Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
128
12
Verhandlung
Drucksache:
451/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin:
19.07.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) BauGB
Erweiterung des Gebiets der Erhaltungssatzung O 11 Wagenburg-/Pflasteräckerstraße
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2012, nicht öffentlich, Nr. 297
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 02.07.2012, GRDrs 451/2012, mit folgendem
Beschlussantrag:
Aufgrund von § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung wird folgende Satzung zur Erweiterung des Gebiets der Erhaltungssatzung O 11 Wagenburg-/ Pflasteräckerstraße beschlossen:
§ 1
Festlegung des Satzungsgebietes
Im Stadtbezirk Stuttgart-Ost wird das Gebiet der Erhaltungssatzung O 11 Wagenburg-/Pflasteräckerstraße um den Bereich der Gablenberger Hauptstraße 1, Talstraße 2 und 4, Wagenburgstraße 142, 144 und 149 bis 153 sowie um die Baumreihe und die stadtbildprägende Mauer vor dem Gebäudekomplex Wagenburgstraße 149 bis 153 erweitert.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 31.05.2012. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Genehmigungspflichten
In dem in § 1 bezeichneten Erweiterungsbereich zur Erhaltungssatzung O 11 Wagenburg-/ Pflasteräckerstraße bedürfen - zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt - die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der vorherigen Genehmigung.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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