Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
423/2015 und Ergänzung
GZ:
OB
Sitzungstermin: 16.07.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister de
Betreff: Flüchtlingsunterbringung
- Standorte Tranche 4

Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 19.06.2015, öffentlich, Nr. 67
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 423/2015


Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 10.07.2015, öffentlich, Nr. 76
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung zur GRDrs 423/2015 und Ergänzung bei 16 Ja- und 1 Gegenstimme


Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 13.07.2015, öffentlich, Nr. 103
Ergebnis: Vorberatung der GRDrs 423/2015 und Ergänzung


Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.07.2015, öffentlich, Nr. 254
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 16 Ja- und 1 Gegenstimme


Verwaltungsausschuss vom 15.07.2015, öffentlich, Nr. 237
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 16 Ja- und 1 Gegenstimme
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 15.06.2015, GRDrs 423/2015 mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Festlegung von Standorten

1.1 Den folgenden 10 Standorten in 10 Stadtbezirken zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise (Systembauten) zur Schaffung von 2.082 weiteren Unterkunftsplätzen wird zugestimmt:

- Bad Cannstatt:Quellenstraße
243 Unterkunftsplätze
- Feuerbach:Wiener Straße
243 Unterkunftsplätze
- Mitte:Rothmannblock
156 Unterkunftsplätze
- Möhringen:Kurt-Schumacher-Straße
243 Unterkunftsplätze
- Mühlhausen:Sturmvogelweg
156 Unterkunftsplätze
- Plieningen:Mittlere Filderstraße
156 Unterkunftsplätze
- Stammheim:Ottmarsheimer Straße
243 Unterkunftsplätze
- Untertürkheim:Württembergstraße
243 Unterkunftsplätze
- Vaihingen:Möhringer Landstraße
243 Unterkunftsplätze
- Zuffenhausen:Schwieberdinger Straße
156 Unterkunftsplätze

1.2 Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird bevollmächtigt, die Systembauten entsprechend der bestehenden Vereinbarung im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten.

1.3 Die Nutzung ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet.

1.4 Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.


2. Finanzierung

2.1 Für die Errichtung der unter Beschlussantrag Ziffer 1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 26 Einzelgebäude) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 47,869 Mio. €. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 2,6 Mio. €. Insgesamt ist somit mit Kosten in Höhe von rd. 50,469 Mio. € zu rechnen.

2.2 In Höhe der im Jahr 2016 benötigten Mittel von 35,899 Mio. € wird eine Verpflichtungsermächtigung, die im Rahmen des noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans 2015 veranschlagt wird, in Anspruch genommen.

2.3 Die Ausstattungskosten in Höhe von

2016 2,6 Mio. €

werden in den Entwurf des Teilergebnishaushalts 500 - Sozialamt, Amtsbereich 5003140 - Soziale Einrichtungen, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie des Teilfinanzhaushalts 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 783 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen aufgenommen.

2.4 Der Betrieb der neuen Systembauten verursacht ab 2016 Kosten in Höhe von 676.000 € (Bauunterhaltung), 182.000 € (Wartung) sowie 1.053.000 € (Betriebskosten), somit insgesamt 1.911.000 €.

Diese Aufwendungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017, Teilhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen aufgenommen.

Ferner entstehen bei den im Rahmen der Tranchen 1 bis 3 umgesetzten Gebäude (22 Einzelgebäude) jährliche Kosten in Höhe von 572.000 € (Bauunterhaltung) sowie 154.000 € (Wartung), die seither nicht veranschlagt wurden.

Diese Aufwendungen werden ebenfalls in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017, Teilhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen aufgenommen.


Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 30.06.2015, GRDrs 423/2015 Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Änderungen und Ergänzungen des Beschlussantrages und der Begründung in Fettdruck. Im Übrigen bleibt die Begründung unverändert.

1. Festlegung von Standorten

1.1 Den folgenden 11 Standorten in 11 Stadtbezirken zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise (Systembauten) zur Schaffung von 2.238 weiteren Unterkunftsplätzen wird zugestimmt:

- Bad Cannstatt: Quellenstraße 243 Unterkunftsplätze
- Degerloch Helene-Pfleiderer-Str. 156 Unterkunftsplätze
- Feuerbach: Wiener Straße 243 Unterkunftsplätze
- Mitte: Rothmannblock 156 Unterkunftsplätze
- Möhringen: Kurt-Schumacher-Straße 243 Unterkunftsplätze
- Mühlhausen: Sturmvogelweg 156 Unterkunftsplätze
- Plieningen: Mittlere Filderstraße 156 Unterkunftsplätze
- Stammheim: Ottmarsheimer Straße 243 Unterkunftsplätze
- Untertürkheim: Württembergstraße 243 Unterkunftsplätze
- Vaihingen: Möhringer Landstraße 243 Unterkunftsplätze
- Zuffenhausen: Schwieberdinger Straße 156 Unterkunftsplätze

1.2 Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird bevollmächtigt, die Systembauten entsprechend der bestehenden Vereinbarung im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten.

