Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 946/2018
Stuttgart,
12/03/2018



Klärwerk Plieningen, Verbesserung Phosphor-Elimination einschließlich Sanierung der Sandfilteranlage
- Baubeschluss
- Vergabe von Planungsleistungen
- Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.12.2018
20.12.2018



Beschlußantrag:

1.1 Der Verbesserung der Phosphor-Elimination einschließlich der Sanierung des Sandfilters im Klärwerk Plieningen auf der Grundlage der Planung des Ingenieurbüros Tuttahs & Meyer, Bochum, und des Kostenanschlages des Tiefbauamts Stadtentwässerung vom 19. Oktober 2018 mit Gesamtkosten in Höhe von 7.200.000 EUR wird zugestimmt. In diesen Kosten ist der Anteil des Flughafens Stuttgart enthalten. Die Kosten ohne den Anteil des Flughafens Stuttgart betragen 5.904.000 EUR.

1.2 Die Investition in Höhe von 5.904.000 EUR sind im Vermögensplan 2018/2019 durch Wenigerausgaben bei anderen Maßnahmen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projektnummer I.11.6414.000.000) gedeckt.

bis 2017 701.200 EUR
2018 110.000 EUR
2019 1.700.000 EUR
2020 2.460.000 EUR
2021 982.800 EUR
Gesamt 5.904.000 EUR

2. Vergabe von Ingenieurleistungen

Der Vergabe der Bauoberleitung, der örtlichen Bauüberwachung und der Objektüberwachung für die Verbesserung der Phosphor-Elimination einschließlich Sanierung der Sandfilteranlage laut Begründung wird zugestimmt.

3. Vergabeermächtigung

Die Verwaltung wird ermächtigt innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens von 7.200.000 EUR für die Verbesserung der Phosphor-Elimination einschließlich Sanierung der Sandfilteranlage sämtliche erforderliche Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.


Begründung:


Situation

Die Sandfilteranlage im Klärwerk Plieningen wurde im Jahr 1995 in Betrieb genommen. Die Anlage dient zur Entnahme von abfiltrierbaren Stoffen. In den Folgejahren wurde die Anlage auch zur Phosphatfällung (Flockungsfiltration) genutzt. Die Maschinen- und Verfahrenstechnik ist aufgrund des Alters und des kontinuierlichen Betriebs abgewirtschaftet und muss erneuert werden. Die Einbauteile (Abdeckrahmen, Schmutzwasserklappen, etc.) weisen Schäden auf. In einem betontechnologischen Gutachten werden Schäden aufgezeigt und eine zügige Instandsetzung empfohlen. Filterrückspülungen könnten aufgrund hydraulischer Probleme nur eingeschränkt durchgeführt werden. Eine weitere Untersuchung zeigte, dass im Filterbettaufbau deutliche Verwerfungen gegenüber dem Ursprungszustand vorhanden sind.


Konzeption

Die Planung sieht eine umfassende Erneuerung und Verbesserung der Maschinen- und Elektrotechnik vor. Zudem werden die Abläufe der Filterrückspülung optimiert. Die Engpässe im Spülwasserspeicher und die Filterbettverwerfungen werden entfernt. Eine Filterabdeckung wird zukünftig das starke Algenwachstum an den Filterwänden verhindern. Darüber hinaus ist eine Betoninstandsetzung der Sandfilteroberfläche vorgesehen.


Realisierung/Termine

Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit der Planung der Maßnahme wurde am 18. August 2014 begonnen, die Entwurfsplanung wurde im Februar 2017 und die Ausführungsplanung im April 2018 abgeschlossen. Die Mitwirkung bei der Vergabe wird voraussichtlich bis März 2019 abgeschlossen sein. Der Baubeginn ist nach jetzigem Kenntnisstand, vorbehaltlich der Fassung des Baubeschlusses durch den Gemeinderat, für das 2. Quartal 2019 geplant, so dass die erneuerte Anlage Ende 2020 in Betrieb genommen werden kann.


