Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 509/2019
Stuttgart,
10/02/2019



Wirtschaftsplan 2020/21
des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
16.10.2019
09.12.2019
20.12.2019



Beschlußantrag:

1. Der Wirtschaftsplan 2020/21 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) wird festgesetzt:

1.1im Erfolgsplan 2020/21
(Anlagen 2d und 2e) mit
2020
2021
Betriebsaufwendungen von
139.775.300
138.620.000
Betriebserträgen von
135.698.000
134.683.700
Finanzerträgen von
3.246.400
3.365.700
Ertragssteueraufwand von
178.000
178.000
einem Unternehmensergebnis (Verlust) v.
1.008.900
748.600
1.2im Vermögensplan 2020/21 mit Einnahmen (Anlage 3a) und Ausgaben (Anlage 3b) von jeweils
46.291.300


40.092.300
1.3mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahme von
30.923.700
24.879.800
1.4mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von
18.650.000
12.350.000
2.Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgelegt auf
27.788.900
27.609.900


3. Der Finanzplanung 2019 bis 2024 (Anlage 4) wird zugestimmt.

4. Der vorgelegten Stellenübersicht (Anlagen 5a bis 5d) einschließlich Veränd-
erungen wird zugestimmt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Planung der Ansätze für die Erfolgspläne des Doppelwirtschaftsplans 2020/2021 erfolgte auf Grundlage der verbuchten Aufwendungen (Kosten) und Erträge (Erlöse) des Jahres 2018, der Planansätze 2019 und den aktuellen Erkenntnissen aus 2019 über Kosten- und Erlösentwicklungen.

Das Leistungsentgelt für den Betriebsbereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ wurde 2010 in seiner Höhe festgelegt und seither nur für die Umsetzung konkreter beschlossener Maßnahmen erhöht. Tarif- und Kostensteigerungen wurden seit 2010 nicht mehr ausgeglichen. Unter Berücksichtigung, dass die Abschreibungen für den Neubau (2008) der „Straßenreinigung/Winterdienst“ in der Heinrich-Baumann-Straße grundsätzlich als negatives Ergebnis ausgewiesen werden, bleibt für die Zeit von 2010 bis 2018 ein struktureller Verlust im Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ in Höhe von rd. 7,7 Mio. €.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg merkt in ihrem Prüfbericht an, dass Leistungen angemessen zu vergüten sind.
Im Wirtschaftsplan 2020/2021 wurde daher das strukturelle Defizit durch eine Erhöhung des Leistungsentgelts ausgeglichen.

Im Betriebsbereich „Abfallentsorgung“ werden die Gebührenüberschüsse aus Vorjahren zum 31.12.2019 auf rd. 9,4 Mio. € zurückgehen. D.h. in die zukünftigen Kalkulationen können immer weniger Gebührenüberschüsse aus der Vergangenheit eingerechnet werden. Daneben steigen bei einer Plan-Tariferhöhung von 2 % die Personalkosten um rd. 500 T€.
Durch diese Sachverhalte werden die Abfallgebühren in 2020 um rd. 5 % steigen. Für 2021 ist zunächst keine Gebührenerhöhung geplant.
Konkretisiert werden diese Werte im Rahmen der jeweiligen Abfallgebührenvorlage.

Im Betriebsbereich „Mineralische Deponie“ ist eine restriktive Mengenannahme geplant. Dadurch liegen die Plan-Ergebnisse für 2020 und 2021 unter dem Durchschnitt der Vorjahre.

Im Betriebsbereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ war bisher, wie im Betriebsbereich „Straßenreinigung/Winterdienst“, das Leistungsentgelt festgelegt.
Um die geforderten erhöhten Reinigungsleistungen durchführen zu können, sind im Wirtschaftsplan 2020/2021 neue Stellen geplant.
Um die daraus resultierenden Mehrkosten und um das strukturelle Defizit auszugleichen wurde ein höheres Leistungsentgelt geplant.

Der Betriebsbereich „Fahrbetrieb“ hat seit 2008 die Fahrzeugtarife zur Entlastung des städtischen Haushalts um rd. 8,6% gesenkt. Bedingt durch die Einrechnung der kalkulatorischen Zinsen in die Kalkulation der Fahrzeugtarife konnten bisher positive Ergebnisse geplant werden.
In 2020 sind einmalig Sanierungskosten in beträchtlicher Höhe geplant. Das führt in 2020 zu einem negativen Ergebnis im Betriebsbereich „Fahrbetrieb“. In 2021 ist das Ergebnis ebenfalls negativ, wenngleich auch nicht mehr in der Höhe wie im Plan-Jahr 2020.


Für den Betriebsbereich „Werkstatt“ muss auch im Wirtschaftsplan 2020/2021 mit einem Verlust geplant werden.
Verstärkt wird das Defizit durch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an den Anlagen der Werkstatt.
Als größter flächenmäßiger Nutzer des Betriebsgeländes in der Heinrich-Baumann-Straße ist der Betriebsbereich „Werkstatt“ indirekt auch am stärksten von Instandhaltungsmaßnehmen auf dem Betriebsgelände betroffen.



Finanzielle Auswirkungen

Der Erfolgsplan 2020 beinhaltet Betriebsaufwendungen von 139.775.300 € und Betriebserträge von 135.698.000 €. Unter Berücksichtigung der Finanzerträge 2020 in Höhe von 3.246.400 € und dem Ertragssteueraufwand in Höhe von 178.000 € ergibt sich ein Unternehmensergebnis (Verlust) in Höhe von 1.008.900 €.

Der Erfolgsplan 2021 beinhaltet Betriebsaufwendungen von 138.620.000 € und Betriebserträge von 134.683.700 €. Unter Berücksichtigung der Finanzerträge 2021 in Höhe von 3.365.700 € und dem Ertragssteueraufwand in Höhe von 178.000 € ergibt sich ein Unternehmensergebnis (Verlust) in Höhe von 748.600 €.

Die Leistungsentgelte wurden gegenüber dem Wirtschaftsplan 2019 in den Betriebsbereichen „Straßenreinigung/Winterdienst“ um 4.607.100 € (2020) und um weitere 253.100 € (2021) und „Öffentliche Toilettenanlagen“ um 380.900 € (2020) und um weitere 179.800 € (2021) erhöht. Dadurch sind die jeweiligen Bereichsergebnisse ausgeglichen.
Für den Betriebsbereich „Abfallwirtschaft“ sind in 2020 gegenüber der Kalkulation 2019 Gebührenerhöhungen von rd. 5 % im Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Die Entscheidungen über die tatsächlichen Gebührenentwicklungen in 2020 und 2021 trifft der Gemeinderat im Rahmen der hierzu vom AWS zu erstellenden Abfallgebührenvorlagen.




Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat dieser Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Technisches Referat Eigenbetrieb AWS






Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß
Bürgermeister Geschäftsführer




Anlagen



Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Erfolgsübersicht 2017 (Anlage 2a), Erfolgsübersicht 2018 (Anlage 2b)
Erfolgsübersicht 2019 (Anlage 2c), Erfolgsübersicht 2020 (Anlage 2d)
Erfolgsübersicht 2021 (Anlage 2e), Erfolgsübersichten 2018 bis 2023 (Anlage 2f)
Vermögensplan Einnahmen 2020/2021 (Anlage 3a)
Vermögensplan Ausgaben 2020/2021 (Anlage 3b)
Finanzplan 2019 - 2024 (Anlage 4)
Stellenübersicht 2020/21 (Anlagen 5a bis 5d)
Kreditübersicht (Anlage 6)
Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 7)


Erfolgsübersicht und Erfolgsplan 2020/21 (siehe Anlagen 2d – 2f)

1.1 Gesamtschau und Erläuterung der einzelnen Aufwands- und Ertragsarten

1.1.1 Gesamtschau

Der Erfolgsplan 2020 beinhaltet Betriebsaufwendungen von 139.775.300 € und Betriebserträge von 135.698.000 €. Die Betriebsaufwendungen 2021 betragen 138.620.000 €, die Betriebserträge 134.683.700 €.

Unter Berücksichtigung des Finanzertrags und des Ertragssteueraufwandes ergibt sich im Erfolgsplan 2020 des Eigenbetriebs AWS ein negatives Unternehmensergebnis von 1.008.900 €, für den Erfolgsplan 2021 ein negatives Unternehmensergebnis von 748.600 €. Die Gesamtergebnisse sind in 2020 und 2021 negativ, gestalten sich aber in den einzelnen Betriebsbereichen unterschiedlich.