1.3 Die Nutzung ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet.

1.4 Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.

2. Finanzierung

2.1 Für die Errichtung der unter Beschlussantrag Ziffer 1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 28 Einzelgebäude) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 51,676 Mio. €. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 2,8 Mio. €. Insgesamt ist somit mit Kosten in Höhe von rd. 54,476 Mio. € zu rechnen.

Die Baukosten für die Systembauten werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt-Nr. 7.233113 Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten Tranche 4, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen

Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung im Jahr 2015 erfolgt im Rahmen des noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans 2015. Die Baukosten im Jahr 2016 werden als Vorbelastung in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 aufgenommen.

2.2 In Höhe der im Jahr 2016 benötigten Mittel von 38,756 Mio. € wird eine Verpflichtungsermächtigung, die im Rahmen des noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans 2015 veranschlagt wird, in Anspruch genommen.

2.3 Die Ausstattungskosten in Höhe von

2016 2,8 Mio. €

werden in den Entwurf des Teilergebnishaushalts 500 - Sozialamt, Amtsbereich 5003140 - Soziale Einrichtungen, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie des Teilfinanzhaushalts 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 783 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen aufgenommen.

2.4 Der Betrieb der neuen Systembauten verursacht ab 2016 Kosten in Höhe von 728.000 € (Bauunterhaltung), 196.000 € (Wartung) sowie 1.134.000 € (Betriebskosten), somit insgesamt 2.058.000 €.

Diese Aufwendungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017, Teilhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen aufgenommen.

Ferner entstehen bei den im Rahmen der Tranchen 1 bis 3 umgesetzten Gebäude (22 Einzelgebäude) jährliche Kosten in Höhe von 572.000 € (Bauunterhaltung) sowie 154.000 € (Wartung), die seither nicht veranschlagt wurden.

Diese Aufwendungen werden ebenfalls in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017, Teilhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen aufgenommen.


Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegende Beantwortung des Herrn Oberbürgermeisters zur Anfrage Nr. 231/2015 der CDU-Gemeinderatsfraktion ist dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei angehängt.

OB Kuhn weist darauf hin, dass heute nicht über den Standort in Untertürkheim zu entscheiden sei, da der Bezirksbeirat Untertürkheim gegen den Standort votiert hat. Die Entscheidung über diesen Standort soll in 14 Tagen getroffen werden.

Die Ausführungen der Sprecherinnen und Sprecher werden nachstehend in leicht überarbeitetem Wortlaut wiedergegeben:

StR Fuhrmann (CDU):
"Während wir heute hier sitzen, sind weltweit etwa 60 Mio. Menschen auf der Flucht. Die Ursachen für diese Flüchtlingswellen sind uns allen bekannt - Bürgerkriege, brutale Menschenrechtsverletzung, staatliche Gewalt, Umweltkatastrophen oder schlicht Armut und Hunger. Bundesweit sind dies aktuell 450.000 Asylantragsteller, davon werden knapp 13 % auf Baden-Württemberg und davon wiederum 6,24 % auf Stuttgart verteilt. Ende 2015 werden dies voraussichtlich etwa 6.000 Flüchtlinge in Stuttgart sein. Laut Prognose Ende 2016 etwa 8.800 Flüchtlinge. Innerhalb von zwei Jahren führte diese Entwicklung zu einer Verdoppelung der Flüchtlingszahlen. Und man kann diese Entwicklung durchaus als dramatisch bezeichnen, zumal ein Ende des Flüchtlingsstroms nicht absehbar ist. Und für diese Flüchtlinge muss die Stadt Stuttgart Unterkunftsplätze zur Verfügung stellen. Und wir waren uns auch in diesem Gremium immer einig, dass es keine Unterbringung in Turnhallen oder Ähnlichem geben darf. Daher das Stuttgarter Modell, zu dem wir uns auch weiterhin bekennen.

