Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 493/2022
Stuttgart,
11/11/2022



Stuttgarter Bäder Nachtragswirtschaftsplan 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bäderausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
18.11.2022
01.12.2022



Beschlußantrag:


1. Für den Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder wird für das Wirtschaftsjahr 2022 ein Nachtragswirtschaftsplan wie folgt festgesetzt:



2. Finanzierungsbeschluss

Der im Erfolgsplan gegenüber der ursprünglichen Planung 2022 um 5.077 TEUR höhere Verlustausgleich soll aus dem städtischen Haushalt im Teilergebnishaushalt 2022 THH 200 – Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt werden.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 17. Dezember 2021 hat der Gemeinderat den Doppelwirtschaftsplan 2022/2023 für den Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder beschlossen (GRDrs 781/2021 mit 1. Ergänzung und Interimsbad). Die Planzahlen basierten grundsätzlich auf den Ergebnissen des Jahres 2020 sowie - aufgrund der Corona-Pandemie besonderen Geschäftsentwicklung – auf denen des Jahres 2019.


Erfolgsplan des Nachtragswirtschaftsplanes

Infolge der Auswirkungen der Coronapandemie auf den Betrieb der Stuttgarter Bäder, der stetig steigenden Energiepreise sowie allgemeiner Inflationsraten, ergibt sich im Erfolgsplan 2022 ein um 5.077 TEUR höherer Jahresverlust. Der Zuschussbetrag aus dem städtischen Haushalt zum Ausgleich des Jahresverlustes erhöht sich dadurch um 5.077 TEUR auf 22.317 TEUR von ursprünglich 17.240 TEUR.

Im ersten Quartal 2022 machten sich Besucherobergrenzen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Stuttgarter Bädern mit deutlichen Besucherrückgängen und damit Erlösminderungen im Vergleich zur Planung bemerkbar.

Überlagert werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie nun zusätzlich durch aktuelle Marktpreis- und Mengenrisiken bei der Energiebeschaffung infolge der aktuellen geopolitischen Lage.

Die hohen Energiepreise wirken sich auch preistreibend auf zahlreiche Produkte und Dienstleistungen und damit auch auf das Ergebnis der Stuttgarter Bäder aus.

Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde im Doppelwirtschaftsplan 2022/2023 eine Eintrittspreiserhöhung in allen Bädern um durchschnittlich 4 % ab Mai 2022 eingeplant. Während der Planaufstellung im Jahr 2021 wurde davon ausgegangen, dass in allen Bädern ab 2022 wieder „Normalbetrieb“ – ohne coronabedingte Einschränkungen – stattfinden kann. Da die Bäder jedoch erst ab April 2022 ohne pandemiebedingte Einschränkungen betrieben werden konnten und im 1. Quartal 2022 zunächst nicht absehbar war, wann die Coronaeinschränkungen beendet werden, wurde die Vorbereitung für die Preisanpassung zum Mai 2022 zunächst zurückgestellt. Außerdem machten sich im 1. Quartal 2022 die Einschränkungen in den Stuttgarter Bädern weiterhin mit deutlichen Besucherrückgängen bemerkbar, im Vergleich zu den Jahren, in denen noch keine Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie vorgeschrieben waren. Daher war es das Ziel der Stuttgarter Bäder, dass ab April die Priorität auf der Erhöhung der Besuchszahlen liegt und sich die Badegäste nach zwei Jahren Pandemie wieder an einen Badebesuch ohne Beschränkungen gewöhnen. Eine kurzfristige Preisanpassung zum 1. Mai wäre somit nicht von Vorteil gewesen.

