Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
216
5
Verhandlung
Drucksache:
615/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin:
08.11.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Sanierung Mühlhausen 1 -Freiberg/Mönchfeld-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.10.2012, nicht öffentlich, Nr. 474
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.11.2012, öffentlich, Nr. 486
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 01.10.2012, GRDrs 615/2012, mit folgendem
Beschlussantrag
:
Aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung wird folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Mühlhausen 1 -Freiberg/Mönchfeld- beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Mühlhausen 1 -Freiberg/Mönchfeld- vom 04.02.1999 sowie die Satzungen über die Erweiterungen des Sanierungsgebiets vom 06.04.2000, 11.05.2000, 26.07.2000 und 24.07.2002 werden aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.10.2012. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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