Wir dürfen aber auch nicht so tun, als ob jeder Stadtbezirk erfreut ist über die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft, und müssen deren Sorgen auch ernst nehmen. Aber die Realität ist eben auch, dass geeignete Flächen immer rarer werden und der Bedarf immer größer. Und in einer solchen Situation müssen wir, auch wenn uns das nicht leicht fällt, Einschnitte in das gewohnte Lebensumfeld zahlreicher Stuttgarterinnen und Stuttgarter hinnehmen bzw. um Akzeptanz bei den Betroffenen werben. Was wir allerdings bei jeder kritischen Äußerung zu hören bekommen, die uns auch in dieser Tranche wieder erreicht haben, ist die Frage nach der Sozialverträglichkeit in dem jeweils betroffenen Gebiet. Was ist aber noch sozialverträglich und wann stößt man an deren Grenzen? Dies vermag keiner von uns zu beantworten. Aber eines muss man sich bei dieser Diskussion auch immer vor Augen führen: Im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt Stuttgart beträgt die Anzahl der Flüchtlinge zum gegenwärtigen Stand weniger als 1 % der Gesamtbevölkerung. Und mit der Realisierung der Tranche 4 erreichen wir eine Quote von 1,15 %. Einen solchen Anteil schätzen wir durchaus noch als sozialverträglich ein.

Hinzu kommt, die Flüchtlinge sind in Stuttgart nach der Tranche 4 in 21 Stadtbezirken verteilt. Damit wird auch eine Vorgabe des Gemeinderats, dass die Flüchtlinge möglichst breit im Stadtgebiet verteilt werden, beinahe vollständig erfüllt. Allerdings muss man bei einem Vergleich dennoch festhalten, dass einige Stadtbezirke etwas stärker betroffen sind, z. B. Stammheim, Plieningen und Wangen. Um die Situation nicht regional aus dem Ruder laufen zu lassen, sollte der Umstand der Ausgewogenheit aus unserer Sicht auch bei weiteren Tranchen verstärkt Berücksichtigung finden. Sonst riskieren wir in bestimmten Gebieten, dass die grundsätzlich doch noch positive Aufnahmekultur auch mal zu kippen droht.

Problematisch sehen wir als CDU-Fraktion weiterhin, dass nach wie vor viele Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern nach Stuttgart kommen. Die prozentuale Anzahl dieser Flüchtlinge variiert sicherlich jahreszeitlich bedingt. Aktuell sind es 18 %, d. h. immerhin 570 Flüchtlinge. Wir fordern das Land auf, schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass diese Flüchtlinge überhaupt nicht mehr auf die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verteilt werden. Kommt es zu einer Verteilung, müssen die Städte und Gemeinden für diese Flüchtlinge, die offensichtlich keinen Anspruch auf unser verfassungsrechtlich garantiertes Asylrecht haben, dennoch zunächst Unterkünfte schaffen. Für 570 Flüchtlinge sind dies immerhin bei einer Belegung von 90 % und 78 Personen 8 Systembauten, und somit Investitions- und Ausstattungskosten in Höhe von etwa 15,5 Mio. €. Hinzu kommen die laufenden Betriebskosten und die Kosten für Sozial- bzw. pädagogische Betreuung, weil diese eben nach einem festen Betreuungsschlüssel bestimmt werden.

Unabhängig aber von den Kosten, die Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern verursachen, wollen wir die Energie der Stadt Stuttgart auf die Flüchtlinge konzentrieren, die wirklich unsere Hilfe benötigen, und nicht auf Flüchtlinge, die bereits aufgrund ihres Herkunftslandes offensichtlich keinen Anspruch auf Asyl haben. Dies erwarten im Übrigen auch die Stuttgarter Bürger.

Und man muss auch das Thema freiwillige Rückkehr, Rückkehrberatung und gegebenenfalls auch das Thema Abschiebung konsequenter umsetzen. In unserem Rechtsstaat ist ein ablehnender Bescheid auch nach Ausschöpfung sämtlicher Rechtsschutzmöglichkeiten verbindlich. Eine rechtskräftige baurechtliche Abrissverfügung oder ein Steuernachzahlungsbescheid werden auch konsequent vollstreckt, und es gibt überhaupt keinen Grund, eine rechtskräftige Abschiebeandrohung nicht ebenso umzusetzen. Dies gebietet unser Rechtsstaat geradezu, und man hilft auch den abgelehnten Flüchtlingen nicht, wenn man sie über einen längeren Zeitraum im Ungewissen lässt.

