Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
758/2018
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 11.10.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart
- Anhörung

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.09.2018, öffentlich, Nr. 389
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 09.10.2018, öffentlich, Nr. 445
Ergebnis: Diskussion und Abstimmung in GR verschoben


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.09.2018, GRDrs 758/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens folgende Stellungnahme abzugeben:


1. Vom Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird Kenntnis genommen.

2. Den folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 3. Fortschreibung wird ohne Änderung zugestimmt:

3. Den folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 3. Fortschreibung wird mit Änderung zugestimmt:
4. Die folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 3. Fortschreibung werden abgelehnt:

Die Synopse der Änderungsanträge und Verwaltungsvorschläge vom 04.10.2018 ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Außerdem sind dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei die folgenden Änderungsanträge beigefügt: Antrag Nr. 272/2018 vom 13.09.2018 (SÖS-LINKE-PluS), Nr. 286/2018 vom 24.09.2018 (SPD), Nr. 287/2018 vom 24.09.2018 (FW), Nr. 288/2018 vom 24.09.2018 (CDU) und Nr. 289/2018 vom 24.09.2018 (90/GRÜNE).


Zunächst stellt OB Kuhn Herrn Prof. Dr. Uechtritz von der Kanzlei Gleiss Lutz vor, der Fragen fachkundig beantworten könne.

In seinem Eingangsstatement führt OB Kuhn aus, Stuttgart habe eine gute Chance, 2018 zum ersten Mal nach vielen Jahren die Feinstaubgrenzwerte einzuhalten. Schlechter sehe es bei der Belastung mit Stickoxiden aus.

Er weist auf zwei Rechtsentscheide zu Fahrverboten hin: Das Bundesverwaltungsgericht habe im Sinne des Stuttgarter Verwaltungsgerichts mit der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit entschieden. Verhältnismäßig sei, Euro 4 und schlechter zum 01.01.2019 in der gesamten Luftreinhaltungszone zu verbieten. Insofern gebe es zum Vorschlag der Verwaltung bezüglich M1 keine Alternative. Fahrzeuge mit Euro 5 könnten frühestens zum 01.09.2019 verboten werden, abhängig von der Luftqualität in Bezug auf Stickoxid. Es gebe immer noch eine Chance, um das Verbot von Euro 5-Fahrzeugen herumzukommen, wenn die Automobilkonzerne die Nachrüstung nun schnell umsetzten und die Umtauschaktion vorteilhaft ausgestaltet sei. Die Busspur, die das Land am Neckartor einrichten wolle, halte er nicht für sinnvoll, wenn sie zu Staus führe. Das Land solle nochmals aufgefordert werden, auch für Kfz-Werkstätten und Autohäuser in der Stadt eine Ausnahme zu gewähren, da diese sonst eine große Zahl an Kunden verlieren würden.

StR Kotz (CDU) betont ergänzend zum Antrag seiner Fraktion zunächst die gute Luftqualität in Stuttgart, die besser sei als in den letzten Jahrzehnten. Die Dieselbranche sei ein gewichtiges Standbein für den Wohlstand in Stuttgart. Unbestritten verursache der Individualverkehr Luftschadstoffe. Die diesbezüglichen Herausforderungen könnten nur in einem Dreiklang gelöst werden:
1. mit neuen Technologien, hin zu mehr Elektromobilität und besserer Abgasreinigung
2. Umstieg aus Überzeugung auf Verkehrsträger wie Fahrrad, ÖPNV, Fußgänger
3. Leitung des Individualverkehrs nach Möglichkeit um die Stadt herum bzw. Verkürzung der Verkehrswege. Dazu gehöre, die Auffahrtsrampe Friedrichswahl abzureißen und den Filderauffahrtstunnel sowie den Ostheimer Tunnel zu bauen. An dieser Stelle erinnert er daran, dass die bereits finanzierte Machbarkeitsstudie für den Ostheimer Tunnel noch nicht einmal in Auftrag gegeben worden sei. Auch langfristige Maßnahmen müssten mit einem ersten Schritt begonnen werden.

Mit Blick auf das Fahrverbot von Euro 5-Fahrzeugen weist er auf den geplanten Überweg über die Konrad-Adenauer-Straße hin, der einem Gutachten zufolge morgens und abends zu jeweils 500 m Stau zusätzlich führen werde. Im Gegensatz zu allen anderen deutschen Städten, die nur kleinere Gebiete innerhalb der Umweltzone mit einem Fahrverbot belegten, solle das Fahrverbot in Stuttgart in der gesamten Umweltzone gelten. Das Urteil schreibe lediglich ein Fahrverbot innerhalb der Umweltzone vor. Seine Fraktion plädiere dafür, so vorzugehen wie andere deutsche Städte. Die NO2-Grenzwerte würden nur im Nahbereich von stark befahrenen Straßen überschritten, was bedeute, dass die Luft auf 99 % der Fläche auf Stuttgarter Gemarkung hervorragend sei. Falls die Fahrverbote kämen, dürften für die Ausnahmegenehmigungen keine Gebühren erhoben werden. Enttäuscht habe ihn, dass OB Kuhn eine öffentliche Informationsveranstaltung zu diesem Thema ablehne.

Die Fahrverbote sieht StR Peterhoff (90/GRÜNE) als Folge einer jahrzehntelang - in Stuttgart zumindest bis 2009 - verfehlten Verkehrspolitik. Der Bund hätte das Problem spätestens vor drei Jahren beim Dieselskandal angehen müssen, habe dies aber versäumt. Bei allem Negativen sehe er die Debatte um die Luftreinhaltung jedoch auch als große Chance für Stuttgart. Und auch der Entwurf des Luftreinhalteplans sei im Großen und Ganzen gut. Ergänzend zur Begründung des Antrags seiner Fraktion kritisiert er exemplarisch die Haltung der CDU, die viele Vorschläge ablehne, jedoch keine einzige Maßnahme vorschlage, um ihre Ablehnung zu kompensieren.

StR Körner (SPD) weist darauf hin, dass die politische Stellungnahme zu Fahrverboten völlig irrelevant sei, da OB Kuhn in jedem Fall sein Einvernehmen zu den Fahrverboten für Euro 4-Diesel erklären müsse. Der von der grün-schwarzen Landesregierung geschlossene Vergleich, den Autoverkehr am Neckartor um 20 % zu verringern, berücksichtige nicht den daraus folgenden Ausweichverkehr. Im Weiteren begründet er nochmals kurz den Antrag seiner Fraktion.

Auch StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) sieht die Fahrverbote als Konsequenz politischen Versagens. Der Begründung des Antrags seiner Fraktionsgemeinschaft schickt er voraus, der Skandal beginne in Berlin, wo die Bundesregierung schützend die Hand über die von der Automobilindustrie vorgenommenen Manipulationen halte.

Grundsätzlich positiv beurteilt StR Zeeb (FW) eine Fortschreibung, da dies zeige, dass es neue Erkenntnisse gebe, die es zu diskutieren gelte. Im Weiteren begründet er den Antrag seiner Fraktion.

Die steigende Zahl der Fahrzeugzulassungen ist für StR Dr. Oechsner (FDP) ein Indiz dafür, dass es sich hier um ein Bedürfnis der Menschen handle. Denn notwendig sei ein Auto in Stuttgart nicht. Er habe ein Problem, dies nun per Verordnung zu verbieten. Da es offensichtlich aber nicht ohne Fahrverbote gehe, sollten diese verhältnismäßig sein. Ein Fahrverbot zwischen Birkach und Plieningen werde die Luft am Neckartor nicht verbessern. Er bittet zu klären, wie sich Tempo 40 auf Steigungsstrecken insbesondere beim Herunterfahren auf PM10 und NOx auswirke. Nur wenn dies positiv sei, könne seine Gruppierung dieser Maßnahme zustimmen.

StR Klingler (BZS23) betont, die Messstelle am Neckartor sei falsch und nicht konform mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie platziert. Die hohe Zahl zugelassener Autos sei gut für die Wirtschaft und bedeute keineswegs, dass sie alle gefahren würden. Im Übrigen seien z. B. Handwerker auf ein Auto angewiesen. Umrüstungen müssten vom Bund, der die Genehmigung erteilt habe, bezahlt werden. Zu den Maßnahmen merkt er an, wenn die SSB ihr Stadtbahnangebot erweitere, müssten in der Folge die Kreuzungen geändert werden, um lange Staus im Individualverkehr zu vermeiden. Die Schnellbuslinie parallel zu drei S-Bahnen und drei Stadtbahnen mache für ihn keinen Sinn. Und die Umstellung des städtischen Fuhrparks funktioniere nur in der Theorie, weil die Hersteller eine solche Menge an Fahrzeugen gar nicht liefern könnten. Seine Gruppierung lehne jegliche Fahrverbote ab.