Das Leistungsentgelt für den Betriebsbereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ wurde 2010 in seiner Höhe festgelegt und seither nur für die Umsetzung konkreter, beschlossener Maßnahmen erhöht. Tarif- und Kostensteigerungen wurden seit 2010 nicht mehr ausgeglichen. Unter Berücksichtigung, dass die Abschreibungen für den Neubau (2008) der „Straßenreinigung/Winterdienst“ in der Heinrich-Baumann-Straße („Betriebsstelle AWS-6.2 – Mitte“) grundsätzlich als negatives Ergebnis ausgewiesen werden, bleibt für die Zeit von 2010 bis 2018 ein struktureller Verlust im Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ in Höhe von rd. 7,7 Mio. €.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg merkt in ihrem Prüfbericht an, dass Leistungen angemessen zu vergüten sind.
Im Wirtschaftsplan 2020/2021 wurde daher das strukturelle Defizit durch eine Erhöhung des Leistungsentgelts ausgeglichen.
Das Leistungsentgelt wurde von 23.302.100 € (Plan 2019) auf zunächst 27.909.200 € im Plan 2020 und weiter auf 28.162.300 € im Plan 2021 erhöht.
Damit wurde das strukturelle Defizit, das sich aufgrund des in der Vergangenheit nicht erhöhten Leistungsentgelts aufgebaut hat (Plan-Verlust 2019: 2.927.900 €), die Stellenneuschaffungen in 2020 und 2021, Fortführung des Feinstaubversuchs, sowie die Tarif- und Preiserhöhungen in 2020 und 2021, ausgeglichen. Darin enthalten sind auch anteilige Kosten im Rahmen des Projekts „Nachhaltig mobil in Stuttgart“.

Im Betriebsbereich „Abfallentsorgung“ werden die Gebührenüberschüsse aus Vorjahren zum 31.12.2019 auf rd. 9,4 Mio. € zurückgehen. D.h. in die zukünftigen Kalkulationen können immer weniger Gebührenüberschüsse aus der Vergangenheit eingerechnet werden.
Andererseits steigen bei einer Plan-Tariferhöhung von 2 % die Personalkosten um jährlich rd. 500 T€.
Durch diese Sachverhalte werden die Abfallgebühren in 2020 um rd. 5 % steigen. Für 2021 ist zunächst keine Gebührenerhöhung geplant.
Das Verbrennungskontingent im Restmüllheizkraftwerk Böblingen wird schrittweise von 25.100 to in 2019 auf 15.100 to ab 06/2020 reduziert.


Der Betriebsbereich „Mineralische Deponie“ schließt mit einem Plan-Überschuss in 2020 von rd. 79.500 € und in 2021 von 14.600 € ab.
Bei diesem Bereich handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art. Dieser ist steuerpflichtig.

Im Betriebsbereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ war bisher, wie im Betriebsbereich „Straßenreinigung/Winterdienst“, das Leistungsentgelt festgelegt.
Um die Sauberkeit in den öffentlichen Toiletten zu verbessern, sollen die Reinigungsleistungen erhöht werden. Zudem sind neue Toilettenanlagen geplant bzw. stehen kurz vor der Fertigstellung. Für die geforderte Sauberkeit und für die zusätzlichen Toilettenanlagen sind im Wirtschaftsplan 2020/2021 insgesamt sieben neue Stellen geplant.
Um die daraus resultierenden Mehrkosten und um das strukturelle Defizit auszugleichen wurde mit einem ein höheren Leistungsentgelt geplant.
Das Leistungsentgelt wurde von 1.738.500 € (Plan 2019) auf zunächst 2.119.400 € im Plan 2020 und weiter auf 2.299.200 € im Plan 2021 erhöht.

Der Betriebsbereich „Fahrbetrieb“ vermietet Fahrzeuge an die Ämter und Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart, unterhält auf dem Gelände der Heinrich-Baumann-Straße eine Tankstelle und führt im Auftrag des Tiefbauamtes Instandhaltungen und Neubeschilderungen durch. Im Zuge des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ werden bei Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen, soweit technisch möglich, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben beschafft. Im Rahmen dieses Projekts ist auch eine zusätzliche Stelle berücksichtigt.

Der Betriebsbereich „Werkstatt“ sorgt in erster Linie für die Wartung und Instandhaltung des städtischen Fuhrparks mit seinen rd. 1.400 Fahrzeugen, Geräten, Hängern und Arbeitsmaschinen. Für die Jahre 2020, 2021 und auch für die folgenden Jahre sind für die in die Jahre gekommenen Betriebseinrichtungen der Werkstatt umfangreiche Instandhaltungen erforderlich.


Weitere Erläuterungen zu den sechs Betriebsbereichen finden sich unter Ziffer 1.2.

Die geplanten Ergebnisse 2020/21, bezogen auf die jeweiligen Betriebsbereiche, können den Erfolgsübersichten entnommen werden (Anlagen 2d und 2e). Die Innenumsätze des Eigenbetriebs (vor allem Fahr- und Werkstattleistungen) sind in den Betriebsaufwendungen und -erträgen konsolidiert enthalten und wirken sich somit nicht auf das Gesamtergebnis aus.

Die Entwicklung der Erfolgspläne 2020/21 im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2018 und zum beschlossenen Erfolgsplan 2019 und den erwarteten Erfolgsplänen für die Jahre 2022/2023 kann der Anlage 2f entnommen werden.



1.1.2 Erläuterung der einzelnen Aufwands- und Ertragsarten

1.1.2.1 Aufwandsarten

Beim Materialaufwand ist der größte Kostenblock die Position Bezug von EnBW, bei der Zahlungen an die Energie Baden-Württemberg (EnBW) für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster (AVA) mit rd. 38,7 Mio. € im Jahr 2020 und rd. 39,0 Mio. € im Jahr 2021 ausgewiesen werden. In dieser Position ist der Auflösungsbetrag der Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW mit jeweils 3,86 Mio. € enthalten. Dieser Betrag entspricht einem Zwanzigstel des hierfür aufgenommenen Darlehens mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Im Vertrag mit der EnBW ist eine Preisgleitklausel enthalten.
Der Vertrag endet zum 31.12.2024 wenn eine der beiden Parteien fristgerecht bis zum 31.12.2022 kündigt.

Unter der Position Materialaufwand, Bezug von sonstigen Fremden sind für 2020 rd. 25,4 Mio. € und für 2021 rd. 24,2 Mio. € eingeplant. Hierunter fallen vor allem bezogene Leistungen wie zum Beispiel die Zahlungen an den Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen, Energiekosten, Treibstoffkosten, Fahrzeugreparaturkosten, Winterdienstleistungen für die Gehwege und die Hauptradrouten, Miet-und Wartungskosten für die Automatik-Toilettenanlagen, Streumittel und Instandhaltungskosten. Der Gebäudebestand des AWS ist zu großen Teilen relativ alt. In 2020 und 2021 sind höhere Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen geplant, u.a. müssen die Duschräume, die aus dem 1970er Jahren stammen, saniert werden. Daneben sind auch größere Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich „Werkstatt“ geplant. Andererseits sinken die Verbrennungskosten beim Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen durch die Reduzierung des Anteils an selbigem.

Die gesamten Personalkosten betragen incl. Personalnebenkosten in den Jahren 2020 rd. 53,1 Mio. € und 2021 rd. 54,5 Mio. €.
In den Jahren 2018 und 2019 haben insbesondere die Einführung der flächendeckenden Bioabfallsammlung im Betriebsbereich Abfallwirtschaft und die Maßnahme „Sauberes Stuttgart“ die Personalkosten deutlich erhöht.
Bezogen auf die Personalkosten aus dem Wirtschaftsplan 2020 bedeutet eine Plan-Tariferhöhung um 2,0 % eine Erhöhung der Personalkosten um rd. 1,1 Mio. € pro Jahr.
Detaillierte Erläuterungen zu Stellenschaffungen und Stellenwiederbesetzungen finden sich unter Ziffer 5.

Die Abschreibungen betragen im Jahr 2020 rd. 7,9 Mio. € und im Jahr 2021 rd. 8,6 Mio. €. Die Abschreibungen werden mit Ausnahme für die Deponie Einöd AII (Abschreibung nach Inanspruchnahme bzw. Verfüllungsgrad) linear berechnet. Infolge der Erweiterung des Fuhrparks (Erweiterung der Leistungen im Bereich „Abfallwirtschaft“, „Straßenreinigung“ und „Vermietung an städtische Ämter“) und durch höhere Anschaffungskosten aufgrund der Anschaffung von Elektro- und Gasfahrzeugen erhöhen sich die Abschreibungen. Bei den Baumaßnahmen sind Abschreibungen nur für die Projekte geplant, die 2020 bzw. 2021 fertig gestellt werden. Alle anderen Bauprojekte werden erst zu einem späteren Zeitpunkt aktiviert.

Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen in Höhe von rd. 3,2 Mio. € in 2020 und in Höhe von rd. 2,6 Mio. € in 2021 enthalten den Aufwand durch ein zum 01.01.2005 aufgenommenes Annuitätendarlehen in Höhe von 77,3 Mio. € mit einer zwanzigjährigen Laufzeit für die Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW. Weiter ist in dieser Position die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) enthalten. Durch die weitere Verminderung des zugrundeliegenden Diskontierungszinssatzes erhöht sich der Zinsaufwand für die Aufzinsung der langfristigen Deponierückstellungen.
Zusätzlich sind in dieser Position die Zinsaufwendungen für „Darlehen von LHS/Dritten“ enthalten, die zur Finanzierung der Baumaßnahmen und für die Fahrzeugbeschaffungen notwendig sind (2020: 193 T€; 2021: 517 T€).

Der sonstige Steueraufwand für 2020 und 2021 in Höhe von jeweils rd. 164 T€ setzt sich aus der Grundsteuer sowie aus der vom Fahrbetrieb zu zahlenden Kfz-Steuer zusammen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für 2020 in Höhe von rd. 11,3 Mio. € und für 2021 in Höhe von rd. 9,6 Mio. € sind u.a. Aufwendungen für Steuerungs- und Serviceleistungen der Stadtverwaltung enthalten. Daneben enthält diese Position die Aufwendungen für Mieten, Versicherungen, Fernsprechentgelte, Öffentlichkeitsarbeit, EDV-Aufwand, Fortbildungen, externe Gutachten sowie die Kosten des „Feinstaubversuchs“.
In dieser Position sind auch die städtischen Verrechnungen mit rd. 4,4 Mio. € in 2020 und 2021 enthalten.
Der Rückgang der Kosten in 2021 gegenüber 2020 beruht auf der Buchung des Restbuchwertes des Anlagevermögens der Betriebsstelle Liebknechtstraße in 2020. Die Gegenposition in Form einer Kostenerstattung durch die Allianz-Versicherung findet sich unter den „sonstigen betrieblichen Erträge“ in 2020.



1.1.2.2 Ertragsarten

Wichtigste Position bei den Betriebserträgen (Umsatzerlöse) stellen die öffentlich rechtlichen Erträge von rd. 66,3 Mio. € in 2020 und von rd. 66,0 Mio. € in 2021 dar. Hierunter fallen sämtliche Gebühren. Bei den Abfallgebühren ist eine geplante Erhöhung von 5,0 % in 2020 berücksichtigt. In dieser Position sind auch die Auflösungen der Gebührenüberschüsse enthalten. In 2020 rd. 3,9 Mio. € und 2021 rd. 3,6 Mio. €.

Unter der Position Erlöse aus Kooperationen sind für 2020 mit rd. 18,7 Mio. € und für 2021 mit rd. 18,9 Mio. € die Erstattungen der Kooperationspartner Landkreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis für die Abfallverbrennung in Stuttgart-Münster enthalten, da der AWS vertragsgemäß für diese gegenüber der EnBW eine Mittlerrolle wahrnimmt. Sowohl die der AWS unter der Position „Bezug von EnBW“ als auch die Kooperationserlöse unterliegen einer Preisgleitklausel, die zu einer entsprechenden Anpassung des Verbrennungspreises führt.

Die Erlöse der Stadt Stuttgart beinhalten im Wesentlichen die Fahr- und Werkstattleistungen der beiden Hilfsbetriebe „Fahrbetrieb“ und „Werkstatt“ in Höhe von rd. 8,7 Mio. € in 2020 und 2021.

Für die Betriebsbereiche Straßenreinigung/Winterdienst und „Öffentliche Toilettenanlagen“ erhält die AWS unter der Position Leistungsentgelte Stadt Stuttgart für seine erbrachten Leistungen einen Kostenersatz durch die Stadt.
Das Leistungsentgelt für die „Straßenreinigung/Winterdienst“ war von 2010 bis 2019 grundsätzlich festgeschrieben. Änderungen/Erhöhungen wurden nur aufgrund vom Gemeinderat beschlossener Maßnahmen und den daraus resultierenden Mehrkosten gewährt. Inklusive dieser vom Gemeinderat gebilligten Erhöhungen betrug das Leistungsentgelt im Wirtschaftsplan 2019 23,3 Mio. € im Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ und 1,7 Mio. € für den Bereich „Öffentliche Toilettenanlagen“.
Gemäß Anmerkung der Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem Prüfbericht 2010-2016 wurde das Leistungsentgelt im Wirtschaftsplan 2020/2021 kostendeckend angepasst. Für den Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ auf 27,9 Mio. € (2020) bzw. 28,2 Mio. € (2021) und für den Bereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ auf 2,1 Mio. € (2020) bzw. 2,3 Mio. € (2021).
Durch die Erhöhung wird in beiden Bereichen ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht.
Anmerkung: Im Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ bleibt vereinbarungsgemäß ein Verlust von rd. 87.300 € für die Abschreibungskosten des Neubaus (2008) der Betriebsstelle Heinrich-Baumann-Straße stehen.

Die sonstigen Erlöse enthalten mit rd. 9,8 Mio. € in 2020 und 10,0 Mio. € in 2021 alle privatrechtlichen Erlöse insbesondere Reinigungs-, Papier-, und Deponieerlöse. Daneben sind auch die Benutzerentgelte für die ÖTAs, die Entgelte der „dualen Systembetreiber“ für die Mitbenutzung der grünen Tonnen, Mieterlöse aus der Vermietung von Dienstwohnungen und Unterkünften, sowie erstmals die Kantinenerlöse in dieser Position enthalten.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Erlöse aus Anlagenabgängen, Unfallkostenersätze und Mieterträge ausgewiesen. Daneben sind in dieser Position auch die Folgekostenerstattungen der Allianz-Versicherung für die für deren Neubau notwendige Verlagerung der AWS-Betriebsstelle Liebknechtstr. auf das Aurelis-Areal.

Die Umsätze der Betriebsbereiche untereinander („Innenumsätze“), vor allem aus den Betriebsbereichen Fahr- und Werkstattleistungen, werden unter der Ertrags- und Aufwandsposition „Bezug von Betriebsbereichen“ und „Aus Lieferung Betriebsbereiche“ konsolidiert in einer eigenen Spalte ausgewiesen. Diese Innenumsätze gleichen sich betragsmäßig innerhalb des AWS aus und werden nicht in die ausgewiesenen Gesamtbetriebserträge bzw. Gesamtbetriebsaufwendungen mit eingerechnet.



1.2 Sicht auf die einzelnen Betriebsbereiche



1.2.1 Straßenreinigung und Winterdienst

Gegenüber den Kosten gemäß Jahresabschluss 2018 sind die Plankosten für 2020 um rd. 8,6 Mio. € und für 2021 um rd. 8,8 Mio. € höher.

Gründe hierfür:

„Sauberes Stuttgart“:
Im Plan 2018 waren die Kosten für das Projekt „Sauberes Stuttgart“ mit 50% geplant (ca. 3,6 Mio. €). Tatsächlich waren die Kosten aufgrund von Verzögerungen bei der Personal- und Fahrzeugbeschaffung noch deutlich geringer (rd. 1,8 Mio. €).
Dementsprechend wurden über das Leistungsentgelt in 2018 auch nur 1,8 Mio. € erstattet.
Dem Plan 2020 liegt die vollständige Umsetzung des Projekts „Sauberes Stuttgart“ zugrunde (7,2 Mio. € lt. Plan-Projektkosten).


„Nachhaltig mobil in Stuttgart“
Im Rahmen dieses Projekts wurden für die Betreuung von 57 km Radwegen 4,5 Fahrerstellen und 3 Fahrzeuge vorgesehen. Die Kosten dafür belaufen sich in 2020 auf 375 T€ und in 2021 auf 381 T€.





„Feinstaubversuch Neckartor“
Der Feinstaubversuch am Neckartor lief zunächst im April 2019 aus.
Hierfür waren in 2018 655 T€ und in 2019 378 T€ eingeplant.
Die Weiterführung des Versuchs ist ab Herbst 2019 (bis Frühjahr 2021) vorgesehen. Im Wirtschaftsplan 2020/2021 sind dafür Mittel in Höhe von 624 T€ (2020) und 344 T€ (2021) eingestellt.


„Ölspurbeseitigung“
In 2020/2021 sind Fremdleistungen für die „Ölspurbeseitigung“ geplant. Hierbei handelt es sich um Ölverschmutzungen auf Fahrbahnen infolge von Unfällen oder Schadensfällen. Seither (bis Dezember 2019) wurden diese Arbeiten von der Branddirektion im Auftrag der Abfallwirtschaft Stuttgart durchgeführt. Da die Branddirektion ab 2020 dafür nicht mehr zur Verfügung steht, müssen diese Arbeiten durch Privatfirmen ausgeführt werden. Hierfür ist ein Planansatz in Höhe von jeweils 250 T€ im Wirtschaftsplan 2020 und 2021 enthalten.