Zum Abschluss nochmals eine Anmerkung zum Flächenbedarf pro Flüchtling. Der Landesgesetzgeber, wir wissen das alle, hat entschieden, dass ab 01.01.2016 die durchschnittliche Wohn- und Schlaffläche pro Flüchtling in einer Unterkunft von 4,5 auf 7,0 m² erhöht werden soll, d. h. eine Erhöhung um etwa 55 %. Das mag man als wünschenswert bezeichnen und das hat sicherlich einen berechtigten Hintergrund, ist aber im Hinblick auf die tatsächliche Situation nicht realisierbar. Und aus diesem Grund haben wir als CDU-Fraktion auch einen Antrag gestellt, inwieweit sich dieses Gesetz tatsächlich auf die Stadt Stuttgart auswirkt. Die Antwort wurde uns ja heute zugeteilt. Man rechnet mit 50 weiteren Systembauten mit jeweils 54 Unterkunftsplätzen. Und das bedeutet letztendlich ein Investitionsvolumen von 96 Mio. €. Wir möchten einmal vor Augen führen: Mit der heutigen Vorlage beschließen wir über 28 Systembauten.

Und, das muss man auch berücksichtigen, es gibt es zwar im Gesetz eine Ausnahmeregelung. Dafür zuständig ist allerdings das zuständige Integrationsministerium, das eben in besonderen Fällen, in besonderen Zugangssituationen befristet und auch unter bestimmten Bedingungen hier Ausnahmen zulassen kann. Letztendlich muss man aber darstellen, dass die Entscheidung dann nicht mehr in unserer Hand liegt und die Voraussetzungen, die im Gesetz geregelt sind, auch nicht unerheblich sind. Wir schlagen daher vor, dass der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung auch eine entsprechende Resolution beschließt, dass das Land Baden-Württemberg diese gesetzliche Regelung aussetzt, bis die Flüchtlingszahlen wieder spürbar zurückgehen. Dies entspricht im Übrigen auch einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände.

Und zu den einzelnen Standorten dieser vierten Tranche wollen wir noch eine grundsätzliche Anmerkung machen. Ganz deutlich spürbar sind die im November 2014 vom Bundestag beschlossenen Sonderregelungen im Baugesetzbuch für Flüchtlingsunterkünfte, insbesondere die Zulässigkeit auch in Gewerbegebieten und auch in Flächen im Außenbereich, die im Zusammenhang mit einem Siedlungsbereich stehen. Diese Erleichterungen spiegeln sich auch deutlich in dieser Vorlage wider und bieten auch in Stuttgart für die Zukunft weiteres Potenzial.

Die zweite Botschaft muss auch sein, dass wir aufgrund der weiterhin ansteigenden Flüchtlingszahlen nicht mehr allzu hohe Anforderungen an die Standorte stellen dürfen. Und in Summe muss man auch bei der Tranche 4 sagen, dass die elf Standorte zwar keinesfalls unproblematisch sind, insgesamt aber von uns im Hinblick auf die aktuelle Lage akzeptiert werden müssen. Es gibt keine Alternativen, zumal auch kein Ende der Zuweisung von Flüchtlingen absehbar ist.

Abschließend bedanken wir uns als CDU-Fraktion ausdrücklich nochmals bei der Verwaltung, insbesondere bei der Sozial- und Liegenschaftsverwaltung, sowohl bei der Suche nach geeigneten Unterbringungsplätzen als auch für deren Aufklärung vor Ort in den betroffenen Stadtbezirken. In den Dank einschließen wollen wir aber auch die sozialen Betreuungsdienste, die AWO, die Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt, Caritas, Eva und die Israelitische Religionsgemeinschaft für die Betreuung der Flüchtlinge vor Ort, und natürlich die zahlreichen Ehrenamtlichen in den Freundeskreisen. Und zu guter Letzt bei der Stuttgarter Bevölkerung für deren Verständnis und deren nach wie vor überwiegend positiver Willkommenskultur in Stuttgart. Das Stuttgarter Modell der Flüchtlingsunterbringung ist bundesweit vorbildlich und zeigt eindrucksvoll, wie eine Stadt eine gesetzliche Pflichtaufgabe aus Überzeugung als humanitäre Aufgabe erfüllt. Die CDU-Fraktion wird weiterhin verlässlich das Thema Flüchtlinge begleiten und sich auch außerhalb dieses Gremiums für eine Akzeptanz in der Bevölkerung einsetzen.

