Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
116
11
Verhandlung
Drucksache:
135/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin:
13.07.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Sanierung Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen-
Erweiterung des Sanierungsgebiets um den Bereich
des Zollamts und den Platz am Stadtarchiv
Satzung üb. die förml. Festlegung nach § 142 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.07.2017, nicht öffentlich, Nr. 289
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.07.2017, öffentlich, Nr. 313
Verwaltungsausschuss vom 12.07.2017, öffentlich, Nr. 253
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 13.06.2017, GRDrs 135/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von §142 Abs. 3 Bau-gesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 13.07.2017 folgende Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen- beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets
Im Stadtbezirk Bad Cannstatt wird das bestehende Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 16
-Veielbrunnen- um den Bereich des Zollamts und den Platz am Stadtarchiv erweitert.
Im Wesentlichen wird das Erweiterungsgebiet abgegrenzt:
- im
Norden
entlang der südlichen Grenze des Bahndamms und der nördlichen Grenze des ans Zollamt grenzenden Baufelds
- im
Osten
entlang der östlichen Grenze des geplanten Bolzplatzes sowie entlang der westlichen Grenze der geplanten Neubebauung des NeckarParks bis zum Gebäude des Zollamts (Güterstraße 4 und Frachtstraße 25), in diesem Bereich bis zur östlichen Grenze des ans Zollamt grenzenden Baufelds bis zur Verlängerung der östlichen Grenze des Bildungshausbaufelds
- im
Süden
entlang der nördlichen Grenze des Bildungshausbaufelds und der südlichen Grenze des ans Zollamt grenzenden Baufelds
- im
Westen
entlang der westlichen Grenze des Straßenraums der Morlockstraße und der Verlängerung der östlichen Grenze des Straßenraums des Bellingwegs.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 02.05.2017. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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