Im Hinblick auf die seit Monaten stetig steigenden Energiebezugspreise sowie die allgemeine Inflationsrate, sollte die geplante Preisanpassung zuzüglich eines Energiekostenzuschlags mit Wirkung zum 1. Dezember 2022 nachgeholt werden (GRDrs 575/2022). Dieser Vorschlag wurde im Bäderausschuss jedoch abgelehnt. Lediglich die Neufestsetzung der Parkgebühr – die im ursprünglichen Wirtschaftsplan nicht enthalten war – wurde mit einer Erhöhung (Verdreifachung) mit Gültigkeit ab dem 01.12.2022 beschlossen. Diese geplanten Mehrerlöse bei der Parkgebühr (rund 440 TEUR) kompensieren fast die im Wirtschaftsplan 2023 mit rund 470 TEUR geplanten Mehreinnahmen durch eine Preisanpassung bei den Tarifen. Die ungeplanten Mehrkosten für Energie, die nun nicht durch den Energiekostenzuschlag abgedeckt werden können, führen u. a. zu einer Erhöhung des erforderlichen städtischen Verlustausgleichs.

Auf Basis der aktuellen Marktsituation und der Ergebniszahlen bis 30.09.2022 wurde nun die Hochrechnung aus dem Halbjahresergebnis 2022 (GRDrs 492/2022) modifiziert und Werte für den Nachtragswirtschaftsplan 2022 kalkuliert. Eventuell angeordnete Schließungen, die angesichts von Maßnahmen gegen die Coronapandemie oder Energiesparmaßnahmen drohen könnten, wurden nicht berücksichtigt.


Investitionsprogramm des Nachtragswirtschaftsplanes

Im Nachtragswirtschaftsplan 2022 ergeben sich keine Veränderungen zum Investitionsprogramm 2022.






Finanzielle Auswirkungen


Aufgrund der erläuterten Veränderungen ergibt sich im Nachtragswirtschaftsplan 2022 ein aus dem Stadthaushalt auszugleichender Jahresverlust in Höhe von 22.317 TEUR, der um 5.077 TEUR höher liegt als die ursprüngliche Planung vorsah.

Im Teilergebnishaushalt 2022, THH 200 - Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, stehen ausreichende Verlustausgleichsmittel zur Verfügung. Aus diesen Mitteln wird der o. g. höhere Jahresverlust von 5.077 TEUR gedeckt.




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

ausführliche Erläuterungen zum Nachtragswirtschaftsplan 2022 (Anlage 1),
Erfolgsplan (Anlage 2), Investitionsprogramm (Anlage 3) und
Liquiditätsplanung (Anlage 4)


Erfolgsplan 2022 – ausführliche Erläuterung der Veränderungen

Veränderungen bei den Umsatzerlösen

Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2022 ergeben sich in der Hochrechnung rund 2.800 TEUR geringere Umsatzerlöse. Entgegen der Annahme im Wirtschaftsplan 2022 gab es bis Anfang April 2022 coronabedingte Besucherzahlenbegrenzungen und damit erhebliche Umsatzeinbußen.
Bei den Thermen wird das Umsatzziel des Wirtschaftsplanes 2022 voraussichtlich in der Hochrechnung um rund 2.204 TEUR geringer ausfallen. In der Sparte der Hallenbäder gehen wir in der Hochrechnung 2022 von rund 789 TEUR geringeren Umsätzen gegenüber dem Wirtschaftsplan aus, die im Wesentlichen auf geringere Umsätze von rund 656 TEUR mit Vereinen im Sportbad NeckarPark zurückzuführen sind. Mitte 2021 gab es die Annahme, dass die Stuttgarter Vereine nach der Beendigung der Traglufthallensaison im April 2022 ab Mai das neue Sportbad nutzen könnten. Dies war aber aus baulich/technischen Gründen nicht möglich. Somit konnten die ab Mai 2022 im Sportbad geplanten internen Verrechnungserlöse für die Vereinsbelegung nicht realisiert werden. In der gesamtstädtischen Betrachtung verbleibt dieser fehlende Betrag bei den STB beim Amt für Sport und Bewegung im dortigen Budget bestehen.
Die Traglufthalle wurde wie geplant im April 2022 fachgerecht entsorgt und das Hallenbad Cannstatt war bis Ende Juli 2022 in Betrieb.
Bei den Freibädern liegen die Umsätze in der Hochrechnung für 2022 rund 178 TEUR über dem Planungsniveau des Wirtschaftsplanes 2022.