Wir werden uns aber auch zu Wort melden, wenn wir erkennen, dass Steuerungsmöglichkeiten, egal auf welcher staatlichen Ebene, nicht konsequent genutzt werden. Letztendlich betrifft es immer die ausführenden Städte und Gemeinden. Wir stimmen der Vorlage Nr. 423/2015 uneingeschränkt zu."

StR Winter (90/GRÜNE):
"Es ist eine große Aufgabe, es ist nicht nur eine Rechtsverpflichtung, sondern natürlich auch eine humanitäre Aufgabe. Und, Herr Fuhrmann, Sie haben es auch angesprochen, 60 Mio. Menschen sind weltweit auf der Flucht, und die dramatischen Bilder auch der letzten Monate haben wir alle noch vor Augen. Wir haben hier in Stuttgart eine Situation, dass wir sehr langfristig planend den Stuttgarter Weg geplant haben. Und wir merken natürlich in der 4. Tranche, dass dieser Weg, Grundstücke zu finden, nicht einfacher, sondern schwieriger geworden ist. Als unsere Aufgabe sehe ich durchaus auch, für Akzeptanz vor Ort zu werben. Was uns sehr, sehr bestärkt und auch hilft in dieser Akzeptanz, sind unglaublich positive Erfahrungen. Ich sehe einzelne Gebiete, die am Anfang durchaus umstritten waren, auch hier mit Unterstellungen teilweise gearbeitet wurde, wo ich heute froh bin, dass sich das alles als haltlos erwiesen hat. Ich selber wohne sehr nahe an der Feuerbacher Flüchtlingsunterkunft im Schelmenäcker und freue mich, wie dort der Freundeskreis eine unglaubliche Arbeit leistet und tut und auch die Dinge mit der Nachbarschaft in einem sehr guten Verhältnis laufen.

Ich glaube, diesen Weg müssen wir weiter gehen. Wenn ich andere Städte anschaue, wenn ich nach München, Hamburg und Bielefeld schaue, sind dort die Turnhallen belegt, Hotels werden angemietet, Zelte werden aufgebaut. Wir sind noch in der Lage, mit der 4. Tranche einen Weg zu gehen, dezentral auf die Stadtbezirke verteilt eine wirklich auch gute Unterbringung zu gewährleisten. Und wenn man sich die Gebäude anschaut, und ich habe das getan oder wir alle haben sicher auch diese Gebäude angeschaut, können wir sagen, wir haben eine gute Unterbringungsmöglichkeit hier gefunden.

Ich möchte auch der Verwaltung danken, in unzähligen Sitzungen vor Ort in den Bezirksbeiräten immer wieder sich die Sorgen aufzunehmen, auch Vorschläge zu prüfen und zu schauen, was können wir machen. Das ist eine große Leistung, die hier vollbracht worden ist, sodass ich auch weiter hoffe, dass wir die Akzeptanz in Stuttgart weiter halten können. Allerdings, die Aufgabe wird auch weiter sein, wir werden weitere Unterkunftsmöglichkeiten suchen müssen. Und ich kann auch hier schon zusagen, die GRÜNEN-Fraktion wird die Verwaltung weiter unterstützen, wird auch mit Ideen da sein, dass wir in Stuttgart diesen Stuttgarter Weg weitergehen können, um eine gute Flüchtlingsunterbringung zu gewährleisten."

StR Pfeifer (SPD):
"Die Vorredner Winter und Fuhrmann haben zur allgemeinen Lage schon viel Grundsätzliches und Richtiges gesagt. Ich will mir das alles schenken, es wird damit nicht besser, es wird nur länger. Ich möchte beginnen aber auch mit dem Dank an die Verwaltung, die in den letzten Wochen wieder einmal mit außerordentlich großem Einsatz Grundstücke gesucht, sich vor Ort auseinandergesetzt hat, durch die Bezirksbeiräte gereist ist und um Zustimmung geworben hat, weil wir alle ja sehr persönlich auch erleben, mit jeder weiteren Tranche wird das Geschäft insgesamt schwieriger. Und das Erstaunliche ist eigentlich für mich das: Je schwieriger es wird, umso größer wird ein Stück weit die Solidarität von weiten Teilen der Bevölkerung. Das, was wir am Anfang teilweise sehr eruptiv erlebt haben, erleben wir heute nicht mehr, obwohl die Standorte, die Schwierigkeiten in der Nachbarschaft, mit der Infrastruktur eigentlich stärker geworden sind. Und deswegen auch ein großes Kompliment an unsere Bezirksbeiräte draußen, die in der Regel sehr konstruktiv mitarbeiten, die auch bei der jetzigen Tranche versuchen, noch Alternativen oder weitere Grundstücke zu finden, die vielleicht bei einer weiteren Tranche dann auch ein Thema sein werden. Ich bin mir sicher, dass die Verwaltung da auch mit der entsprechenden Sensibilität vorgeht. Denn wir greifen ja ein in gewachsene, in gewohnte Strukturen vor Ort. Wir schaffen auch neue Nachbarschaften. Und es gibt eine Fülle von Sorgen, die wir auch nachvollziehen können, wenn man sich plötzlich in einer neuen Umgebung arrangieren muss.

