Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 884/2020
Stuttgart,
10/15/2020



Anforderungen an die Abteilungen Haushalt sowie Gewerbesteuer und Aufwandsteuern der Stadtkämmerei in Zusammenhang mit COVID-19



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.10.2020
22.10.2020



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wurde auf der Grundlage der GRDrs 513/2020 sowie der GRDrs 815/2020 mit einem Konzept zur Verbesserung der Ertragskraft der Ergebnishaushalte sowie der Vorbereitung des Nachtragshaushalts 2021 beauftragt. Auf die dadurch verschärfte personelle Situation in der Stadtkämmerei wurde hingewiesen. Vom Bericht über die Personalsituation in der Stadtkämmerei und der erforderlichen personellen Stärkung zur rechtzeitigen Umsetzung der beauftragten Maßnahmen wird Kenntnis genommen.

2. Vom erforderlichen unabweisbaren und vordringlichen Personalbedarf von 0,5 Stelle in EG 11 TVöD/Besoldungsgruppe A 12 und 1,0 Stelle in EG 10 TVöD/Besoldungs-gruppe A 11 bei der Haushaltsabteilung wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

3. Vom zusätzlichen vordringlichen Stellenbedarf bei der Abteilung Gewerbesteuer und Aufwandsteuern in Höhe von 1,0 Stelle in EG 8 TVöD mit KW-Vermerk 01/2024 wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal einzustellen.



Begründung:


1. Aufgabenwahrnehmung durch die Haushaltsabteilung


Bereits seit Jahren erfolgen im Bereich der Haushaltsabteilung personell nicht aufgefangene Arbeitszuwächse und Mehrbelastungen. Dies betrifft u. a.
· Zusätzliche komplexe und übergreifende Fachthemen, z. B. Mobilität, Klimaschutz (Projekte, Vorlagen, Haushaltsmittel, Unterausschüsse)
· zeitintensivere Prozesse im Rechnungswesen, z. B. durch Wegfall der automatischen System-Buchungen aufgrund Deckungsfähigkeit im Kommunalmaster Doppik
· Bauinvestitionscontrolling
· laufend verschärfende haushaltsrechtliche Vorgaben im NKHR, z. B. durch Leitfäden der Arbeitsgruppen des Innenministeriums sowie Änderungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des RPA und der GPA
· Zunahme der Intensität und Quantität der Arbeiten zur Haushaltsplanaufstellung/-beratung/-aufbereitung und die Betreuung der Ämter und Referate im Vollzug und Jahresabschluss

Die vom Gemeinderat im Rahmen der Jahresabschlüsse beschlossenen davon-Positionen unterhalb der Ergebnisrücklage nach § 23 Satz 2 GemHVO haben zuletzt ein Volumen von über einer Milliarde Euro ausgewiesen (GRDrs 512/2020), die laufend überwacht und mit den Ämtern abgestimmt werden müssen. Allein die davon-Position Klimaschutzfonds weist ein Volumen von 218 Mio. EUR auf.

Der geplanten Mittelverwendung aus dem Klimaschutzfonds für die Jahre ab 2020 wurde mit GRDs 785/2019 und 975/2019 mit Ergänzungen vom Gemeinderat zugestimmt. Dabei wurde auch eine Stabstelle beim Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität zur Koordination des Themas Klimaschutz insgesamt geschaffen. Die Abwicklung des Klimaschutzfonds und die Fortentwicklung von Klimaschutzthemen erfordert eine besondere Begleitung in finanzwirtschaftlichen Fragen, die in der Haushaltsabteilung zu erbringen ist. Die Nachhaltung der Inanspruchnahmen aus dem Klimaschutzfonds und anderen davon-Positionen erfordert zudem eine unabweisbare personelle Verstärkung im Sachgebiet Zentrales Team.

