Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0331-01
GRDrs 288/2024
Stuttgart,
04/16/2024



Umbildung des Ältestenrats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.04.2024
18.04.2024



Beschlußantrag:

1. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf 12 Mitglieder festgesetzt.

2. Als seine Mitglieder werden - in Abweichung von § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats - die in der Anlage 1 genannten Mitglieder und Stellvertreter bestellt.


Begründung:


Der Ältestenrat des Gemeinderats wird gemäß § 33a GemO und § 3a der Hauptsatzung in Verbindung mit § 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) gebildet. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und einer vom Gemeinderat zu bestimmenden Zahl von ehrenamtlichen Mitgliedern des Gemeinderats als Mitglieder; es werden zudem stellvertretende Mitglieder bestellt. Die Anzahl der Sitze wurde nach der Kommunalwahl 2019 entsprechend der Stärke der Fraktionen verteilt und auf elf festgelegt. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden grundsätzlich nur von Fraktionen benannt.

Mit Wirkung vom 22.03.2024 sind die Herren Stadträte Andreas Winter und Dr. Marco Rastetter sowie Frau Stadträtin Laura Halding-Hoppenheit aus ihren ehemaligen Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei ausgetreten. Zum 23.03.2024 wurde die Gruppierung „Stuttgarter Liste“ gegründet, denen die drei genannten Mitglieder des Gemeinderats beigetreten sind.

Aufgrund dieser Veränderung in der Zusammensetzung des Gemeinderats wird eine Umbildung des Ältestenrats vorgenommen.

Die Fraktionen und Gruppierung des Gemeinderats haben sich darauf verständigt, abweichend von der ausschließlichen Benennung der Mitglieder aus den Reihen der Fraktionen, auch die neu gegründete Gruppierung Stuttgarter Liste mit einem Sitz im Ältestenrat zu berücksichtigen und dafür die Zahl der Mitglieder auf zwölf zu erhöhen. Diese Abweichung ist rechtlich zulässig.

Die Änderungen sind in der Anlage durch Fettdruck und Unterstreichen bzw. Durchstreichen kenntlich gemacht.

In diesem Fall ist durch die vorgesehene Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 39 GOG eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder erforderlich. Mit diesem Beschluss wird lediglich einer Abweichung für diesen Einzelfall zugestimmt, es entsteht keine bindende Wirkung für künftige Zusammensetzungen des Ältestenrats.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

1
Ältestenrat
MitgliederStellvertretende
Bündnis 90/
DIE GRÜNEN
Rühle
Peterhoff
Winter
Pitschel
Fischer
Roth
Pitschel
Sklenářová
Lazaridis
Munk
Schiener
CDUKotz
Bulle-Schmid
Dr. Reiners
Porsch
Stradinger
Dr. Vetter
Sauer
SPD/
StRin Yüksel
MeergansConzelmann
Dr. Hackl
Dr. Jantzer
Lutz
Perc
Schanbacher
Die FrAKTION LINKE SÖS
PIRATEN
Tierschutzpartei
RockenbauchHalding-Hoppenheit
Urbat
Pantisano
Tiarks
Müller-Enßlin
Gottfried
PULSPuttenatSchumann
Hübsch
Ozasek
Köngeter

FDP
Dr. OechsnerHöh
Neumann
Serwani
Freie WählerZaißvon Stein
Schrade
Sailer

AfD
KöhlerEbel
Dr. Mayer
Goller
Stuttgarter ListeWinterHalding-Hoppenheit
Dr. Rastetter



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