„Zusätzliche Stellen“
Für Projekte, für die winterdienstliche Betreuung von Fahrradschutzstreifen und Radwegen auf Fahrbahnen und für die Einhaltung der Umlaufzeiten der Fahrpläne beim Winterdienstwerden 6 zusätzliche Stellen ab 2020 geplant.
Die Mehrkosten dafür betragen rd. 376 T€ (2020).

Auf Basis der Plan-Personalkosten 2019 führt eine Plan-Tariferhöhung von 2,0 % zu zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rd. 331 T€ pro Jahr.


„Leistungsentgelt“
Das Leistungsentgelt wurde erhöht um im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen.
Hierbei wurde den Anmerkungen der Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem Prüfbericht (2010-2016) Rechnung getragen, dass Leistungen des Eigenbetriebs angemessen zu vergüten sind.
Das Leistungsentgelt für den Betriebsbereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ wurde 2010 in seiner Höhe auf 14,7 Mio. € festgelegt.
In der Folge wurde kein Ausgleich mehr für Tarif- und Preissteigerungen mehr gewährt. Dadurch lief in der Zeit von 2010 bis 2018 ein Defizit in Höhe von rd. 7,7 Mio. € auf.
Das Leistungsentgelt wurde nur um vom Gemeinderat beschlossen Maßnahmen erhöht.
Im Wirtschaftsplan 2019 beträgt das Plan-Leistungsentgelt rd. 23,3 Mio. €. Darin sind die Kosten für „Sauberes Stuttgart“ beinhaltet.
Trotz dieser Erhöhung des Leistungsentgelts von 2018 nach 2019 um rd. 3,4 Mio. € (ausschließlich für „Sauberes Stuttgart“) blieb im Plan 2019 ein strukturelles Defizit in Höhe von rd. 2,8 Mio. €.

Defizit aus 2019: 2,8 Mio. €
Zusätzliche Stellen in 2020: 0,4 Mio. €
Plan-Tarifsteigerungen 2020: 0,3 Mio. €
Mehrkosten Ölspurbeseitigung: 0,3 Mio. €
Differenz Feinstaubversuch 0,3 Mio. €
Nachhaltig mobil in Stuttgart 0,4 Mio. €
Summe: 4,5 Mio. €
Diese Punkte (und Preissteigerungen) führen in Summe zu der Erhöhung des Leistungsentgelts in Höhe von rd. 4,6 Mio. € gegenüber Planansatz 2019.

Die weitere Erhöhung in 2021 um rd. 0,3 Mio. € beruht insbesondere auf den Tarifsteigerungen.

Reduzierung Feinstaubversuch (1.HJ) -279 T€
Tarifsteigerungen 348 T€
Preissteigerung Fremd-Winterdienst 25 T€
Miete Container Leobener Str. 30 T€
Höhere AfA (Software Telematik) 99 T€
weitere "Kleinpositionen" 20 T€
plus mehr für Zinsen „Finanzierungsfehlbedarf“
Summe:243 T€




1.2.2 Abfallentsorgung

„Verbrennungskosten“
Im Materialbereich ist der größte Kostenblock (2020: 38,7 Mio. € / 2021: 39,0 Mio. €) die Zahlungen an die EnBW für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster (AVA). Durch den langfristigen Vertrag mit der Energie Baden-Württemberg, der eine Preisgleitklausel (rd. 0,4 Mio. € Mehrkosten pro Jahr) enthält, ist die Entsorgung von Restmüll bis Ende 2024 gesichert.
Diesen Kosten stehen Erlöse (2020: 18,7 Mio. € / 2021: 18,9 Mio. €) von den Kooperationspartnern in diesem Zusammenhang gegenüber.
Das Verbrennungskontingent im Restmüllheizkraftwerk Böblingen wird von 25.100 to in 2019 auf 15.100 to ab 06/2020 reduziert.

„Zusätzliche Stellen“
Im Bereich Abfallwirtschaft sind 5,5 neue Stellen in 2020 und 1,0 in 2021 geplant (siehe Erläuterungen unter Punkt 4.). Dies führt zu Mehrkosten in Höhe von rd. 0,3 Mio. € (2020) bzw. 0,4 Mio. € (2021).

Auf Basis der Plan-Personalkosten 2019 führt eine Plan-Tariferhöhung von 2,0 % zu zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rd. 0,5 Mio. €.

„Gebührenerhöhungen“:
Im Betriebsbereich „Abfallentsorgung“ werden die Gebührenüberschüsse aus Vorjahren zum 31.12.2019 auf rd. 9,4 Mio. € zurückgehen. D.h. in die zukünftigen Kalkulationen können immer weniger Gebührenüberschüsse aus der Vergangenheit eingerechnet werden.
Im Plan 2020 ist vorgesehen „nur“ noch 3,9 Mio. € Gebührenüberschüsse aufzulösen, in 2021 dann 3,6 Mio. €. Für 2022 verblieben, unter der Voraussetzung, dass sich keine neuen Zuführungen ergeben, nur noch 1,9 Mio. € an verfügbaren Überschüssen.

Durch die Berücksichtigung von Tarifsteigerungen, Preissteigerungen, Stellenmehrungen und die Reduzierung der eingerechneten Überschüsse aus Vorjahren ergibt sich für 2020 eine geplante Gebührenerhöhung von 5 %. Für 2021 ist zunächst keine Gebührenerhöhung geplant
Die Entscheidung über die tatsächliche Gebührenentwicklung trifft der Gemeinderat im Rahmen der hierzu vom AWS zu erstellenden Abfallgebührenvorlagen.

„Bauliche Maßnahmen“:
Durch die geplante Flächennutzungsänderung in der Türlenstraße (bisheriger Standort der Betriebsstelle AWS-5 – Mitte) und durch den Verkauf der Betriebsstelle Liebknechtstraße (bedingt durch den Flächenbedarf des neuen Standortes der Allianz) sind Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen von vorhandenen Betriebsstellen erforderlich.
Zusätzlichen Flächenbedarf für Personal und Fahrzeuge erfordert die Einführung der flächendeckenden Bioabfallsammlung und die Einführung des Vollservice beim Bioabfall ab 2019. Diese Baumaßnahmen waren bereits ab dem Wirtschaftsplan 2018/2019 geplant, haben sich aber verzögert.
Bis auf die Baumaßnahme „Bruno-Jacoby-Weg“ (Ersatz für die Betriebsstelle Liebknechtstraße), wird mit den jeweiligen Fertigstellungen in 2023 gerechnet.
Die Fertigstellung der Biovergärungsanlage soll lt. Planung in 2021 erfolgen.

Die Baumaßnahmen im Betriebsbereich Abfallwirtschaft haben in den Jahren 2020/2021 einen Umfang von rd. 36,8 Mio. € (Anlage 3b). Insgesamt belaufen sich die Investitionen für diese Baumaßnahmen (incl. Biovergärungsanlage mit Grunderwerb) auf 69,2 Mio. €.
Die anfallenden Abschreibungen für fertig gestellte Baumaßnahmen sind im Wirtschaftsplan in den Kosten berücksichtigt.



1.2.3 Mineralische Deponie

Generell ist die Deponie als letzte Entsorgungsmöglichkeit mineralischer Abfälle im Stadtgebiet auf eine langfristige wirtschaftliche Nutzung ausgelegt. Um eine langfristige Nutzung zu erreichen, ist eine Verringerung der Annahmemengen geplant. Bei ähnlichen Kosten wie im IST 2018 führt dies zu einer Ergebnisverschlechterung gegenüber IST 2018.



1.2.4 Öffentliche Toilettenanlagen

„Zusätzliche Stellen“
Um ein höheres Maß an Sauberkeit zu erreichen, sollen die Toilettenanlagen im 2-Schichtbetrieb gereinigt werden. Zusätzlich kommt eine weitere Toilette hinzu und die Reinigung soll zukünftig durch Sanitärreiniger erfolgen (siehe Erläuterungen unter Punkt 4.). Daneben muss die Neu-Konzeption der Toiletten geplant und aufgebaut werden. Hierfür ist ein weiterer Mitarbeiter vorgesehen.
Die Personalkosten für die zusätzlichen Stellen belaufen sich auf rd. 265 T€ in 2020 und weiteren rd. 108 T€ in 2021.

Auf Basis der Plan-Personalkosten 2020 führt eine Plan-Tarifsteigerung um 2 % zu Mehrkosten in Höhe von 22 T€.


