von 12 bis 16 Uhr) sowie mit dem Standard der Verlässlichen Grundschule im Zeitrahmen von 16 bis 17 Uhr.

Die Buchung für die ergänzenden Angebote erfolgt in Blöcken, d.h. buchbar ist:
(Hauptangebotszeit))

Das Elternentgelt im Frühangebot bleibt konstant (0,68 € pro Betreuungsstunde), das Entgelt für das Spätangebot wird aufgrund des verbesserten Standards (Doppelbesetzung während der Hauptangebotszeit) auf 0,83 € pro Betreuungsstunde angehoben (Anlage 3).


10. Angleichung des Entgeltes / der Gebühren für die Ferienbetreuung

Der Bedarf an einem entsprechenden Ferienangebot besteht mittlerweile an jeder Ganztagesgrundschule. Bislang erfolgte ebenfalls eine Orientierung an den Entgelten der Verlässlichen Grundschule.

Die Ferienbetreuung für die Ganztagesgrundschule wird künftig gemäß GRDrs 199/2011 auf Hortniveau angepasst (verbesserter Personalschlüssel, Mittagessen) und das Entgelt von 0,68 € pro Betreuungsstunde auf 0,83 € pro Betreuungsstunde angehoben (Anlage 3).


11. Erhöhung des Essenspreises an Ganztagesgrundschulen

Mit GRDrs 16/2010 hat der Gemeinderat einen Preis von 2,75 € pro Mittagessen an allen städtischen Ganztagesschulen beschlossen. Für Kinder von Bonuscardinhabern sollte das Essen 1 € kosten.

Der Preis für ein Mittagessen an Ganztagesgrundschulen wird zum 01.04.2013 neu festgesetzt. Die Entscheidung wird im Gemeinderat nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss Essensversorgung am 30.01.2013 getroffen.

Die Bonuscardregelung bleibt bestehen (GRDrs 1258/2011, BuT-Leistungen).


12. Qualitätsmanagement

Um die im Rahmenkonzept formulierten pädagogischen Anforderungen im Betrieb nachhaltig zu sichern und die schulspezifischen pädagogischen Konzepte den möglichen Veränderungen entsprechend weiterzuentwickeln bzw. anzupassen, ist es notwendig, anschließend auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen ein geeignetes Qualitätsmanagement aufzubauen.

Das Qualitätsmanagement verfolgt folgende Zielsetzung:

Wichtige Bausteine des Qualitätsmanagements sind:


Geeignete Mittel hierfür sind u.a.:
Zur Gewährleistung, dass alle Ganztagesgrundschulen auf der gleichen Basis arbeiten, die im Rahmenkonzept geforderte Qualität umgesetzt, gemeinsam reflektiert und weiterentwickelt wird, ist ein gutes Qualitätsmanagement unerlässlich. Die Erarbeitung eines solchen Konzeptes durch die Verwaltung selbst (aufgrund der fachlichen Kompetenz käme nur das Jugendamt in Frage) scheidet aus, weil das Jugendamt selbst Träger wird.

Darüber hinaus erhöht eine externe Sicht auf Qualität und Durchführung grundsätzlich die Glaubwürdigkeit der Bewertung insgesamt. Andere Kommunen wie z.B. Köln, Düsseldorf haben mit externer Unterstützung erfolgreich ein Qualitätsmanagement für die Ganztagesschule aufgebaut. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen zusammen mit der dortigen Serviceagentur ganztägig lernen hat umfangreiches Material zu diesem Thema erarbeitet.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Leistung der Entwicklung eines Qualitätsmanagements öffentlich auszuschreiben und bei der Vergabeentscheidung den Preis zu 40 %, die inhaltliche Präsentation des Angebotes zu 60 % zu bewerten.

Die Kosten können aus Restmitteln des Ganztagsschulbudgets des Haushaltsjahres 2012 gedeckt werden.


Finanzielle Auswirkungen

1. Standards

Für die Umsetzung des pädagogischen Rahmenkonzeptes und der neuen Standards für zum damaligen Zeitpunkt bestehende und neu beantragte Ganztagesgrundschulen wurden mit GRDrs 199/2011 die finanziellen Mittel beschlossen. Diese wurden im Doppelhaushalt 2012/13 eingestellt und stehen zur Verfügung.

Aufgrund der am 19.12.2012 im Verwaltungsausschuss beschlossenen weiteren Standarderhöhungen ergeben sich Mehrkosten, die in den kommenden Doppelhaushalten jeweils in entsprechender Höhe mit bis zu 3,218 Mio. € berücksichtigt werden müssen.


2. Investitionen und weiterer Ausbau

Doppel-haushalt
2010/11
2012/13
2014/15
ab 2016/17
Finanzielle Mittel
27,115 Mio. €
bereits finanziert
35 Mio. €
bereits finanziert
45,5 Mio. €
122,5 Mio. €
Anzahl
14 Schulen
8+2 Schulen
voraussichtl.
13 Schulen
maximal 35 Schulen
= 72 Schulen
Bemerkung 8 GS und 2 weiterführende Schulen (Luginslandschule und Körschtalschule), wo die Grundschule mit ausgebaut werden kann
Summe
62,115 Mio. €
bereits finanziert
168 Mio. €
noch zu finanzieren
= 230,115 Mio. €
Für alle bis einschließlich 2011 beim Land beantragten Grundschulen sowie für die Kirchhaldenschule und die GS Obertürkheim stehen entsprechende Mittel zur Verfügung.Die 2012 beim Land beantragten Grundschulen werden nach erfolgter Genehmigung (Frühjahr 2013) im DHH 2014/15 finanziert.