StR Dr. Schertlen (STd) erinnert daran, dass es aktuell nur um eine politische Stellungnahme gehe. Da die Fahrverbote gerichtlich vorgegeben seien, werde er sie mittragen. Grundsätzlich sollte die Stadt aber mit Angeboten arbeiten: 24 Stunden-Betrieb der Stadtbahnen, mehr P+R-Plätze im Umland, günstigere Preise, andere Netzstruktur der SSB, z. B. einen Ringschluss um Stuttgart herum, Ausbau der Radwege, Anschluss an Radfernwege oder Radschnellwege der Landkreise, Förderung neuartiger Vehikel wie Monowheel oder E-Roller. Darüber hinaus hätte man versuchen müssen, das Testfeld Autonomes Fahren nach Stuttgart zu holen.

Rechtskräftige Urteile müssten umgesetzt werden, räumt auch StR Brett (AfD) ein. Allerdings besage das Urteil, dass Fahrverbote möglich seien, wenn sie nicht unverhältnismäßig seien. Genau Letzteres sei jedoch der Fall. Im Hinblick auf die Messstelle am Neckartor werde die EU-Norm zum Schaden der Stadt umgesetzt. Im Übrigen erwarte er vom Oberbürgermeister einer Industriestadt, die Sitz zweier Autokonzerne sei, eine positive Einstellung zur Autoindustrie.

StR Schupeck (LKR) schließt sich dem CDU-Antrag an. Er ergänzt, dass bei Euro 4-Dieselfahrzeugen der CO2-Grenzwert von 500 mg nur halb so hoch sei wie der von modernen Euro 6-Bezinern. Ein Fahrverbot würde kleine Handwerker und allgemein kleine Leute treffen und sollte auf das Neckartor begrenzt werden, insbesondere auch angesichts dessen, dass die Stickoxidwerte in den letzten 25 Jahren um 60 % gefallen seien, die Luft also wesentlich reiner geworden sei.

An dieser Stelle merkt OB Kuhn an, dass damit die erste Runde beendet sei, jedoch noch eine weitere Wortmeldung vorliege.

StR Dr. Fiechtner (BZS23) sieht in der Maßnahme keinen Sinn, und er fordert, die Messstation am Neckartor müsse auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden.

OB Kuhn kommt nun zur Abstimmung, die er entlang der Synopse durchführen möchte, während StR Kotz dafür plädiert, anhand des Beschlussantrags abzustimmen.

OB Kuhn lässt zunächst über den Antrag der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS abstimmen, die Maßnahmen M3 bis M12 en bloc zu streichen, und stellt fest:

Der Gemeinderat lehnt den Antrag mit 7 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

Anschließend wird über die Vorgehensweise abgestimmt. OB Kuhn stellt fest:

Der Vorschlag, anhand der Synopse abzustimmen, wird vom Gemeinderat bei 20 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen mit 26 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Damit erfolgt die Abstimmung anhand der Beschlussvorlage. OB Kuhn stellt fest:

Ziffer 1 des Beschlussantrags ist erledigt.

Ziffer 2 des Beschlussantrags:

M3: Der Änderungsantrag ist bereits erledigt, der Gemeinderat beschließt M3 einstimmig wie beantragt.

M4: Der Antrag Nr. 289/2018 ist vorläufig erledigt, da StR Peterhoff (90/GRÜNE) Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag signalisiert.

Der Gemeinderat beschließt M4 bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich.

M5 wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

M7 wird vom Gemeinderat bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
beschlossen.

M8 und M9 werden jeweils einstimmig beschlossen.

M10: Der Gemeinderat beschließt den Antrag Nr. 289/2018 - deutliche Erhöhung des Rad-Etats für zusätzliche Investitionen, z. B. Rad-Abstellanlagen - mit 29 Ja-Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich. Der in Antrag Nr. 289/2018 ebenfalls beantragte Winterdienst wird mit 29 Ja- und 25 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen. Der mündliche Antrag von StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS), dass der Gemeinderat den Willen bekundet, Investitionsmittel für die Schaffung von gemarkungsübergreifenden Radschnellwegen in den nächsten Doppelhaushalt einzustellen, wird bei 19 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Die um die beiden Änderungen aus Antrag Nr. 289/2018 ergänzte M10 wird vom Gemeinderat bei 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

M11 wird bei 3 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

M12: Der Gemeinderat lehnt Antrag Nr. 288/2018 bei 25 Ja- und 27 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung mehrheitlich ab. Die in Antrag Nr. 289/2018 geforderten Ergänzungen (drei weitere Straßen, Prüfung Außenbezirke) beschließt der Gemeinderat mit 28 Ja- und 26 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich.
Der Gemeinderat beschließt M12 mit den Ergänzungen mit 28 Ja- und 26 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich.