Deswegen ein großes Lob an die Freundeskreise, auch an die Jugendräte, die sich in unterschiedlicher Art und Weise wirklich engagieren und die Menschen mitnehmen. Es ist auch der Dank an die Betreuungsdienste angesprochen worden. Lassen Sie mich da eines ergänzen: Danke zu sagen, ist unsere Pflicht und Schuldigkeit, wir tun das alles auch aus ehrlichem Herzen, weil die Situation so ist, wie sie ist. Aber ich denke, wir können noch mehr machen. Ich denke, wir sollten weggehen bei der Überlegung, welchen Betreuungsschlüssel wir nehmen, nicht nur Danke zu sagen, sondern die Situation zu registrieren. Wir haben mehr Flüchtlinge, wir haben viele traumatisierte Flüchtlinge, wir haben einen häufigeren Standortwechsel, wir haben mehr Familien mit Kindern - alles das sind Faktoren, die mehr intensive Betreuung vor Ort notwendig machen. Und wenn wir dann sagen aus formalen Gründen, wir beschäftigen uns mit dem Betreuungsschlüssel erst im Rahmen des nächsten Haushaltsplans, dann ist das im Grunde eigentlich genauso weltfern, als wenn wir sagen würden, wir nehmen die nächsten Flüchtlinge erst an Weihnachten auf.

Das wird nicht funktionieren. Die werden jede Woche, jeden Monat kommen. Wir und gerade die Betreuungsdienste, die Freundeskreise stehen jeden Tag vor dieser enormen Mammutaufgabe, jetzt hier und heute eine intensivere Betreuung zu machen. Deswegen kündige ich an, dass wir im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans unseren Antrag wiederholen werden, den Betreuungsschlüssel auf 1 : 120 zu verbessern. Man könnte sich noch sehr viel mehr denken, aber wir haben da versucht, einen realistischen Weg zu finden, weil wir jetzt das Problem haben. Wenn wir das erst am Jahresende im Rahmen des Haushaltsplans beschließen, dann dauert es ja noch einmal ein ganzes Stück, bis wir überhaupt die personelle Umsetzung gemacht haben. Deswegen noch mal ein ernsthafter Appell an die Kolleginnen und Kollegen, neben der Zustimmung zu dieser vierten Tranche, der auch weitere folgen werden, auch den personellen Bereich nicht zu vergessen, weil es auch zu unserer Aufgabe gehört, neben menschenwürdigen Umständen des Wohnens auch möglichst gute Zustände der Betreuung zu ermöglichen. Ich denke, das ist auch ein Stück humanitäre Aufgabe, und ich glaube, wenn man genau hinschaut, wir können uns das leisten."

StR Adler (SÖS-LINKE-PluS):
"In den Jahren 2015 und 2016 Unterkunft für zusätzliche 3.600 Menschen zu schaffen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten, ist für SÖS-LINKE-PluS nicht nur gesetzliche Aufgabe, sondern zuallererst humanitäre Verpflichtung. Und jeder, dessen politischer Horizont nicht an der Gemarkungsgrenze bzw. an den der Gemarkungsgrenze zugeordneten Wählerverzeichnissen endet, der weiß auch, dass sich für Hunderte Millionen auf diesem Globus in den nächsten Jahren die Lage nicht verbessern wird und sich nichts daran ändern wird, dass es Zustrom gibt und die Zahl der Schutz und Zukunft Suchenden nicht kleiner, sondern größer werden wird. Und damit auch die Aufgabe, Unterkunft zu schaffen. Dass es dabei immer wieder Interessenkollisionen gibt, ist einfach unvermeidbar. Aber alle, die versuchen, solche Interessenkollisionen hochzuspielen, auszunutzen und damit Ressentiments gegen Flüchtlinge und ihre Unterbringung zu schüren, bereiten damit nur den Boden für Stimmungen, wie wir sie Anfang der 90er-Jahre erlebt haben. Wir lehnen das ausdrücklich ab. Ich habe zu meinem großen Bedauern die Befürchtung, in der Rede des Kollegen von der CDU auch solche Anklänge schon gehört zu haben. Wir lehnen es ausdrücklich ab, einer Logik zu folgen, dass man Flüchtlinge einfach nur schneller abschieben oder nach der sogenannten Drittstaatenregelung sofort abweisen müsse, dann würde man das Problem in den Griff bekommen. Das ist eine große Illusion und macht nichts anderes, als Ressentiments zu nähren.