„Leistungsentgelt“
Das Plan-Leistungsentgelt 2020 wurde gegenüber dem Plan-Leistungsentgelt 2019 um rd. 0,4 Mio. € erhöht, um im Bereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. In 2021 um weitere rd. 0,2 Mio. €.
Hierbei wurde den Anmerkungen der Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem Prüfbericht (2010-2016) Rechnung getragen, dass Leistungen des Eigenbetriebs angemessen zu vergüten sind.
Das Leistungsentgelt für den Betriebsbereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ beträgt seit 2014 rd. 1,6 Mio. €.
In der Folge wurde kein Ausgleich mehr für Tarif- und Preissteigerungen mehr gewährt.

Im Wirtschaftsplan 2019 wurde bei einem Leistungsentgelt in Höhe von 1,7 Mio. € mit einem Verlust von rd. 0,3 Mio. € geplant.
Die Erhöhung des Leistungsentgelts von 2018 nach 2019 um 150 T€ wurde für die Sanierung der Toilettenanlage im Rathaus Vaihingen genehmigt.

Defizit aus 2019: 281 T€
Zusätzliche Stellen: 265 T€
Tarifsteigerungen: 22 T€
Summe: 568 T€
Daneben gibt es Kostenarten, die gesunken sind.

Im Rahmen des Inklusionspakets sind in 2020 50 T€ und in 2021 230 T€ als Investition für ÖTAs` eingeplant.

Eine Neu-Konzeption der Toilettenanlagen als Ersatz für die Automatik WC-Anlagen ist im Wirtschaftsplan weder in den Baumaßnahmen noch im Reinigungspersonal enthalten.



1.2.5 Fahrbetrieb

Der Betriebsbereich „Fahrbetrieb“ ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen voll kostendeckend innerhalb des AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der Stadt verrechnet und sich damit selbst tragen sollte.
Die Fahrzeugtarife für die „marktgängigen Fahrzeuge“ wurden seit 2007 bis zur Vorkalkulation 2017 um 8,6 % gesenkt.

Im Zuge des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ werden bei Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen, soweit technisch möglich, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben beschafft. Die höheren Anschaffungskosten der Elektrofahrzeuge sollten aus dem städtischen Fonds (300 T€) und über einen Zuschuss des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) ausgeglichen werden.
Für 2020 und 2021 ist noch nicht geklärt, ob der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart auf diesen Fonds zugreifen kann.
Um die Umstellung des städtischen Fuhrparks auf alternative Antriebe, die Durchführungen von Versuchen dazu, die Bearbeitung von Förderantrieben, u.s.w. betreuen zu können, wurden im Rahmen des Projekts auch eine zusätzliche Stelle geplant.


Aufgrund einer Sanierung (rd. 650 T€) von drei Treibstofftanks der Tankstelle auf dem Gelände Heinrich-Baumann-Straße 4 wird in 2020 mit einem negativen Ergebnis geplant.
In 2021 ist das Plan-Ergebnis fast ausgeglichen (5 T€ Verlust).



Für die stetig wachsende Anzahl von Gas-Abfallsammelfahrzeugen sind dringend neue Gas-Tankstellen erforderlich. Dazu soll in der Heinrich-Baumann-Straße (ab 2020) eine Betankungsmöglichkeit entstehen und ab 2022 auch in der Gingener Straße in Stuttgart-Wangen.



1.2.6 Werkstatt

Der Betriebsbereich Werkstatt ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen voll kostendeckend innerhalb der AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der Stadt verrechnet und sich selbst tragen sollte.
Zum überwiegenden Teil finanziert sich die „Werkstatt“ über die Leistungen, die sie in Form von KFZ – Reparaturen für den „Fahrbetrieb“ erbringt.
Gegenüber dem IST 2018 sind die Kosten deutlich gestiegen (Instandhaltungen: + 520 T€, wiederbesetzte Stellen von 2018 nach 2019 und neue Stellen in 2020: + 360 T€, höhere Abschreibungen, höhere Zinsbelastung wegen Krediten, höhere sonstige betriebliche Aufwendungen (u.a. auch wehen höheren städtischen Verrechnungen).
Als größter Nutzer des Areals Heinrich-Baumann-Straße 4 ist der Bereich „Werkstatt“ am meisten von Instandhaltungskosten von den allgemeinen Kosten des Gebäudes der Heinrich-Baumann-Straße 4 betroffen.
Zudem sind größere Instandhaltungen direkt in der Werkstatt geplant. Dazu gehören auch umfangreiche Instandhaltungen, die zeitlich über die Jahre verteilt werden, der neun Arbeitsgruben für Fahrzeuge. U.a. muss die Prüfgrube für die Fahrzeugsonderuntersuchungen saniert werden (Planansatz rd. 504 T€), um den gesetzlichen Anforderung zu entsprechen. Ohne diese Sanierung sind keine Hauptuntersuchungen („TÜV“) mehr möglich.
Gegenüber dem IST 2018 verschlechtert sich das Ergebnis im Plan 2020 um rd. 600 T€ (u.a. -> Grubensanierung).



2. Vermögensplan 2020/21 (siehe Anlagen 3a und 3b)


Die Planjahre 2020 und 2021 sind erstmals in einer gemeinsamen Aufstellung für die „Einnahmen“ und für die „Ausgaben“ in jeweils einer Anlage zusammengefasst.

Im Vermögensplan 2020 (Anlagen 3a und 3b) sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 46.291.300 € ausgewiesen. Die Sachanlageinvestitionen belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2020 auf insgesamt rd. 38,5 Mio. € und können der Einzelaufstellung in Anlage 3b entnommen werden.

Im Vermögensplan 2021 (Anlagen 3a und 3b) sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 40.092.300 € ausgewiesen. Die Sachanlageinvestitionen belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2021 auf insgesamt rd. 30,2 Mio. € und können der Einzelaufstellung in Anlage 3b entnommen werden.

Schwerpunkte in beiden Wirtschaftsjahren bilden die Investitionen in den Aufbau einer Bioabfallvergärungsanlage (Plan-Gesamtkosten incl. Grundstück: 22,9 Mio. €), der Umbau von Betriebsstellen im Rahmen der Neukonzeption der Betriebsstellen, Aufbau von Gasbetankungsmöglichkeiten (Plan-Gesamtkosten: 3,1 Mio. €) sowie die Investitionen in den Fuhrpark. Für den Fuhrpark sind in 2020 und 2021 Investitionen in Höhe von rd. 18,7 Mio. € geplant.
Die Investitionssumme der Baumaßnahmen haben in 2020 und 2021 einen geplanten Investitionsumfang in Höhe von rd. 43,4 Mio. €.
Das gesamte Volumen der aktuell anstehenden Baumaßnahmen beträgt inklusive der bisher angefallenen Kosten 81,3 Mio. €. Davon sind bzw. werden bis einschließlich 2019 planmäßig rd. 8,3 Mio. € angefallenen sein.

Aus unterschiedlichen Gründen kommt es zu Verzögerungen und steigenden Kosten bei den Baumaßnahmen:

Die größten Gesamtplan- Gesamtplan-
Maßnahmen Kosten WiPla 2018/2019 WiPla 2020/2021 Termin alt Termin neu

BSt Gingener Str. 14,2 Mio. € 18,5 Mio. € 2021 2023
(GRDrs 679/2018)

BSt Burgholzstr. 6,0 Mio. € 11,4 Mio. € 2020 2023
(GRDrs 679/2018)


BSt Leobener Str. 2,6 Mio. € 5,0 Mio. € 2019 2023

Biovergärung (incl.Grundstück) 21,4 Mio. € 22,9 Mio. € 2020 2021
(GRDrs 492/2015, GRDrs 1021/2018)

Gebäude Deponie 1,4 Mio. € 2,3 Mio. € 2019 2021

BSt Bruno-Jacoby-Weg 4,3 Mio. € 15,0 Mio. € 2022 2024ff
(GRDrs 463/2017)


Dem Wirtschaftsplan 2020/2021 wurden die aktuellen Plan-Kosten zugrunde gelegt. Eine Übertragung aus dem Wirtschaftsplan 2018/2019 findet nicht statt. In der Anlage 3b sind die bisher bereitgestellten Mittel, bis einschließlich 2019 (Planansätze), dargestellt (Spalte 8).

Zur Finanzierung dieser Investitionen stehen im Jahr 2020 u. a. rd. 7,9 Mio. € und im Jahr 2019 rd. 8,6 Mio. € aus erwirtschafteten Abschreibungen und aus Anlageabgängen zur Verfügung.

