Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
254
18
VerhandlungDrucksache:
641/2022
GZ:
T
Sitzungstermin: 01.12.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: 1. Nachkalkulationen der Friedhofs- u. Bestattungsgebühren 2017 - 2020, 2. Änderung der Friedhofssatzung, 3. Erhöhung der Entgelte des städt. Krematoriums

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 29.11.2022, öffentl., Nr. 394
Verwaltungsausschuss vom 30.11.2022, öffentlich, Nr. 434
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats, GRDrs 641/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die folgenden Kostenüberdeckungen bei den Friedhofs- und Bestattungsgebühren aus den Nachkalkulationen der Jahre 2017 - 2020

Produkt
2020
2019
2018
Feierhallen in Höhe von
162.213,58 EUR
19.593,61 EUR
Benutzung Leichenhaus in Höhe von
305.939,00 EUR
219.359,12 EUR
117.066,30 EUR
Urnenbeisetzung in Höhe von
6.685,04 EUR
2. Die Friedhöfe der Landeshauptstadt Stuttgart werden weiterhin als eine einheitliche technische Einrichtung mit einheitlichen Gebührensätzen für alle Friedhöfe geführt. 3. Die Entgelte des städtischen Krematoriums (Stadtrecht 7/3a) werden gemäß Anlage 5 ab dem 01.01.2023 neu festgesetzt. Die Gewährung von Vermittlungsprovisionen an Bestattungsunternehmen in Höhe von 60 bis 80 EUR je Einäscherung wird beibehalten.




OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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