Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
477/2021
GZ:
T
Sitzungstermin: 14.10.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (2014);
Umsetzung für die Jagdgenossenschaft Stuttgart

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 12.10.2021, öffentl., Nr. 338
Ergebnis: einmütige Zustimmung bei 2 Enthaltungen
Verwaltungsausschuss vom 13.10.2021, öffentlich, Nr. 411
Ergebnis: einmütige Zustimmung bei 4 Enthaltungen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 29.09.2021, GRDrs 477/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Entwurf zur Neufassung der Satzung für die Jagdgenossenschaft Stuttgart (Anlage 1), die aufgrund des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes vom 25.11.2014 erforderlich ist, wird zugestimmt. Für den Fall, dass die Versammlung der Jagdgenossenschaft Änderungen beschließt, wird die Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart ermächtigt, der Satzung trotzdem zuzustimmen, soweit es sich lediglich um unwesentliche Änderungen handelt.

2. a) Der weiteren Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft durch den Gemeinderat mit der Stellung eines Jagdvorstands wird zugestimmt, sofern die Versammlung der Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand aus dem Kreis der anderen Mitglieder der Jagdgenossenschaft wählt, sondern von der gesetzlichen Möglichkeit zur Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für die Dauer von sechs Jahren Gebrauch macht.

b) Es wird Kenntnis davon genommen, dass durch § 18 Satz 2 Nr. 28 HS die Aufgaben des Gemeinderats auf den Oberbürgermeister übertragen sind und innerhalb der Verwaltung die Wahrnehmung dieser Aufgaben auf das Garten-, Friedhofs- und Forstamt delegiert ist.

3. Sofern die Versammlung der Jagdgenossenschaft eine Verwendung des Rein-ertrags wie in der Neufassung der Satzung als Soll-Regelung in § 14 Ziff. 1 der Satzung vorgesehen beschließt, wird seitens der Landeshauptstadt Stuttgart weiterhin sowohl auf eine bestimmte Entgeltpauschale als auch auf einen bestimmten Prozentsatz vom Reinertrag der jagdlichen Nutzung als Kostenersatz für die Verwaltung verzichtet. Dies entspricht der bisherigen Regelung, dass der Reinertrag für Zwecke des Wald- und Feldwegeausbaus sowie - wie in der Neufassung der Satzung vorgesehen - auch für Naturschutzzwecke, Maßnahmen und Projekte für dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere in der Stadt sowie Öffentlichkeitsarbeit und pädagogische Aktivitäten zum Thema Jagd- und Wildtiermanagement verwendet wird.


StR Gottfried (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erklärt, seine Fraktion werde unterschiedlich abstimmen. Er persönlich werde aus ethischen Gründen ablehnen.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt (6 Enthaltungen).
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