Ziffer 3 des Beschlussantrags:

M1: Der Gemeinderat lehnt im Kontext mit M1 den Abschnitt a) des Antrags Nr. 288/2018 bei 26 Ja-Stimmen mit 29 Nein-Stimmen mehrheitlich ab. Abschnitt b) wird, so OB Kuhn, von der Verwaltung übernommen, womit sich eine Abstimmung erübrigt. Gleiches gilt im Hinblick auf Abschnitt c). Abschnitt d) des Antrags Nr. 288/2018 wird vom Gemeinderat mit 33 Ja-Stimmen bei 17 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Ziffer 4 des Antrags Nr. 286/2018 ist von der Verwaltung übernommen worden und muss deshalb nicht separat abgestimmt werden.
Die Ziffern 1 und 3 des Antrags Nr. 272/2018 werden vom Gemeinderat bei jeweils 5 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Die Ziffern 1 und 4 des Antrags Nr. 287/2018 sind bereits erledigt.
Der mündliche Antrag von StR Kotz (CDU), das Land in der Stellungnahme aufzufordern, die Zufahrt zu den innerhalb der Umweltzone gelegenen Park-and-Ride-Parkhäusern in Weilimdorf, Österfeld, Degerloch, Sommerrain und Obertürkheim weiterhin per Ausnahmegenehmigung zu ermöglichen, wird bei 5 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Der Gemeinderat lehnt M1 in der geänderten Fassung mit 24 Ja- und 31 Nein-Stimmen mehrheitlich ab. Damit gibt die Stadt keine Stellungnahme zu M1 ab.

Ziffer 4 des Beschlussantrags:

M2: Der Gemeinderat beschließt den Vorschlag der Verwaltung und den Antrag Nr. 288/2018 mit 38 Ja- und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich. Damit haben sich die Anträge Nrn. 272/2018 und 289/2018 erledigt.

M6: Der Gemeinderat beschließt den Vorschlag der Verwaltung bei 18 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich. Damit ist M6 abgelehnt.

Nach der Beschlussfassung der Vorlage wird über die in der Synopse ab Seite 14 vorgeschlagenen neuen Maßnahmen abgestimmt.

Kapitel 5.1.7: Die in Antrag Nr. 289/2018 beantragten Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung werden bereits umgesetzt. Der Vorschlag der Verwaltung, im UA Mobilität über die in Antrag Nr. 289/2018 gewünschte Ergänzung, dass Land und Stadt alle Parkplätze bewirtschaften, die sich in ihrem Eigentum befinden oder auf die sie Einfluss nehmen können, zu diskutieren, findet die Zustimmung des Gemeinderats. Mit der Stellungnahme der Verwaltung zu Antrag Nr. 289/2018, bei geeigneten Flächen zu prüfen, ob eine Nachverdichtung durch Bebauung möglich sei, erklärt sich StR Peterhoff im Namen der Antragsteller einverstanden.

Ziffer 10 des Antrags Nr. 289/2018 - autofreier Innenhof des Neuen Schlosses - wird bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Kapitel 5.3.1: Ein mündlicher Antrag von StR Körner zur Geschäftsordnung bezüglich des Abstimmungsverfahrens wird mehrheitlich abgelehnt.

Ziffer 7 des Antrags Nr. 289/2018 - Streichung des Ausbaus B 10 Enzweihingen über Schwieberdingen zum Autobahnkreuz Zuffenhausen - wird mit jeweils 27 Ja- und Nein-Stimmen bei Stimmengleichheit abgelehnt. Die Streichung des Ausbaus der B 10 Autobahnkreuz Zuffenhausen bis Neuwirtshaus und Plochingen bis Stuttgart sowie der B 27 Aich bis Echterdingen wird mit 27 Ja- und 26 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Die alternativen Busspuren für Expressbuslinien werden bei 18 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Ziffer 3 des Antrags Nr. 287/2018 wird mit 23 Ja- und 30 Nein-Stimmen bei 2 Enthal-tungen mehrheitlich abgelehnt.