Wir sagen, Aufgabe der Verwaltung ist es aber nicht nur, die gesetzlichen Unterbringungsaufgaben zu erfüllen, das muss sie, und das tut sie auch und bemüht sich, das ist anerkennenswert. Die Verwaltung muss aber auch alles tun, um diese Interessenkonflikte zu minimieren und damit den Nährboden für solche Stimmungsmachen gar nicht erst entstehen zu lassen. Wir haben bereits bei den Beratungen über die erste Tranche von Flüchtlingsunterkünften - das ist jetzt schon ein paar Jahre her - und danach auch immer wieder kritisiert, dass die Verwaltung aber offenbar keine wirklich vorausschauende Planung im Wissen um die wachsenden Flüchtlingszahlen macht, sondern eher im Rhythmus der Zuweisungsprognosen agiert. Vorausschauende Planung erfordert aus unserer Sicht z. B. eben auch, dass Unterbringungsmöglichkeiten durch Ankauf und Umnutzung von geeigneten Gebäuden geschaffen werden. Und Kaufen im Bestand kostet zwar Geld, Herr Föll argumentierte im WA, das sei teurer als die Systembauten, aber mit Kaufen und Umnutzen schafft man auf der anderen Seite bleibende Werte für die Stadt. Solche Möglichkeiten haben sich in den Jahren seither immer wieder geboten, und es gibt sie auch immer wieder, aber man muss sie eben auch vorausschauend nutzen wollen.

Und wenn Herr Föll, wie im Wirtschaftsausschuss, sagt, wir haben gar nicht die Kapazität im Amt für Liegenschaften und Wohnen, um das zu tun, die Manpower, dann kann ich nur sagen, Herr Föll, dann schaffen Sie sich die Kapazität im Amt für Liegenschaften und Wohnen. Sie sind der Kämmerer, Sie können Vorschläge machen, Ihre personelle Ausstattung so zu gestalten, dass Sie diese Kapazität haben, wenn Sie das für wichtig halten.

Wir wissen, dass auf Systembauten nicht einfach verzichtet werden kann, aber jetzt muss dringend umgesteuert werden auf vorausschauende Planung, weil wir eben nicht nur im Rhythmus von Zuweisungsprognosen arbeiten können, weil wir heute schon wissen, dass mehr Flüchtlinge zu uns kommen werden. Und die Verwaltung kann damit ihre anzuerkennenden Bemühungen, Flüchtlinge unterzubringen, gleichzeitig verbessern und auch noch Konflikte entschärfen.

Vorausschauende Planung in diesem Sinn ist auch ein Beitrag dazu, dass der Stuttgarter Weg nicht ausgehöhlt wird. Denn der Stuttgarter Weg heißt nicht nur dezentrale Unterbringung in den Stadtteilen, sondern der Stuttgarter Weg heißt auch - oder er hieß es zumindest mal -, Unterbringung in kleineren Einheiten. Asylpfarrer Baumgarten hat in seinem Interview in der Stuttgarter Zeitung darauf hingewiesen, dass da bei 150 Bewohnern in den Flüchtlingsunterkünften kritische Grenzen überschritten werden. Wir sehen es wie die SPD, dass die gute Unterbringung der Flüchtlinge die eine Sache ist, aber auch eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels für die Flüchtlinge notwendig ist. Das ist auch ein notwendiger Beitrag, der aus unserer Sicht genauso wie die Unterbringung im Nachtragshaushalt finanziert werden muss. Deshalb haben wir beantragt, mit dem Nachtragshaushalt den Betreuungsschlüssel von 1:136 auf 1:100 zu verbessern, und wir würden sagen, realistisch ist das, was notwendig ist in der Sache, und das ist zweifellos und von den Betreuungsorganisationen sorgfältig und gut begründet 1:100."

