Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
190/2020
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 09.04.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Neue E-Lastenradförderung mit sozialer Komponente

Vorgang: Gemeinderat vom 02.04.2020, öffentlich, Nr. 54

Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO



Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 06.03.2020, GRDrs 190/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zur Ausweitung der E-Lastenradförderung auf eine Förderung mit sozialer Komponente wird die Verwaltung beauftragt, die vorgestellten Modelle A.1. (Erhöhung des städtischen Zuschusses) und B (Verleih) in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 umzusetzen

2. Der Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 Gemeindeordnung für Ba-den-Württemberg (GemO) dazu ermächtigt, die zur Umsetzung der Ziffer 1 notwendigen Richtlinien zu erlassen und entsprechende Detailregelungen zu treffen.

3. Zur Umsetzung der neuen Förderrichtlinien ist aus dem jährlichen Gesamtbudget in Höhe von 500.000 Euro ein jährlicher Teilbetrag von bis zu 250.000 Euro veranschlagt. Die Auszahlungen in den Jahren 2020 und 2021 werden im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109851 - E-Lastenräder für Stuttgarter Familien, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt.



Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

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