Für die Verlagerung der Betriebsstelle „Liebknechtstr.“ der Abfallwirtschaft erhält die AWS eine „Folgekostenerstattung“ von der Allianz-Versicherung. Damit können die geplanten Investitionen in Höhe von rd. 857 T€ gedeckt werden.

Alle Investitionen wurden bisher mit kurzfristigen Mitteln aus dem Betriebsmittelkonto finanziert. Gemäß Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes in dessen Berichten über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und zum 31.12.2012 des Eigenbetriebs AWS und lt. Anmerkung der Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem Prüfbericht 2010-2016 ist diese Vorgehensweise umzustellen.
D.h. langfristige Investitionen sollten auch langfristig finanziert werden.

Für 2020 und 2021 ist geplant die langfristigen Investitionen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen durch Kredite zu finanzieren.
Für die aufzunehmenden Kredite in Höhe von rd. 30,9 Mio. € (2020) und rd. 24,9 Mio. € (2021) wird mit einem Zinssatz in Höhe von 1,25 % und einer Laufzeit zwischen 9 (Fahrzeuge) und 20 Jahre (Durchschnitt aus Baumaßnahmen und maschinellen Anlagen) geplant.
Die Finanzierung der Aufwendungen im Deponiebereich soll durch entsprechende Entnahmen aus dem Rekultivierungsfonds erfolgen.

Das im Jahr 2005 auf dem Kreditmarkt aufgenommene Darlehen im Zusammenhang mit dem neuen Entsorgungsvertrag der Abfallverbrennungsanlage Münster wird über eine zwanzigjährige Laufzeit planmäßig getilgt.
Weitere Einzelheiten hierzu können der als Anlage 6 beigefügten Kreditübersicht entnommen werden.



3. Finanzplan 2017 – 2022 (siehe Anlage 4)


Im Finanzplan sind die Ausgabenerfordernisse und Deckungsmöglichkeiten bis zum Jahr 2024 dargestellt. Der Finanzplanung 2019 - 2024 liegen die unter Ziffer 1 aufgeführten Prämissen zugrunde.



4. Stellenübersicht (siehe Anlagen 5a – 5d)


Stellenübersicht

Die Anzahl der Planstellen des AWS beträgt im Wirtschaftsjahr 2020 insgesamt 989,22 Stellen, davon 972,72 Beschäftigten- und 16,5 Beamtenstellen.

Im Wirtschaftsjahr 2021 sind beim AWS insgesamt 993,72 Planstellen ausgewiesen, davon 977,22 Beschäftigten- und 16,5 Beamtenstellen.



Wirtschaftsjahr 2020



1.Stellenstreichungen

Keine.









2. Stellenschaffungen



-Bereich AWS-1-


2.1) Prozessmanagement

Zur Umsetzung der Dienstvereinbarung „Einführung von Geschäftsprozessmanagement (GPM) unter Einsatz der Prozesssoftware ADONIS bei der Landeshauptstadt Stuttgart“ GZ: OB 0410-01, 27. März 2017, ist es beabsichtigt, ein flächendeckendes Geschäftsprozessmanagement beim AWS aufzubauen. Dies gewinnt auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung an Bedeutung. Prozesse unterstützen die Kommunikation über Organisationsgrenzen hinaus und sorgen für ein besseres gegenseitiges Verständnis. Die nachhaltige Nutzung von Prozessen fördert den kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Landeshauptstadt. Des Weiteren ist die Dokumentation von Prozessen eine wesentliche Grundlage zur Erfüllung der Anforderungen des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG).


2.2) Sicherung der Öffnungszeiten der AWS-Kantinen

Bedingt durch die schwere körperliche und gefahrgeneigte Tätigkeit der Kantinenführer/innen sind die krankheitsbedingten Ausfalltagen im Kantinenbereich überdurchschnittlich hoch. Dies führt aufgrund der knapp bemessenen Personalausstattung zu einer hohen Anzahl an Kantinenschließtagen. Zur drastischen Reduzierung dieser Schließtage werden daher folgende zusätzliche Stellen benötigt:


2.3) Personalverwaltung

Mit einem Personalsachbearbeiter-Schlüssel von derzeit 1:250, insbesondere im DRV-Bereich, ist eine zufriedenstellende, rechtssichere Betreuung der Mitarbeiter derzeit nicht möglich. Gravierend hat sich auch die Einstellung von ca. 140 neuen Mitarbeitern hauptsächlich zum 01.01.2019 im Rahmen des Projektes "Sauberes Stuttgart" und der Einführung des Vollservices für die Biotonne ausgewirkt. Die kontinuierliche Erhöhung der Mitarbeiterzahl wurde bei der Bemessung des Personalsachbearbeiter-Schlüssels nicht bedarfsgerecht berücksichtigt. Darüber hinaus kamen in den letzten Jahren im Bereich der Personalstellen zusätzliche Aufgaben hinzu, z.B. Durchführung von BEM, sehr viel aufwändigere Stellenbesetzungsverfahren durch Vorgaben des AGG. Des Weiteren besteht aufgrund des hohen Anteils von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund ein erhöhter Beratungs- und Auskunftsbedarf. Die hohen tätigkeitsspezifischen körperlichen Belastungen im gewerblichen Bereich führen neben der hohen Fluktuation zu einem deutlich erhöhten Aufwand im Personalbereich.




2.4) Rechtssachbearbeitung

Gegenwärtig verfügt der AWS über keine Rechtssachbearbeitung. Im Rahmen der Einführung der flächendeckenden Biotonne in Stuttgart wurde befristet für drei Jahre 1,0 Stellen EG 10 für die Rechtssachbearbeitung gewährt. Die befristet eingestellte Mitarbeiterin war für die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten aus allen Bereichen des AWS zuständig. Hierdurch konnten Arbeitsvorgänge qualitativ und zeitlich wesentlich verbessert werden. Dies ist in einem Betrieb der Größe des AWS mit seinen vielfältigen Aufgaben für eine zügige kunden- und mitarbeiterorientierte Aufgabenerfüllung unabdingbar.


2.5) Fahrlehrer/in

Der AWS hat eine eigene Fahrschule eingerichtet. Diese dient der Sicherstellung der bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Deckung des Fahrerbedarfs und als Instrument der Personalentwicklung. Bei freien Kapazitäten soll auch die Schulung von Mitarbeitern anderer städtischer Ämter erfolgen. Neben der Vorbereitung und Durchführung von theoretischen Unterrichtsstunden und Lehrgängen sowie der konzeptionellen Weiterentwicklung der Fortbildung fehlt die für die praktische Ausbildung benötigte Zeit. Zur Durchführung v.a. der praktischen Ausbildung und weiteren Aufrechterhaltung der Fahrschulberechtigung ist ein Fahrlehrer erforderlich.


2.6) Gesundheitsmanagement (Ergo)

Im Spannungsfeld einer älterwerdenden Belegschaft ist ein aktives betriebliches Gesundheitsmanagement erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, vor allem auch jene im gewerblichen Bereich, die Altersgrenze gesund erreichen. Durch eine Vielzahl von praktischen, präventiven Maßnahmen sollen die Mitarbeiter bei der Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit unterstützt und Erkrankungen reduziert werden.


2.7) Personalrat

Durch die Personalratswahl im Juli 2019 steigt die Zahl der Mitglieder von elf auf 13 (§ 10 Abs. 3 LPVG). Die Zahl der freigestellten Personalratsmitglieder steigt von zwei auf drei (§ 15 Abs. 1 LPVG). Durch die Erhöhung der freigestellten und weiteren Bedarffreistellungen (eine Sitzung /Woche, Fortbildungen, Klausuren und Gespräche u. ä.) entsteht ein Stellenbedarf zur Deckung der Ausfälle in den Abteilungen. Darüber hinaus sind eine Stelle in EG 7 und eine Stelle in EG 6 für die bisher schon freigestellten Personalratsmitglieder zu schaffen. Die Aufwendungen wurden bisher nur in der Erfolgsrechnung berücksichtigt, nicht aber in der Stellenübersicht. Es handelt sich insofern um eine korrektive Nachholung des seither zahlenmäßig nicht erfassten Stellenbedarfs. Aufgrund der Erhöhung der Anzahl der freigestellten Personalratsmitglieder erhöht sich zudem auch der Bedarf des Büropersonals von bisher 0,5 EG 7 auf 1,0 EG 7 (§ 41 II LPVG).