Mit GRDrs 512/2020 Aufstellung Jahresabschluss 2019 wurde darauf hingewiesen, dass zum Jahresabschluss 2019 zum ersten Mal das neue von der GPA maßgeblich beeinflusste landeseinheitliche Stiftungskonzept anzuwenden war, das erhebliche Mehrbelastungen in der Bearbeitung der Stiftungen in der Stadtkämmerei verursacht. Da ein Großteil dieser Arbeiten direkt im Rechnungswesen, der Kostenrechnung und im Rahmen der Aufstellung eines Jahresabschlusses anfallen, werden diese von der mit solchen Arbeiten intensiv vertrauten Haushaltsabteilung im Sachgebiet Zentrales Team zusätzlich wahrgenommen. Die Arbeiten sind zur Erfüllung der haushaltsrechtlichen Vorgaben zwingend.

Trotz eines Zweijahresrhythmus in der Planaufstellung (Doppelhaushaltspläne seit 2000) ist es den Haushaltssachbearbeiter*innen inzwischen nicht mehr möglich, die im Rahmen der Haushaltsplanverfahren auflaufenden Überstunden in den Jahren ohne entsprechende Arbeiten abzubauen. Es war vorgesehen, zum regulären Stellenplanverfahren entsprechende Stellenplananträge zu stellen.

Die Corona-Pandemie hat jedoch nun zu weiteren Anforderungen und Aufträgen und damit zu extremen Arbeitsspitzen geführt (vgl. GRDrs 513/2020 und 815/2020).

Die durch die Corona-Pandemie prognostizierten Ertragseinbrüche, v. a. bei der Gewerbesteuer und sonstige finanziellen Belastungen im Stadthaushalt für die Haushaltsjahre ab 2021, erfordern ein konzentriertes Aufarbeiten aller Möglichkeiten zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit, insbesondere da auch der Strukturwandel und andere Einflussfaktoren sicherlich Einfluss auf die Entwicklung der künftigen Ergebniszahlen haben wird.

Die Verwaltung hat daher dem Gemeinderat bereits mit GRDrs 513/2020 mit Ergänzung bei der Beschlussfassung zum Nachtragshaushaltsplan 2020 vorgeschlagen, ein Konzept zur Verbesserung der Ertragskraft der Ergebnishaushalte und Vorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung künftiger Haushalte zu erarbeiten. In der Behandlung des Zwischenberichts zum Konzept zur Verbesserung der Ertragskraft der Ergebnishaushalte (GRDrs 815/2020) in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23. September 2020 wurde von der Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass nach Erarbeiten des Konzepts die Fortentwicklung desselben und die Begleitung im Rahmen der vorgeschlagenen laufenden Aufgabenkritik Daueraufgaben sind und einen vordringlichen Stellenbedarf in der Haushaltsabteilung nach sich ziehen.

Eine Analyse der Situation hat ergeben, dass die gesetzlichen Vorgaben, der zwingend notwendige Service für die Ämter und Referate und die für eine ordnungsgemäße Finanzwirtschaft erforderlichen zentralen Tätigkeiten zwingend einer personellen Verstärkung bedürfen.

Für die gestiegenen Anforderungen und Arbeitszuwächse ergibt sich im Sachgebiet Haushalt ein sofortiger Personalbedarf von 1,0 Stelle in Besoldungsgruppe A 11 und im Sachgebiet Zentrales Team von 0,5 Stelle in Besoldungsgruppe A 12.


2. Aufgabenwahrnehmung durch die Abteilung Gewerbesteuer und Aufwandsteuern

Die Aufgaben in der Veranlagungssachbearbeitung bestehen im Wesentlichen darin, die vom Finanzamt eingehenden Gewerbesteuermessbescheide und Zerlegungsbekanntgaben zu prüfen und zu verarbeiten, die Veranlagungen und Zinsberechnungen durchzuführen sowie die Gewerbesteuerbescheide zu erstellen und bekanntzugeben.

Die Anzahl der Gewerbesteuermessbescheide und Zerlegungsbekanntmachungen ist erheblich angestiegen. 2016 wurden bereits zwei, zunächst befristete Stellen (EG 8 TVöD) wegen des Anstiegs an Bescheiden (auf rd. 43.000 Fälle) geschaffen. Da sich der Trend entsprechend fortgesetzt hat, wurden die beiden Stellen zum Stellenplan 2020 dauerhaft geschaffen (Wegfall KW-Vermerk).

