Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
451/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin: 19.07.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) BauGB
Erweiterung des Gebiets der Erhaltungssatzung O 11 Wagenburg-/Pflasteräckerstraße

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2012, nicht öffentlich, Nr. 297

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 02.07.2012, GRDrs 451/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

Aufgrund von § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung wird folgende Satzung zur Erweiterung des Gebiets der Erhaltungssatzung O 11 Wagenburg-/ Pflasteräckerstraße beschlossen:
§ 1
Festlegung des Satzungsgebietes

Im Stadtbezirk Stuttgart-Ost wird das Gebiet der Erhaltungssatzung O 11 Wagenburg-/Pflasteräckerstraße um den Bereich der Gablenberger Hauptstraße 1, Talstraße 2 und 4, Wagenburgstraße 142, 144 und 149 bis 153 sowie um die Baumreihe und die stadtbildprägende Mauer vor dem Gebäudekomplex Wagenburgstraße 149 bis 153 erweitert.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 31.05.2012. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Genehmigungspflichten

In dem in § 1 bezeichneten Erweiterungsbereich zur Erhaltungssatzung O 11 Wagenburg-/ Pflasteräckerstraße bedürfen - zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt - die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der vorherigen Genehmigung.
§ 3
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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