Die im Wirtschaftsplan 2022 ab Mai beabsichtigte tarifliche Preisanpassung in Höhe von rund 340 TEUR wurde nicht umgesetzt. In der Hochrechnung für 2022 ist dies entsprechend erlösmindernd abgebildet.


Veränderungen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen

Im Vergleich zur Hochrechnung 2022 ergeben sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen (ohne Berücksichtigung der Sondermaßnahmen) ein um insgesamt 27 TEUR höherer Wert gegenüber der Planung. Dieser resultiert vor allem aufgrund von Energiekostenerstattungen, die noch das Geschäftsjahr 2021 betreffen.

Im Rahmen der „sonstigen betrieblichen Erträge“ werden im Wirtschaftsplan der Stuttgarter Bäder Sonderzuschüsse der Stadt für größere Sanierungsvorhaben veranschlagt. In gleicher Höhe werden bei den „Betrieblichen Aufwendungen“ die Kosten dieser Sonder-Sanierungsvorhaben abgebildet. Insoweit stellen sich diese Positionen im Wirtschaftsplan und Nachtragswirtschaftsplan neutral dar.


Veränderungen beim Materialaufwand

Die Angebotsverknappung aufgrund Lieferengpässe sowie die steigenden Energiepreise wirkten sich auch in der Folge preissteigernd auf zahlreiche Produkte und Dienstleistungen wie für Wasseruntersuchungen, Chlor, Reinigungsmittel aus. Dadurch erhöhen sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um rund 76 TEUR.

Die größten Abweichungen im Bereich des Materialaufwands gegenüber dem Plan ergeben sich durch die ungeplante Preissteigerung im Bereich der Energiekosten. Bereits im Halbjahresbericht GRDrs 492/2022 wurde dargestellt, dass sich durch die aktuelle Energiekrise die Energiekosten drastisch erhöhen.

Zwar entfällt die ursprünglich ab dem 1. Oktober geplante Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde die noch Planungsgrundlage für die Erstellung des Halbjahresberichts war. Jedoch hat die Bundesregierung beschlossen zwei andere Umlagen zu erheben: die Gasspeicherumlage (0,059 Cent/kWh) und die Regelenergieumlage (0,57 Cent/kWh), die für die Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 zu einer zusätzlichen Belastung führen werden. Des Weiteren wurde beschlossen, dass für Erdgaslieferungen und Fernwärme im gleichen Zeitraum nur der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt und damit 7 statt 19 Prozent anfallen.

Die Energiekosten erhöhen sich damit für das Geschäftsjahr 2022 um rund 2.397 TEUR. Diese setzen sich zusammen aus Mehrkosten von rund 2.458 TEUR für Strom, Fernwärme und Gas und weitere 10 TEUR für sonstige Brennstoffe denen Einsparungen von rund 71 TEUR für Wasser gegenüberstehen.

Gegenüber dem Planansatz ergeben sich damit im Vergleich zur Hochrechnung insgesamt rund 2.548 TEUR höhere Materialaufwendungen.

Um Energiekosten einzusparen erfolgten bei den Stuttgarter Bäder bereits zahlreiche Maßnahmen. Für die ganzheitliche Betrachtung aller Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität verweisen wir auf die erst kürzlich im Bäderausschuss vorgestellte GRDrs 220/2022 - Klimaschutz in den Stuttgarter Bädern „Gestern, heute und in der Zukunft“.