-Bereich AWS-2-


2.8) Einkaufssachbearbeitung

Die stetige Zunahme des Bestellaufkommens im Einkauf des AWS wird sich im Hinblick auf die beschlossene Aufgabenausweitung künftig noch deutlicher erhöhen, es müssen deutlich mehr Bekleidung, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien beschafft werden. Die Vermeidung gravierender Engpässe unter Berücksichtigung der ohnehin schon knappen Personalausstattung erfordert daher im Sachgebiet AWS-2.2 die Schaffung einer weiteren Stelle im Bereich der Einkaufssachbearbeitung:


2.9) IT-Sachbearbeitung

Das Sachgebiet AWS-2.3 besteht aktuell aus einem Sachgebietsleiter und drei Mitarbeitern. Zur Bewerkstelligung der künftigen Anforderungen und Aufgaben ( etwa Einführung von Windows 10 und mobile devices, neue Verfahren im Werkstattbereich, Anlagentechnik in der Bioabfallvergärungsanlage und Digitalisierung von Geschäftsprozessen) reicht dieser Personalstand nicht aus und muss um eine/n IT-Sachbearbeiter/in erweitert werden.



-Bereich AWS-3-


2.10) Auskunftswesen

Bei rund 70.000 Anrufen im Jahr entfallen auf die zur Verfügung stehenden Auskunftsmitarbeiter/innen ca. 60 entgegen zu nehmende Anrufe täglich.

Zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit des AWS für die Bürgerinnen und Bürger der LHS ist daher die Schaffung einer weiteren Stelle für den Kundenservice notwendig.


2.11 Leitung des Sachgebietes Abfallberatung

Aus organisatorischen Gründen bestand bisher keine Stelle für die Leitung des Sachgebietes AWS-3.3 (Abfallberatung). Diese muss nun geschaffen werden.




-Bereich AWS-4-


2.12) Betriebshof- und Anlagenplanung

Aufgrund der Vielzahl von anstehenden Planungsaufgaben im Bereich Gesamtneuplanung verschiedener Betriebsstellen, Erneuerung technischer Betriebseinrichtungen und Überplanung von Infrastrukturmaßnahmen auf verschiedenen Standorten, konzeptionelle Planung und Erstellen eines Gesamtkonzeptes der Bebauung/Sanierung/Strukturierung des Areals der AWS-Zentrale Heinrich-Baumann-Straße wird die Schaffung einer Planstelle im Bereich Betriebshof- und Anlagenplanung dringend erforderlich.



-Bereich AWS-5-


2.13) Schnelle Eingreiftruppe Sperrabfall

Auf dringenden Wunsch von Amt 36 und im Rahmen des Projekts „Saubere Stadt“ soll eine dauerhafte Ergänzung der bereits existierenden, schnellen Eingreiftruppe „Wilder Müll“ bei der Abteilung Straßenreinigung zur gezielt schnellen Beseitigung zunehmend größerer Anfallstellen wilder Ablagerungen, für deren Abtransport AWS-6 nicht ausgerüstet ist (Tische, Schränke, Matratzen, Sofas etc.), eingerichtet werden. Hierzu ist die Schaffung folgender Stellen erforderlich:


2.14) Projekt „Saubere Stadt“ - Entsorgung

Durch die dauerhafte Ausweitung der Reinigungsaktivitäten von AWS-6 im Rahmen des Projektes „Saubere Stadt“ haben sich die Abfuhraufträge für die befüllten Kericht-Mulden/ Container in ihrer Anzahl verdoppelt. Zur Bewältigung dieses Mengenzuwachses benötigt die Abteilung Abfallwirtschaft für den Bereich Containerabfuhr 2 zusätzliche Fahrerstellen.


2.15) Umleerbetrieb – Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und wirtschaftlicher Betrieb

Für den dauerhaften Aufgabenzuwachs durch die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und die Gewährleistung eines wirtschaftlichen Betriebs (Branchenregelung Abfall, Auswertung und betriebliche Umplanung/ Tourenplanung der nicht mehr zulässigen Rückwärtsfahrten, zunehmende Baustellen- und Staukoordination bei Abfuhrtouren, Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie Betreuung/ Koordination in Bezug auf Neubauten von Betriebsstellen) stehen bisher keinerlei personelle Ressourcen zur Verfügung. Diesbezüglich ist daher die Schaffung einer weiteren Sachbearbeiterstelle erforderlich.
-Bereich AWS-6-


2.16) Digitalisierung und Projektbetreuung „Saubere Stadt“ und „Planung und Einführung neues Toilettensystem

Für die Digitalisierung, Umsetzung des Großprojektes „Saubere Stadt“ (Umsetzung auf den Betriebsstellen, Öffentlichkeitskampagne usw.) und zur Leitung des Projektes „Planung und Einführung eines neuen Toilettensystems ist die Schaffung der Stelle eines/einer Projektingenieur/in erforderlich, der die beiden bereits geschaffenen Tourenplaner-Stellen zugeordnet werden.


2.17) Reinigung öffentliche Toilettenanlagen

Derzeit stehen für die Reinigung von insgesamt 44 konventionellen Toilettenanlagen stadtweit lediglich 10 Sanitärreinigerstellen zur Verfügung. Die Aufrechterhaltung des Reinigungsbetriebes – insbesondere an den Wochenenden- kann derzeit vor dem Hintergrund der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes nur durch provisorische Notmaßnahmen, wie des Einsatzes handwerklicher Mitarbeiter, Mitarbeiter der Straßenreinigung oder sogar des Disponenten erreicht werden. Dabei mehren sich die Klagen in der Bürgerschaft hinsichtlich des aktuellen Sauberkeitszustandes der Anlagen. Durch die Inbetriebnahme von 3 neuen, teilweise kurz vor der Fertigstellung befindlichen Toilettenanlagen (Eichstraße, Kelterplatz Hofen und Lindenschulviertel) erhöht sich der Personalbedarf entsprechend. Um den Personalbedarf für die Reinigung der neuen Toilettenanlagen abzudecken und die geforderte Erhöhung der Reinigungsturni zur Erreichung eines besseren Sauberkeitsstandards zu erreichen, ist daher die Schaffung folgender zusätzlicher Stellen erforderlich:


2.18) Winterdienst auf Radwegen

Von den 57,6 km im Stadtgebiet ausgewiesenen Radwegen auf Fahrbahnen können derzeit nur 44 km vom AWS winterdienstlich betreut werden. Ursache hierfür ist, dass die bisherigen Fahrpläne in den Dringlichkeitsstufen I und II deutlich überlastet und die geplanten Vorgaben zu den Umlaufzeiten der Fahrpläne in der Dienstleistungsnorm Winterdienst (3 Stunden/Plan) nicht mehr zu erfüllen sind (aktuelle Umlaufzeit beim AWS: 5 Stunden/Plan). Um die restlichen 14 km Fahrradschutzstreifen und Radwege auf Fahrbahnen winterdienstlich betreuen zu können, müssen alle Betriebsstellen der Abteilung Straßenreinigung/ Winterdienst aufgrund der Verteilung der Radwege auf das gesamte Stadtgebiet jeweils mit einem zusätzlichen Winterdienstfahrzeug ausgestattet werden. Zusätzlich ist die Bereitstellung eines Reservefahrzeugs (insgesamt also 4 Fahrzeuge) erforderlich. Die entsprechende personelle Besetzung erfordert unter Berücksichtigung des 3-Schicht-Betriebs der Einsatzfahrzeuge einerseits sowie der zeitlichen Begrenzung des Winterdienstes auf 5 Monate im Jahr andererseits die Schaffung von 5 Fahrerstellen.

Radwege außerhalb von Fahrbahnen (gemeinsame Geh- und Radwege in städt. Anliegerverpflichtung, Radbahnen durch ebene/steile Wohnstraßen, Fußwege mit Radfahren frei, selbständige /getrennt verlaufende Radwege innerhalb und außerhalb geschlossener Ortslage, die in der Regel im Zusammenhang mit Hauptradrouten stehen) werden derzeit über externe Unternehmer winterdienstlich betreut Die Betreuung war in der letzten Winterdienstperiode unzureichend und in keinster Weise zufriedenstellend. Unzählige Beschwerden und ein deutlich erhöhter Kontrollaufwand beim AWS waren die Folge. Zur künftigen Erbringung dieser Reinigungsarbeiten in Eigenleistung ist im Rahmen des Konzeptes „Nachhaltig Mobil in Stuttgart“ die zusätzliche Schaffung von 4,5 LKW-Fahrer/innen erforderlich.



-Bereich AWS-7-


2.19) Fuhrparkbetrieb

Im Rahmen des Großprojektes „Saubere Stadt“ wurden 55 zusätzliche PKW/ Reinigungsfahrzeuge und 19 zusätzliche Kehrmaschinen, für die flächendeckende Einführung der Bioabfalltonne 15 zusätzliche konventionelle und 12 Erdgas-Abfallsammelfahrzeuge beschafft. Dies führt zu einem deutlich gestiegenen technischen Betreuungsaufwand, welcher mit der Schaffung von 1 zusätzlichen Stelle zu kompensieren ist.


