Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
123/2012
GZ:
RSO 0343-01
Sitzungstermin: 29.03.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl und Frist für die Einreichung von Bewerbungen

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 28.03.2012, nicht öffentlich, Nr. 85
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 16.02.2012, GRDrs 123/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 7. Oktober 2012, festgesetzt.

2. Der Wahltag für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird auf Sonntag, 21. Oktober 2012, festgesetzt.

3. Für die Oberbürgermeisterwahl am 7. Oktober 2012 endet die Frist für die Einreichung von Bewerbungen am Montag, 10. September 2012, 18 Uhr.

4. Für eine Neuwahl endet die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen und die Zurücknahme der zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen am Donnerstag, 11. Oktober 2012, 18 Uhr.

5. Zur Wahrung der Frist für die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird der Erscheinungstermin des Amtsblatts der Stadt Stuttgart von Donnerstag, 11. Oktober, auf Samstag, 13. Oktober 2012, verlegt.

6. In der Stellenanzeige wird der Hinweis aufgenommen, ob sich der Amtsinhaber wieder bewirbt oder nicht wieder bewirbt.

7. Die Vorstellung der zugelassenen Bewerber nach § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in einer öffentlichen Versammlung erfolgt am Montag, 24. September 2012 in der Liederhalle, Hegelsaal.



OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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