Ingenieurleistungen

1.) Objektplanung und Planung der Technischen Ausrüstung:

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung beauftragte am 18. August 2014, am 25. Februar 2016 und am 25. April 2017 das Büro Tuttahs & Meyer mit den Leistungsphasen Grundlagenermittlung und Vorplanung, mit der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung und mit der Ausführungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe der Objektplanung und der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen Abwasser, Wasser- und Gasanlagen und für nutzungsspezifische Anlagen. Auf der Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse wird beabsichtigt, die Planungsleistungen Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und Objektüberwachung an das Büro Tuttahs & Meyer zu vergeben.

Grundlage ist die Honorarermittlung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung vom 19. Oktober 2018 mit einem vorläufigen Honorar in Höhe von 257.000 EUR. Die bereits beauftragten Leistungen betragen 421.000 EUR, so dass sich nunmehr ein Gesamthonorar in Höhe von 678.000 EUR ergibt.

Für Unvorhergesehenes werden rund 5 % bereitgestellt, so dass für die weitere Beauftragung 295.000 EUR erforderlich sind.

Das Investition in Höhe von 295.000 EUR wird im Wirtschaftsplan 2018 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projektnummer I.11.6414.711.000) gedeckt.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

2.) Technische Ausrüstung (E-Technik):

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung beauftragte am 14. November 2014, am 25. Februar 2016 und am 24. März 2017 das Büro Eproplan mit den Leistungsphasen Grundlagenermittlung und Vorplanung, mit der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung und mit der Ausführungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe Starkstromanlagen, nutzungsspezifische Anlagen und die Automation. Auf der Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse wird beabsichtigt, die Planungsleistung Objektüberwachung an das Büro Eproplan zu vergeben.

Grundlage ist die Honorarermittlung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung vom 19. Oktober 2018 mit einem vorläufigen Honorar in Höhe von 79.000 EUR. Die bereits beauftragten Leistungen betragen 129.000 EUR, so dass sich nunmehr ein Gesamthonorar in Höhe von 208.000 ergibt.

Für Unvorhergesehenes werden rund 5 % bereitgestellt, so dass für die weitere Beauftragung 87.000 EUR erforderlich sind.

Die Investition in Höhe von 87.000 EUR wird im Wirtschaftsplan 2018 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projektnummer I.12.6414.741.000) gedeckt.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.




3.) Objektplanung Betoninstandsetzung:

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung beauftragte am 22. September 2017 das Büro Weber-Ingenieure mit den Leistungsphasen Ausführungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe der Objektplanung für die Betoninstandsetzung. Auf der Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse wird beabsichtigt, die Planungsleistungen Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und Objektüberwachung an das Büro Weber-Ingenieure zu vergeben.

Grundlage ist die Honorarermittlung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung vom 19. Oktober 2018 mit einem vorläufigen Honorar in Höhe von 100.000 EUR. Die bereits beauftragten Leistungen betragen 14.000 EUR, so dass sich nunmehr ein Gesamthonorar in Höhe von 114.000 EUR ergibt.

Die Investition in Höhe von 100.000 EUR wird im Wirtschaftsplan 2018 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projektnummer I.11.6414.712.000) gedeckt.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtinvestitionskosten betragen 7.200.000 EUR. Diese beruhen auf einer fortgeschriebenen Kostenberechnung im Rahmen der Ausführungsplanung. Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Flughafen Stuttgart GmbH beteiligt sich der Flughafen Stuttgart GmbH mit 18 % an dieser Investition. Der Anteil für Stuttgart beträgt 5.904.000 EUR. Im Wirtschaftsplan 2018 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung sind für dieses Projekt Investitionsmittel in Höhe von 5.000.000 EUR vorgesehen. Detaillierte Planungsarbeiten und aktuelle Preissteigerungen ergaben einen neuen Investitionsbedarf von 5.904.000 EUR. Die Partnerstädte Ostfildern und Leinfelden-Echterdingen haben sich gemäß Abwasseranschlussvertrag mit einem Finanzierungsbeitrag von 7,5 % bzw. 11,5 % zu beteiligen. Somit betragen die verbleibenden Kosten für die Landeshauptstadt Stuttgart 4.782.240 EUR.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfgang Schanz Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

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