Veränderungen bei den Personalkosten

Die Personalkosten 2022 belaufen sich in der Hochrechnung 2022 auf rund 19.105 TEUR. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022 ergibt sich somit eine Einsparung in Höhe von rund 518 TEUR. Im Wesentlichen ist die Einsparung gegenüber dem Wirtschaftsplan auf die in den Sommermonaten 2022 geschlossenen Hallenbädern zurückzuführen. Planerisch wurde im Wirtschaftsplan 2022 unterstellt, dass hierfür Personal vorgehalten wird. Dieses Personal musste in den Freibädern eingesetzt werden, da nicht ausreichend Saisonpersonal für den Freibadbetrieb eingestellt werden konnte. Ebenso wurden im Wirtschaftsplan höhere Personalkosten für das Sportbad NeckarPark angenommen. Die Besetzung der im Wirtschaftsplan 2022 veranschlagten Stellen für das Sportbad erfolgte erst im Spätsommer 2022.
Die Pensions- und Beihilfen, für die der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) Rückstellungen bildet, werden gemäß der Neufassung des § 7 Abs. 2 EigBVO-HGB auf Ebene der Stuttgarter Bäder einmalig im Jahresabschluss 2022 aufgelöst. Der Ertrag aus der einmaligen Auflösung der Rückstellung in Höhe von 9.787 TEUR wird zum 01. Januar 2022 der Allgemeine Rücklage zugeführt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022 haben wir auf die Darstellung in der Gewinn- und Verlustermittlung im Nachtragswirtschaftsplan 2022 verzichtet. Der Verlustausgleich aus dem Ergebnishaushalt der LHS wird durch diesen Umstand nicht beeinflusst.

Die Stellenübersicht (Anlage 1/8) aus dem Wirtschaftsplan 2022/2023 hat nach wie vor Bestand.

Veränderungen bei den betrieblichen Aufwendungen

Bei den betrieblichen Aufwendungen ergeben sich für den Nachtragswirtschaftsplan 2022 (ohne Berücksichtigung der Sondermaßnahmen) höhere Kosten von rund 277 TEUR.

Gründe hierfür sind unter anderem höhere Bewachungskosten von rund 48 TEUR aufgrund eines höheren Einsatzbedarfs an Ordnungspersonal in den Freibädern. Des Weiteren ergeben sich voraussichtlich rund 30 TEUR höhere Kosten aufgrund verstärkter Personalsuche sowie Energiekostennachbelastungen (+170 TEUR) die noch das Geschäftsjahr 2020 betreffen. Schließlich ergeben sich noch in diversen einzelnen Einzelpositionen der betrieblichen Aufwendungen Abweichungen zum Plan, womit sich höhere Belastungen auf rund 277 TEUR summieren.


Investitionsprogramm 2022 – Erläuterung der Veränderungen

Wie bereits in der Kurzbegründung ausgeführt, ergeben sich im Nachtragswirtschaftsplan 2022 keine Veränderungen zum Investitionsprogramm 2022 des Wirtschaftsplans 2022/2023 (GRDrs 781/2021). Es ergeben sich auch keine Veränderungen in den Verpflichtungsermächtigungen (GRDrs 781/2021, Anlage 1/7).


Stand der Schulden (ohne Kassenkredite)

Im Nachtragswirtschaftsplan 2022 ergeben sich keine Änderung der Schuldenstände. Es wird daher auf die Anlage 1/6 des Wirtschaftsplans 2022/2023 (GRDrs 781/2021) verwiesen.


weitere Anlagen

Bezüglich Änderungen der Anlage 1/2 „Erfolgsplan Finanzierungsplan 2021 bis 2026“ aus dem Wirtschaftsplan 22/23 zur GRDrs 781/2021 im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan 2022 verweisen wir auf die Anlage 2 Erfolgsplan im NWP 2022 GRDrs 493/2022.

Bezüglich Änderungen der Anlage 1/5 „voraussichtliche Liquiditätsplanung bis 2026“ aus dem Wirtschaftsplan 22/23 zur GRDrs 781/2021 im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan 2022 verweisen wir auf die Anlage 4 Liquiditätsplan im NWP 2022 GRDrs 493/2022.



zum Seitenanfang