2018 haben die Finanzämter ihr Verfahren dahingehend geändert, dass auch für sämtliche abgeleiteten Vorauszahlungen für Zwecke der Vorauszahlung vom Finanzamt ein eigener Messbescheid erstellt wird. Dieser muss ebenfalls überprüft und bearbeitet werden. Die Fallzahlen haben sich daher kontinuierlich gesteigert auf über 60.000 Fälle im Jahr. Hinzu kommen nun die Auswirklungen durch die Corona-Pandemie, da in großem Umfang Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2020 gestellt werden. Mit weiteren Anträgen ist zu rechnen, so dass nach Hochrechnung auf Basis der bis Juli 2020 aufgelaufenen Fälle mit über 68.000 Fällen 2020 zu rechnen ist. Diese sind aufgrund der Brisanz zeitnah zu erledigen, um ungerechtfertigte Abbuchungen, Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern. Die Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Hilfen zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit COVID-19 (GRDrs. 250/2020) erfordert eine zügige Bearbeitung. Deshalb kann mit einer Stellenschaffung, deren Beantragung im regulären Stellenplanverfahren vorgesehen war, nicht bis zum nächsten Stellenplan abgewartet werden. Es wird daher eine weitere Sachbearbeiterstelle des mittleren Dienstes, zunächst befristet auf 31.12.2023, benötigt.

Längere Bearbeitungszeiten sind aus folgenden Gründen nicht vertretbar:

· Steuereinnahmen für die LHS Stuttgart können nicht zeitnah festgesetzt werden. Verspätete Festsetzungen erhöhen u. U. das Ausfallrisiko der Steuerforderungen,
z. B. bei ausländischen Gesellschaften, die dann bereits ihre Inlandsbetriebsstätte aufgegeben haben, Kapitalgesellschaften, die andere Gläubiger bereits bevorzugt bedient haben und nicht mehr liquide sind

· Erstattungszinsen für einen längeren Zeitraum bedeuten für die LHS Stuttgart höhere Ausgaben
· Ausbuchungen von Forderungen aufgrund von Niederschlagungen können nicht erledigt werden, obwohl sie zeitnah erfolgen müssen
· Zinsen müssen für längere Zeiträume festgesetzt werden. Bei den Nachzahlungszinsen führt dies vermehrt zu Widersprüchen gegen die Festsetzung der Zinsen
· Steuerpflichtige, die eine Erstattung erwarten, beschweren sich und fordern, dass ihre Bescheide vorgezogen werden (Außenwirkung)

Da es sich bei der Gewerbesteuer um einen der größten Posten auf der Einnahmeseite handelt, haben die Probleme Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Stuttgart. Das aktuelle Gewerbesteueraufkommen kann nur verlässlich ermittelt und angefordert werden, wenn die Veranlagungen zeitnah durchgeführt werden können.

Wie oben dargelegt, wurde bei der Stellenberechnung bisher von einer jährlichen Fallzahl von 43.000 Gewerbesteuermessbescheiden und Zerlegungsbekanntgaben, bezogen auf die momentane Stellenausstattung mit 10,8 Stellen, ausgegangen. Die notwendige Stellenausstattung in Bezug auf die dauerhaft voraussichtlich rund 60.000 Fälle (unabhängig vom Aufwand durch die Corona-Pandemie) muss weiterhin beobachtet werden. Die Fallzahlentwicklung bzw. Stellenausstattung ist zu den nächsten Stellenplanverfahren erneut zu überprüfen.


Finanzielle Auswirkungen

zu Ziffer 2: Es entstehen zusätzliche durchschnittliche Personalaufwendungen in Höhe von 150.600 € jährlich.

zu Ziffer 3: Es entstehen zusätzliche durchschnittliche Personalaufwendungen in Höhe von 54.000 € jährlich.

Mitzeichnung der beteiligen Stellen:
Referat AKR hat die Vorlage mitgezeichnet.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister









Anlagen

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