2. Der Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 Gemeindeordnung für Ba-den-Württemberg (GemO) dazu ermächtigt, die zur Umsetzung der Ziffer 1 notwendigen Richtlinien zu erlassen und entsprechende Detailregelungen zu treffen.
3. Zur Umsetzung der neuen Förderrichtlinien ist aus dem jährlichen Gesamtbudget in Höhe von 500.000 Euro ein jährlicher Teilbetrag von bis zu 250.000 Euro veranschlagt. Die Auszahlungen in den Jahren 2020 und 2021 werden im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109851 - E-Lastenräder für Stuttgarter Familien, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang