Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
280/HH
4
VerhandlungDrucksache:
1397/2013
GZ:
9011-05
Sitzungstermin: 20.12.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:EBM Föll
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Festsetzung des Doppelhaushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/2015

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 20.12.2013, GRDrs 1397/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

I. Zustimmung

Dem am 26. September 2013 eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2014/2015 und der Finanzplanung 2013 bis 2018 wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 11. November bis 20. Dezember 2013 ergeben haben.

II. Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart für die Haushaltsjahre 2014/2015

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat am 20. Dezember 2013 folgende

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/2015

beschlossen:
§ 1

2014
2015
EUR
EUR
1. Der Ergebnishaushalt wird festgesetzt mit dem
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
2.610.306.545
2.660.703.706
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
-2.546.284.823
-2.613.413.220
1.3Ordentlichen Ergebnis (Saldo 1.1, 1.2) von
64.021.722
47.290.485
1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
4.000.000
4.000.000
1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
-28.000.000
-28.000.000
1.6Sonderergebnis (Saldo 1.4, 1.5) von
-24.000.000
-24.000.000
1.7Gesamtergebnis (Saldo 1.3, 1.6) von
40.021.722
23.290.485
2.Der Finanzhaushalt wird festgesetzt mit dem
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von
2.557.986.863
2.607.535.247
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von
-2.397.902.604
-2.456.890.402
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo 2.1, 2.2) von
160.084.259
150.644.845
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
261.097.303
60.270.513
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
-443.228.230
-353.264.787
2.6Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo 2.4, 2.5) von
-182.130.927
-292.994.274
2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo 2.3, 2.6) von
-22.046.668
-142.349.429
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
22.300.000
142.800.000
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
-7.600.000
-7.740.000
2.10Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8, 2.9) von
14.700.000
135.060.000
2.11Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Finanzhaushalt (Saldo 2.7, 2.10) von
-7.346.668
-7.289.429
Absetzung der pauschal veranschlagten aktivierten Eigenleistungen
(auf Investitionsmaßnahmen als Auszahlungsansätze veranschlagt)
4.860.000
4.860.000
Zu Verfügung stehende Finanzierungsmittel aus Stiftungsgeldern
2.500.000
2.500.000
2.12Änderung Finanzierungsmittelbestand
13.332
70.571
3.1Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
22.300.000
142.800.000
3.2.Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
237.228.000
126.975.000
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
200.000.000
200.000.000

§ 2


Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

1. Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Satzung über die Erhebung von Realsteuern vom 12. Februar 1990, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2009, mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wie folgt festgesetzt:
2. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wurde in der Satzung über die Erhebung von Realsteuern vom
12. Februar 1990, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Mai 2000, mit Wirkung vom 1. Januar 2000 auf 420 vH



III. Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art

Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.



IV. Ermächtigung V. Übertragbarkeitsvermerke VI. Deckungsvermerke VII. Anträge aus der Mitte des Gemeinderats
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

EBM Föll trägt den Beschlussantrag vor und fügt hinzu, dass der Haushalt für die Jahre 2014/2015 innerhalb der Genehmigungsfähigkeit bleibt. Man bleibe im Jahr 2014 etwa 11 Mio. € und im Jahr 2015 rund 2,5 Mio. € unter der Kreditobergrenze. Der Haushalt gehe sozusagen bis an die Grenze der finanziellen Tragfähigkeit, aber er sei tragfähig. Er bitte den Gemeinderat deshalb ganz ausdrücklich um Zustimmung zu diesem Haushalt für die Jahre 2014 und 2015, da dies zum Wohle der Stadt Stuttgart sei.

Seine Fraktion komme der Bitte von EBM Föll, dem Haushalt zuzustimmen, gerne nach, erklärt StR Pätzold (90/GRÜNE). Nach den langen, aber auch konstruktiven Beratungen sei es erfreulich, dass ein genehmigungsfähiger Haushalt zustande gekommen sei. Der Stadtkämmerer habe zu Recht darauf hingewiesen, dass der Haushalt "voll" ist; dies habe sich aber dadurch ergeben, dass sehr viele Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen sind, und es sei sicher auch richtig, dies zu tun. In den nächsten zwei Jahren müssten sich Gemeinderat und Verwaltung damit beschäftigen, wie mit den Aussichten der mittelfristigen Finanzplanung umgegangen wird, um für die nächsten Haushaltsplanberatungen vorbereitet zu sein.

StR Kotz (CDU) bemerkt, seine Fraktion sei überzeugt, dass es sich bei dem genehmigungsfähigen Haushalt auch um einen Haushalt handelt, mit dem für zwei weitere Jahre die Rahmenbedingungen geschaffen werden können, damit die Wirtschaft in der Stadt funktioniert, die Bürgerinnen und Bürger gut und attraktiv leben können und die verschiedenen Bereiche, wie z. B. Kitas, entsprechend funktionieren. In den Beratungen habe es Punkte gegeben, die sich die CDU-Gemeinderatsfraktion anders vorgestellt hätte und die sie anders für richtig halte. Aber es gebe auch viele Ansätze, wo durch die Investitionen in Projekte und neue Dinge sehr viel Gutes für Stuttgart getan werden könne. Die CDU-Fraktion werde deswegen dem Haushalt zustimmen.




StRin Dr. Blind (SPD) kündigt ebenfalls die Zustimmung ihrer Fraktion zum Haushalt an. Ihre Fraktion habe diesen Haushalt durch ihren Finanzierungsvorschlag, 40 Mio. € aus der Wasserversorgung zur Deckung der im Haushalt zu beschließenden Projekte bzw. Aufgaben bereitzustellen, und die Anpassung des Kita-Ausbaus an die Realität, wesentlich bestimmt. Alle Gemeinderatsmitglieder hätten gemeinsam wichtige Projekte für die Stadt auf den Weg gebracht. Ihrer Meinung nach müsse man sich für die nächsten zwei Jahre Gedanken darüber machen, wie mit der Infrastruktur, die nicht so sehr im Mittelpunkt steht, langfristig umgegangen wird.

Skeptisch zum Ergebnis der Haushaltsplanberatungen, das "zum zweiten Mal gerade wieder unter die Latte der Genehmigungsfähigkeit passt", äußert sich namens seiner Fraktion StR Gulde (FW). Damit werde der Richtungswechsel der Mehrheit des Gemeinderats gefestigt. Die ablehnende Haltung seiner Fraktion hänge u. a. damit zusammen, dass wieder Geld für Förderungen aus Rücklagen genommen werden soll. Bei den Haushaltsplanberatungen im Jahr 2011 habe seine Fraktion dies mitgetragen; sie habe aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass sie nicht wolle, dass auf Dauer so verfahren wird, und dass sie sich Gedanken mache, wie der Haushalt generell strukturell ausgeglichen hinbekommen werden könne. Angesichts dieses Ansatzes werde seine Fraktion konsequenterweise dem Haushalt dieses Mal nicht zustimmen.

StR Prof. Dr. Dr. Lübbe (FDP) merkt an, jede der im Gemeinderat vertretenen Parteien habe berechtigt versucht, sich in möglichst vielen positiv beschiedenen Anträgen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger wiederzufinden. Auch die FDP-Gemeinderatsfraktion sei im Großen und Ganzen zufrieden und könne sich in einer ganzen Anzahl von positiv beschiedenen Anträgen, u. a. aus dem Sport- und dem Kulturbereich, wiederfinden. Erfreut sei seine Fraktion darüber, dass sich die Bemühungen hinsichtlich des Varietés, der Akademie für das gesprochene Wort, des Hegelhauses, der Rosenau und des Projekts Leseohren gelohnt haben.

Hinsichtlich des Stadtteilmanagements hätte seine Fraktion gerne mehr erreicht, könne aber mit dem Einstieg eines Managers für Bad Cannstatt und Umgebung "notgedrungen" leben. StR Prof. Dr. Dr. Lübbe betont, dass seine Fraktion diese Lösung aber wirklich nur als Einstieg ansieht und das Thema bei den nächsten Haushaltsplanberatungen wieder aufgreifen wird.

Enttäuscht sei seine Fraktion über die Nichtabsenkung der vor vier Jahren aufgrund finanzpolitischer Zwänge erhöhten Grundsteuer. Hier hätte den Bürgerinnen und Bürgern ein Teil wieder zurückgegeben werden müssen.

Die Diskussion "Straßen und Fahrrad" sei völlig realitätsfern diskutiert worden, so der Stadtrat. Stuttgart werde niemals eine Fahrradstadt. Die Situation der Straßen hätte höhere Investitionen erfordert. Wer sich diesem Problem nicht ehrlich widme, handle nicht problemorientiert.







Kritisch äußert sich StR Prof. Dr. Dr. Lübbe zum beschlossenen Umbau der Rathausgarage. Das Parkhaus mit der höchsten Auslastung in der Innenstadt von mehr als 90 % werde auf ein Mini-Parkhaus reduziert, was nach Ansicht seiner Fraktion erhebliche Auswirkungen auf die innerstädtische Anziehungskraft, auf die Veranstaltungssituation, auf Märkte, Kundgebungen und vieles mehr haben wird. Unter Hinweis auf die zwei neu entstehenden großen Shopping-Zentren in der Innenstadt und am Hauptbahnhof, von denen man nicht wisse, ob sie von den Konsumenten angenommen werden, betont er, dass hinter dem Rathaus keine neue Gastronomie und kein neuer Einzelhandel benötigt wird. Dem Beschluss zum Areal an der Eichstraße habe sich seine Fraktion daher nicht anschließen können.

Bezüglich der Stellenschaffungen hätte er sich "etwas mehr Augenmaß" gewünscht, indem in vielen Bereichen nicht entgegen dem Verwaltungsvorschlag mehr neue Stellen geschaffen werden, da jede neue Stelle stetig steigende Kosten bedeute.

Unter Abwägung der verschiedenen Gesichtspunkte werde seine Fraktion dem Doppelhaushalt zustimmen, kündigt StR Prof. Dr. Dr. Lübbe abschließend an.

StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) teilt mit, dass die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE nicht einheitlich abstimmen wird.

Erfreut sei seine Fraktionsgemeinschaft darüber, dass der Gedenkort Hotel Silber jetzt auf einem guten Weg sei, auch wenn es bedauerlich sei, dass die Einbeziehung der 2. Etage nicht beschlossen wurde. Ebenso sei der Beschluss zum Sozialticket erfreulich. Nichtsdestotrotz bestehe in der Mehrheit der Fraktionsgemeinschaft das Gefühl, dass der Haushalt "nicht der ihre sein kann", da die Herausforderungen, die für die Zukunft gemeistert werden müssen, mit diesem Haushalt nicht erfüllt werden können und auch nicht in die richtige Richtung gelenkt werden.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE habe mit ihren Redebeiträgen in der 3. Lesung nochmals etwas bewegen wollen und es gebe einige Projekte, bei denen sie es sehr bedauere, dass es nic ht gelungen sei, hierfür entsprechende Beschlüsse zu fassen, wie beispielsweise für das kostenlose Mittagessen, eine Verbesserung bei den Betreuungsschlüsseln oder für einen Dolmetscherpool. Auch beim Thema Wohnen sei nach Meinung seiner Fraktionsgemeinschaft nicht genug "nachgelegt" worden. Bedauerlich sei auch, dass in diesem Haushalt die Chance verpasst wurde, bei der Bürgerbeteiligung verbindlicher zu werden und Stellen zu schaffen. Auch beim Thema Verkehr hätten die Debatten gezeigt, dass es noch ein langer Weg hin zu einer wirklich zukunftsträchtigen Infrastruktur ist.

Mit ausschlaggebend für die Ablehnung sei, dass der Haushalt immer noch strukturell falsch aufgestellt ist, dass mit großen Fehlinvestitionen in eine Verschuldung gegangen wird, die den Bürgerinnen und Bürgern jetzt und den zukünftigen Generationen nicht zugemutet werden sollte. Diese Fehlinvestitionen - Rosensteintunnel, LBBW und Stuttgart 21 - verursachten der Stadt nicht nur finanziell eine große Verschuldung, sondern sie seien zerstörerisch für die Ökologie und den Verkehr in der Stadt.

StRin Küstler (SÖS und LINKE) erläutert, warum sie nach entsprechender Abwägung dem Doppelhaushalt zustimmen wird. Entscheidend sei dabei, dass das Sozialticket beschlossen wurde; sie erwarte, dass damit ab 01.01.2015 für die Menschen in der Stadt, die über wenig Geld verfügen, ein großer Fortschritt erzielt wird. Von Bedeutung für ihre Zustimmung sei außerdem der Beschluss zum Hotel Silber, auch wenn das 2. Stockwerk nicht beinhaltet sei. Was sie als wichtig erachte, sei, dass hier ein Projekt auf den Weg gebracht wurde, bei dem Bürgerbeteiligung, Land und Stadt zu einem gemeinsamen kooperativen Handeln kommen und wohl auch geplant sei, dies in einem Kooperationsvertrag festzuschreiben.

Wichtig seien ihr auch Fragen wie Kitas und Schulen, die der Gemeinderat seit mehreren Jahren verfolge. Sie betrachte die Arbeit ihrer Fraktionsgemeinschaft an diesem Punkt aber auch als eine Arbeit, die dazu beitrage und beigetragen habe, diese Punkte zu entwickeln, ebenso wie die Frage Stadtwerke oder Wasser, wo ihre Fraktionsgemeinschaft wichtige Beiträge geleistet habe. Ohne ihre Fraktionsgemeinschaft hätte es auch zahlreiche Einzelbeschlüsse im sozialen Bereich nicht gegeben; sie hoffe, dass durch die Arbeit der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE erreicht wird, dass soziale Belange in der Stadt Stuttgart gestärkt werden und für die Zukunft eine Basis für eine weitere Stärkung entstanden sei.

StR Dr. Schlierer (REP) resümiert, dass zwar ein genehmigungsfähiger Haushalt erreicht wurde, jedoch unter fast vollständiger Ausschöpfung der vorhandenen Kreditmöglichkeiten. Im Prinzip sei dies ein "Verschuldungshaushalt", der auch noch unter der Annahme sehr optimaler Verhältnisse im Einnahmenbereich stehe. Außerdem gebe es eine erhebliche Stellenvermehrung, und zwar außerhalb dessen, was im Rahmen der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben unausweichlich habe beschlossen werden müssen. Bei den Investitionen stelle sich die Frage, ob sie wirklich richtig platziert und verteilt seien. Auch er bedauere, dass es nicht gelungen sei, die Grundsteuer zu senken, was ja auch einer der vorrangigen Punkte im Bürgerhaushalt gewesen sei.

Bei Abwägung aller Punkte handle es sich um einen Haushalt, mit dem man leben könne, den man jedoch nicht unbedingt für richtig befinden müsse. Er glaube nicht, dass mit den gefassten Beschlüssen die richtige Grundsatzentscheidung in der mittel- und langfristigen Planung getroffen worden ist; deshalb werde er den Doppelhaushalt ablehnen.

OB Kuhn bedankt sich zunächst bei allen Beteiligten ganz herzlich, die viel Arbeit in die Haushaltsplanberatungen gesteckt haben. Dies gelte sowohl für die Mitglieder des Gemeinderats als auch für die Verwaltung, besonders auch für den Finanzbürgermeister.

Angesichts der etwas negativen Aussagen hinsichtlich der Kreditaufnahmen weist der Vorsitzende darauf hin, dass Kredite innerhalb der Genehmigungsfähigkeit aufgenommen würden, damit notwendige Investitionen, welche die Zukunft der Stadt sichern werden, durchgeführt werden können. In den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung werde es nicht einfach; vor allem wenn sich Haushaltsrisiken im Negativen realisieren sollten, müsse im nächsten Doppelhaushalt umfangreich konsolidiert werden.


Er schlage vor, dass die Frage, wie eine Konsolidierung aussehen könne, damit sie nicht eine reine "Rotstiftrunde" wird, sondern wie sie strukturell aus Inhalten, aus Aufgabenkritik, aus inhaltlicher Reflektion erwachsen könne, in entsprechenden Ausschüssen behandelt wird. Im Kern müsse die Stadt Stuttgart sparen und investieren gleichzeitig bzw. sparen, damit sie investieren könne. Die gesetzten Schwerpunkte würden jetzt angegangen.


Abschließend stellt der Vorsitzende fest:

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