2.20) Alternative Antriebe

Das neue Tätigkeitsfeld der Umstellung des städtischen Fuhrparks auf alternative Antriebe mit den Aufgabengebieten Projektbündelung und –steuerung, Durchführung von Versuchen zur E-Mobilität/Landeinfrastruktur für den gesamten städtischen Fuhrpark und Bearbeitung sämtlicher Förderanträge bei verschiedenen Projektträgern kann durch den bisherigen Personalbestand nicht abgedeckt weden, so dass hierfür, nicht zuletzt im Hinblick auf das Konzeptes „Nachhaltig Mobil in Stuttgart“ eine zusätzliche Stelle geschaffen werden muss.


2.21) Werkstattbetrieb

Die anstehende massive Erhöhung des Fahrzeugbestandes und die daraus resultierende Steigerung des Instandsetzungsbedarfes erfordert eine entsprechende Anpassung der Personalausstattung im Werkstattbereich. So wird etwa der Bestand der zu betreuenden Kehrmaschinen (Kema) nahezu verdoppelt. Der Personalmehrbedarf schlägt sich aufgrund der im Vergleich zu den konventionellen Kfz (PKW, Transporter) umfangreicheren Ausstattung der Nutz- und Sonderfahrzeuge (ASF, WiDi-Fahrzeuge, Kemas) in diesem Bereich besonders nieder. Für die Bereiche LKW und Kema werden daher 2 zusätzliche Kfz-Mechatroniker/innen-Stelle benötigt.



Wirtschaftsjahr 2021



1.Stellenstreichungen

Keine.



2. Stellenschaffungen



-Bereich AWS-3-


2.1) Abfallberatung Teamaufstockung

Zur Erweiterung des Abfallberater-Teams (bisher 4,5 Stellen) besteht der Bedarf zur Schaffung einer halben Sachbearbeitungsstelle.



-Bereich AWS-5-


2.2) Umleerbetrieb – Behälter-/ Standplatzverwaltung, Beschwerden/Personal

Durch die Zunahme der Bioabfallbehälter (Einführung der Pflichttonne, Umstellung auf Vollservice und Betreuung von Neubaugebieten) ist ein dauerhafter Mehraufwand bei der Behälterverwaltung (Aufstellen/ Tausch/ Reparatur / Reinigung), bei der Standplatzanalyse (Satzung) und bei der Kundenbetreuung (Klärung Standplatz/ Behälter) entstanden. Waren bisher ca. 241.000 Behälter durch 3 Sachbearbeiter zu verwalten, erfordert die Steigerung der Anzahl der Bioabfallbehälter auf nunmehr ca. 313.000 Stück bei relationsbezogener Berechnung die Schaffung einer weiteren Sachbearbeitungsstelle.

Der Dispositionsaufwand für das im Rahmen der Einführung der Bioabfall-Pflichttonne, der Umstellung auf Vollservice und die Betreuung von Neubaugebieten erhaltene Mehrpersonal ist dauerhaft gestiegen. Bisher wurden 231 Mitarbeiter/innen von 3 Sachbearbeitern disponiert, die Steigerung auf 325 Mitarbeiter/innen erfordert bei relationsbezogener Berechnung die Schaffung einer weiteren Sachbearbeitungsstelle.



-Bereich AWS-6-


2.3) Reinigung öffentliche Toilettenanlagen

Derzeit stehen für die Reinigung von insgesamt 44 konventionellen Toilettenanlagen stadtweit lediglich 10 Sanitärreinigerstellen zur Verfügung. Die Aufrechterhaltung des Reinigungsbetriebes – insbesondere an den Wochenenden- kann derzeit vor dem Hintergrund der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes nur durch provisorische Notmaßnahmen wie des Einsatzes handwerklicher Mitarbeiter, Mitarbeiter der Straßenreinigung oder sogar des Disponenten erreicht werden. Dabei mehren sich die Klagen in der Bürgerschaft hinsichtlich des aktuellen Sauberkeitszustandes der Anlagen. Durch die Inbetriebnahme von 3 neuen, teilweise kurz vor der Fertigstellung befindlichen Toilettenanlagen (Eichstraße, Kelterplatz Hofen und Lindenschulviertel) erhöht sich der Personalbedarf entsprechend. Um den Personalbedarf für die Reinigung der neuen Toilettenanlagen abzudecken und die geforderte Erhöhung der Reinigungsturni zur Erreichung eines besseren Sauberkeitsstandards zu erreichen, ist daher die Schaffung folgender zusätzlicher Stellen erforderlich:



-Bereich AWS-7-


2.4) Fuhrparkbetrieb

Im Rahmen des Großprojektes „Saubere Stadt“ wurden 55 zusätzliche PKW/ Reinigungsfahrzeuge und 19 zusätzliche Kehrmaschinen, für die flächendeckende Einführung der Bioabfalltonne 15 zusätzliche konventionelle und 12 Erdgas-Abfallsammelfahrzeuge beschafft. Dies führt weiter zu einem deutlich gestiegenen technischen Betreuungsaufwand, welcher mit der Schaffung von 1 zusätzlichen Stelle zu kompensieren ist.



5. Kreditaufnahme 2020/2021 (vgl. Anlage 6)

Das zur Finanzierung des „Verbrennungsvertrags“ in 2005 aufgenommene Annuitätendarlehen wird in 2020 mit 4,7 Mio. € und 2021 mit 4,9 Mio. € getilgt.
Zur Finanzierung der Baumaßnahmen und von Fahrzeugbeschaffungen sind in 2020 Kreditaufnahmen in Höhe von rd. 30,9 Mio. € und in 2021 in Höhe von rd. 24,9 Mio. € vorgesehen. Den Krediten liegt ein geplanter Zinssatz von 1,25 % und eine Laufzeit zwischen 9 und 20 Jahren zugrunde. Die Kredite sollen am Ende der Laufzeit vollständig getilgt sein. D.h. in 2021 erfolgt eine erste Tilgungsrate in Höhe von 1,9 Mio. €.






6. Kassenkredite 2020/2021 (vgl. Anlage 6)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf rd. 20% der Betriebs- und Finanzerträge festgelegt. Dies entspricht im Planjahr 2020 rd. 27,8 Mio. € und im Planjahr 2021 rd. 27,6 Mio. €.



7. Verpflichtungsermächtigung 2020/2021

Für Fahrzeugbeschaffungen wurden in 2020 1,1 Mio. € und in 2021 1,1 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen veranschlagt, die jeweils im Folgejahr fällig werden (Anlage 7). Für mehrjährige Baumaßnahmen werden jeweils die Beträge als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt, deren Kassenwirksamkeit im Folgejahr geplant ist (RPA-Bericht 2017 / § 86 GemO). D.h. in 2020 17,6 Mio. € und in 2021 11,3 Mio. €.






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Anlage 2a Erfolgsübersicht 2017.pdfAnlage 2a Erfolgsübersicht 2017.pdfAnlage 2b Erfolgsübersicht 2018.pdfAnlage 2b Erfolgsübersicht 2018.pdfAnlage 2c Erfolgsübersicht 2019.pdfAnlage 2c Erfolgsübersicht 2019.pdfAnlage 2d Erfolgsübersicht 2020.pdfAnlage 2d Erfolgsübersicht 2020.pdfAnlage 2e Erfolgsübersicht 2021.pdfAnlage 2e Erfolgsübersicht 2021.pdfAnlage 2f Erfolgsübersichten 2019-2023.pdfAnlage 2f Erfolgsübersichten 2019-2023.pdfAnlage 3a Vermögensplan 2020_2021 Einnahmen.pdfAnlage 3a Vermögensplan 2020_2021 Einnahmen.pdfAnlage 3b Vermögensplan 2020_2021 Ausgaben.pdfAnlage 3b Vermögensplan 2020_2021 Ausgaben.pdfAnlage 4 Finanzplanung 2019-2024.pdfAnlage 4 Finanzplanung 2019-2024.pdfAnlage 5a Stellenübersicht Beamte 2020.pdfAnlage 5a Stellenübersicht Beamte 2020.pdfAnlage 5b Stellenübersicht Beschäftigte 2020.pdfAnlage 5b Stellenübersicht Beschäftigte 2020.pdfAnlage 5c Stellenübersicht Beamte 2021.pdfAnlage 5c Stellenübersicht Beamte 2021.pdfAnlage 5d Stellenübersicht Beschäftigte 2021.pdfAnlage 5d Stellenübersicht Beschäftigte 2021.pdfAnlage 6 Kreditübersicht.pdfAnlage 6 Kreditübersicht.pdfAnlage 7 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen.pdfAnlage 7 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen.pdf