Die ausstehende Finanzierung von bis zu 48 Ganztagesgrundschulen ist in den kommenden vier Doppelhaushalten (2014 bis 2021) auf acht Jahre zu verteilen. Ausgehend von den durchschnittlichen Kosten von 3,5 Mio. € pro Schule (GRDrs 199/2011) müssten über diese acht Jahre hinweg jährliche Mittel in Höhe von durchschnittlich bis zu 21 Mio. € zur Verfügung gestellt werden (168 Mio. (siehe Tabelle oben) aufgeteilt auf acht Jahre bzw. vier Doppelhaushalte).

Die Höhe der laufenden Betriebskosten ist abhängig davon, wie viele Schülerhäuser in (teil)gebundene Ganztagesschulen umgewandelt werden. Die Betriebskosten sind in diesem Fall über das Schülerhaus - zumindest größtenteils - bereits finanziert, während beim direkten Weg zur Ganztagesschule neue Betriebskosten – über die jeweilige Beschlussfassung zur Antragstellung beim Land – noch finanziert werden müssten.


4. Jährlicher Mittelbedarf für den laufenden Betrieb - Gegenüberstellung der verschiedenen Standardverbesserungen am Beispiel einer zweizügigen Grundschule im Vollausbau (8 Klassen):

Aufteilung der finanziellen Mittel für die Träger der GTS
derzeit

GRDrs 341/2007

GRDrs 542/2012
Ergänzungs-vorlage


GRDrs 06/2013
Bemerkung
Finanz-planung

GRDrs 199/2011, 1344/2011

Nachrichtlich: Mehrkosten Ergänzungs-vorlage 6/2013 ggü. GRDrs 542/2012
Pauschale Personalschlüssel
144.000 €
206.400 €
251.100 €
30 Stunden
294.800 €
44.700 €
Leitungsfreistellung
12.000 €
51.600 € (=120%)
51.600 €
Basis: 1 Stelle (führt zu Mehrkosten in den Anfangsjahren)
0
Overhead (10%)
-
25.800 €
25.800 €
0
Sachmittel und Wiederbeschaffung
4.800 €
9.000 €
9.000 €
9.000 €
0
Mittagessen
50.000 €
50.000 €
50.000 €
50.000 €
Früh- und Spätbetreuung *)
27.000 €
56.000 €
56.000 €
27.000 €
Ferienbetreuung **)
75.000 €
75.000 €
75.000 €
75.000 €
Betriebskosten
16.000 €
16.000 €
16.000 €
16.000 €
Summe (pro Schule)
328.800 €
489.800 €
534.500 €
471.800 €
44.700 €
Mehrkosten
finanzierte 22 GTS
1.379.400 €
983.400 €
Gesamtkosten bei Umstellung aller 72 GS auf GTS
23.673.600 €
35.265.600 €
38.484.000 €
33.969.600 €
3.218.400 €
*) erfolgt bedarfsorientiert! Annahme: 80 Plätze, brutto 86.000 €, abzgl. Landeszuschuss 14.000 € und
Elternbeiträge 16.000 €



Beteiligte Stellen

Die Referate SJG, AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 344/2012 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Nr. 366/2012 der Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion
Nr. 309/2012 der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 347/2012 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Nr. 404/2012 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Nr. 353/2012 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 354/2012 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Nr. 371/2012 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Nr. 408/2012 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Nr. 370/2012 der SÖS und LINKE-Fraktionsgemeinschaft
Nr. 403/2012 der SÖS und LINKE-Fraktionsgemeinschaft
Nr. 417/2012 der SÖS und LINKE-Fraktionsgemeinschaft
Nr. 382/2012 der FDP-Gemeinderatsfraktion


Erledigte Anträge/Anfragen

Nr. 160/2012 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Nr. 237/2012 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 250/2012 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 253/2012 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion und der CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

- Pädagogisches Rahmenkonzept Ganztagsgrundschulen mit Verfahrensablauf zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule, Anlage 1
- Standards Ganztagsgrundschulen, Anlage 2
- Stunden und Stellen, Anlage 2a
- Schülerhaus-Ganztagesschule, Anlage 2b
- Halbtagsschule-Schülerhaus-Ganztagsschule, Anlage 2c
- Raumstandard Ganztagesschule, Anlage 2d
- Entgelttabelle ergänzende Angebote und Ferienbetreuung, Anlage 3
- Übersicht Stand Ganztagsschulen und Schülerhäuser, Anlage 4
- Standortkarte Ganztagsschulen und Schülerhäuser, Anlage 5





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Anlage 2a Stunden und Stellen.pdfAnlage 2a Stunden und Stellen.pdf Anlage 2c Halbtagesschule-Schülerhaus-Ganztagesschule.pdfAnlage 2c Halbtagesschule-Schülerhaus-Ganztagesschule.pdf Anlage 2b Schülerhaus-GTS.pdfAnlage 2b Schülerhaus-GTS.pdf Anlage 2 GTS Standards.pdfAnlage 2 GTS Standards.pdf Anlage 3 Entgelttabelle.pdfAnlage 3 Entgelttabelle.pdf Anlage 1 Pädagogisches Rahmenkonzept.pdfAnlage 1 Pädagogisches Rahmenkonzept.pdf Anlage 2d Raumstandard.pdfAnlage 2d Raumstandard.pdf Anlage 4 Übersicht GTS-Schülerhaus.pdfAnlage 4 Übersicht GTS-Schülerhaus.pdf Anlage 5 Standort Ganztagsgrundschulen und Schülerhäuser im Schuljahr 2012.pdfAnlage 5 Standort Ganztagsgrundschulen und Schülerhäuser im Schuljahr 2012.pdf