Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
437/2022
Stuttgart,
07/19/2022
Nachrücken von Frau Andrea Münch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.07.2022
27.07.2022
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Andrea Münch in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Im Laufe des 18. Juli 2022 ist Herr Benjamin Boy, der über den Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Gemeinderat gewählt wurde, aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschieden (vgl. GRDrs 436/2022).
Entsprechend dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 rückt Frau Andrea Münch als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Wirkung zum 18. Juli 2022 in den Gemeinderat nach.
Frau Andrea Münch hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Andrea Münch keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister
Anlagen
-
<Anlagen>
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