Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 155/2019
Stuttgart,
02/28/2019



Ausschreibung von Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Fensterreinigung, Außenreinigung und Winterdienst) sowie Schädlingsbekämpfung in diversen Stuttgarter Schulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.03.2019
14.03.2019



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Reinigungsdienstleistungen (Innenreinigung und Fensterreinigung) in diversen Stuttgarter Schulen neu auszuschreiben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Winterdienst und/ oder die Außenreinigung für mehrere Schulanlagen neu auszuschreiben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schädlingsbekämpfung auf den Schulanlagen auszuschreiben.
4. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von insg. 9.897.511 Euro netto (gem. Anlage 1, Kostenschätzung) wird zugestimmt. Die Ausgaben werden aus dem veranschlagten Budget des Schulverwaltungsamts gedeckt.
5. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden können.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Innenreinigung und Fensterreinigung
Die bestehenden Verträge über Reinigungsdienstleistungen (Innenreinigung und Fensterreinigung) in den Stuttgarter Schulen sollen in regelmäßigen Abständen (4 Jahre) neu ausgeschrieben werden. Unter der Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften werden die Verträge unbefristet mit der Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Kündigung bzw. außerordentlichen Kündigung in besonderen Fällen abgeschlossen.

Für eine raumscharfe Kalkulation sind die unterschiedlichen Leistungsverzeichnisse für die verschiedenen Schularten (Unterhaltsreinigung) bzw. für die Fensterreinigung ein Leistungsverzeichnis hinterlegt. Die Grundlage der einzusetzenden Reinigungsmittel ist die „Leitlinie für den Einkauf von Reinigungsmitteln und Reinigungsdienstleistungen“ (Rundschreiben Nr. 05/2005), Anlagen „Auszuschließende Inhaltsstoffe für Reinigungsmittel“ und „Auszuschließende Inhaltsstoffe für Grundreiniger (Boden) und Beschichtungsmittel“.

Des Weiteren ist das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden - Württemberg (LTMG) Vertragsbestandteil.

Winterdienst und Außenreinigung
Der Winterdienst ist im Schulverbund grundsätzlich Dienstaufgabe der Schulhausmeister/innen. Ausschließlich in den so genannten „Inselschulen“ (Schulen, die räumlich nicht in einen Verbund integrierbar sind), wird der Winterdienst fremd vergeben.
Des Weiteren nimmt die Zahl der leistungsgeminderten Schulhausmeister/innen zu. Wenn in einigen Fällen im Schulverbund diese Aufgabe von anderen Schulhausmeister/innen nicht mehr aufgefangen werden kann, muss zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht sowie zum Erhalt der Verkehrssicherheit auf dem Schulgelände, diese Dienstleistung ausgeschrieben werden.

Die Vertragslaufzeiten sind unbefristet mit den entsprechenden Kündigungsmöglichkeiten (siehe Unterhalts- und Fensterreinigung). Im Falle, dass sich die Situation innerhalb eines Verbundes entzerrt und die Dienstleistung wieder durch stadteigenes Personal erbracht werden kann, gibt es eine besondere Kündigungsmöglichkeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist.

Bei drei Schulen betrifft die Leistungsminderung zusätzlich zum Winterdienst auch die Außenreinigung.

Für die Kalkulation liegen die Satzung zum Reinigen, Räumen und Bestreuen zu Grunde sowie das Leistungsverzeichnis zur Außenreinigung von Schulanlagen einschließlich eines Grundstücksplans mit den farblich unterschiedenen Flächen und Wegen für die jeweiligen Bedarfe je Nutzung.

Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden - Württemberg (LTMG) ist Vertragsbestandteil.


Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen werden zunehmend benötigt (vor allem gegen Rattenbefall o.ä.). Zudem hat sich der Aufwand wegen der Verkürzung des Kontrollturnus aufgrund gesetzlicher Vorgaben um das 4-fache erhöht. Dies führt dazu, dass die Wertgrenze für eine direkte Auftragsvergabe für die jeweilige Schulanlage nicht eingehalten werden kann. Aus diesem Grund soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von vier Jahren ausgeschrieben werden.

In der Kalkulation werden standardisierte Leistungen abgefragt, die neben der Arbeits- und Rüstzeit u.a. die Kosten der Köderstationen und des teilweise erforderlichen mehrmonatigen Monitorings enthalten.

Anforderungen an die Qualifikation des Bieters richten sich nach Anhang I Nr. Gef.StoffV und nach den Vorgaben der DIN EN 16636.

Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden - Württemberg (LTMG) ist Vertragsbestandteil.


Für die fachliche Ausgestaltung der Ausschreibungen ist gemäß der Beschaffungs- und Vergabeordnung (BVO) das Schulverwaltungsamt als Fachverantwortliche Koordinierungsstelle (FKS) verantwortlich. Die Ausschreibungsverfahren werden durch das Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamts (10 DLZ) durchgeführt.

Für 2019 sind 12 Ausschreibungen mit unterschiedlicher Losanzahl geplant.


Finanzielle Auswirkungen

Zur Kostenermittlung wurden vier Jahre zu Grunde gelegt. Die Kosten wurden auf insgesamt 9.897.511 Euro netto veranschlagt.



Beteiligte Stellen

AKR hat mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1, Kostenschätzung

<Anlagen>



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