StR Peterhoff stellt den mündlichen Antrag, den Text zum Nordostring in der Stellungnahme analog dem von 2017 zu formulieren: "Der Bau des Nordostrings wird abgelehnt. Die aktuelle Beschlusslage der Landeshauptstadt Stuttgart ist die Ablehnung der Neckarbrücke als Einstieg in die Planung des Nordostrings. Auch im Verkehrsentwicklungskonzept 2030 wird auf die ökologischen Nachteile dieser Planung hingewiesen. Positiv beurteilt die Landeshauptstadt den Ausbau der Landesstraße 1115 von Back-nang nach Mundelsheim. Dieser Ausbau stellt die bessere Alternative einer Nordost-umfahrung Stuttgarts dar."

Auf Wunsch von StR Ozasek wird über die ersten beiden Sätze separat abgestimmt. Sie werden mit 31 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen. Die beiden letzten Sätze werden mit 27 Ja- und 26 Nein-Stimmen ebenfalls mehrheitlich beschlossen.

Nach kurzer Diskussion über den Text bezüglich des Tunnels zur Filderauffahrt lässt OB Kuhn über die Formulierung "Filderauffahrt: Von den alternativ dargestellten Varianten wäre diejenige mit langem Tunnel zu bevorzugen" abstimmen und stellt fest:

Diese Formulierung beschließt der Gemeinderat mit 34 Ja- und 18 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich. Über den Antrag Nr. 272/2018 ist bereits entschieden worden.

Zu Kapitel 5.3.2 schlägt StR Kotz die Modifizierung des Antrags Nr. 287/2018 vor, derzufolge die fast komplett finanzierte Maßnahme "Abriss und Neubau der Auffahrts-rampe Friedrichswahl" als geplante Maßnahme in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden solle. Dies beschließt der Gemeinderat einstimmig.

Kapitel 5.3.4: Mit den Stellungnahmen der Verwaltung zum Antrag Nr. 289/2018, die als planerisch eingestuften Busspuren als verbindliche Maßnahmen beschleunigt bis 2020 aufzunehmen sowie die weiteren als "derzeit diskutierte" eingestuften Busspuren ebenfalls als verbindliche Maßnahmen aufzunehmen und im Detail zu untersuchen, zeigen sich die Antragsteller einverstanden.

Kapitel 5.3.6: Auch mit der Stellungnahme der Verwaltung zu der in Antrag Nr. 289/ 2018 geforderten Ergänzung sind die Antragsteller einverstanden.

Kapitel 5.3.7 und Kapitel 5.3.8: Der Antrag Nr. 287/2018, dem auch die Verwaltung folgt, wird einstimmig beschlossen.

Kapitel 5.3.9: Der Antrag Nr. 287/2018, den auch StR Kotz explizit unterstützt, wird bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.

Kapitel 5.3.10: Die beantragte Maßnahme - innovative Ideen - wird bereits umgesetzt.

Kapitel 5.4.1: Hier ruft OB Kuhn auch den Antrag Nr. 286/2018 auf ein verpflichtendes Jobticket mit auf. Der leicht modifizierte Antrag wird in der Formulierung "Die Landesregierung wird aufgefordert, die Kommunen zu ermächtigen, eine Nahverkehrsabgabe oder ein verpflichtendes Jobticket einzuführen" mit 28 Ja- und 25 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen.
Über die in Antrag Nr. 272/2018 beantragte Luftreinhalteabgabe für alle Kraftfahrzeuge, die ins Stadtgebiet Stuttgart einfahren, wird mit dem Einverständnis der Antragsteller im UA Mobilität diskutiert.

Kapitel 5.4.9: Der Geschäftsordnungsantrag von StR Dr. Fiechtner auf Nichtbefassung wird bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag Nr. 289/2018 auf Geschwindigkeitsbegrenzungen im Stadtgebiet wird mit 29 Ja- und 26 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.

Das Thema Pförtnerampel soll mit dem Einverständnis der Antragsteller (Anträge Nrn. 272/2018 und 286/2018) in der nächsten oder übernächsten Sitzung des UA Mobilität untersucht werden.

Damit erklärt OB Kuhn die Debatte für beendet.
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