StRin von Stein (FW):
"Ich beziehe mich jetzt auf die Vorlage 423, die die Freien Wähler so unterstützen. Begründung: Selbstverständlich stehen wir zu der gesetzlichen und humanitären Aufgabe, Flüchtlinge hier in Stuttgart gut unterzubringen. Wir sind der Verwaltung ausdrücklich dankbar, dass sie sehr klar gezeigt hat, dass Stuttgart die Flüchtlinge in allen Stadtbezirken dezentral unterbringt, dass inzwischen eben auch, bis auf zwei kleine Stadtbezirke, alle Stadtbezirke dabei sind. Es wurde auch deutlich gesagt, dass es eine tatsächliche Minderheit in der Stuttgarter Bevölkerung ist, mit der wir zurecht kommen werden.

Ich habe noch eine große Bitte, und zwar, die Regelungen, Notunterkünfte zu bauen in Ausnahmesituationen, sind geschaffen, allerdings kommt bei uns an, dass diese Ausnahmetatbestände weniger bekannt sind. Und im Hinblick auf die vermutlich weiteren Tranchen, die kommen, und im Hinblick darauf, dass wir die Bevölkerung weiterhin mitnehmen wollen, wäre es außerordentlich hilfreich, wenn man diese Ausnahmetatbestände, weshalb man jetzt in Gewerbegebieten ausnahmsweise Wohnunterkünfte schaffen kann, oder in Außenrandbezirken, nochmals deutlich formulieren würde und auch kommunizieren würde; das wäre sicher hilfreich, weil dann die ein oder andere Nachfrage überflüssig wäre.

Ich möchte auch nochmals ausdrücklich Danke sagen, dass die Verwaltung sehr viele Vorschläge seitens der Freien Wähler und unserer Bezirksbeiräte geprüft hat und eben zu dem Schluss kam, dass sie jetzt oder kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir nehmen dies ausdrücklich wahr als eine gute Form der Bürgerbeteiligung.

Ich möchte noch etwas zum Thema Leerstand oder Vorratshaltung sagen, was hier von meinem Vorredner angesprochen wurde. Ich nehme da durchaus auch einen Widerspruch wahr, denn wenn die Stadtverwaltung Häuser aufkaufen würde und sie vorhalten würde, dann würden sie ja leer stehen. Genau dieses wird aber in anderem Zusammenhang hier sehr stark bemängelt, und insofern denke ich, wir müssen hier als Stadt gemeinsam agieren, dass wir die Flüchtlinge, auch die, die noch kommen werden, ordentlich unterbringen. Wir Freien Wähler stimmen der Vorlage 423/2015 zu."


StR Klingler (AfD):
"Das Thema Asyl und Flüchtlingsunterbringung begleitet uns ja nun seit Jahren. Hilfe für wirklich Verfolgte, keine Anreize für Wirtschaftsweltreisende, das ist unsere Meinung. Fehlentwicklungen und Missstände sind leider eingekehrt, und das ist die Realität. Sie, meine werte Kolleginnen und Kollegen, müssen akzeptieren, dass es andere, unterschiedliche Meinungen gibt. Man kann es sich leicht machen, indem man sagt, die Meinung des anderen sei unsachlich oder gar populistisch. Jedoch sollte man sich alle Meinungen anhören, um dann weg vom Chaos zu kommen und wirklich sinnvolle Konzeptionen zu entwickeln.

Kollege Adler, da der politische Horizont der AfD-Fraktion nicht an der Stadtgrenze endet, muss ich trotzdem erwähnen und auch an die SPD, wir können es uns leisten. In der Sitzung, in anderthalb Stunden, ist der Schuldenstand Deutschlands um 9 Mio. € angestiegen; die Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland beträgt 27.500 €. Griechenland ist im Prinzip auch nicht viel mehr, und die gelten offiziell als insolvent. Nährboden für negative Stimmung entsteht durch Ungerechtigkeit und dadurch, dass Menschen bei uns auf Kommunen verteilt werden, obwohl klar ist, dass die Antragssteller niemals eine Chance auf einen positiven Bescheid erhalten können. Den Menschen falsche Hoffnungen zu machen, empfinden wir als unseriös. Da sind eventuell noch Wirtschaftsförderprogramme für Schleuser im Mittelmeer, aber das bringt uns wirklich nicht weiter.

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist sicherlich eine Pflichtaufgabe, jedoch entscheiden wir, wie die Antragssteller untergebracht werden. Und wenn es so ist, wie oft dargestellt, dann ist es erstaunlich, dass man den Betreuungsschlüssel nicht optimiert oder dass man selbstredend eine Wochenendbetreuung oder eine 24 Stunden-Betreuung in den Flüchtlingsunterkünften einführt. Wir wollen die bestmögliche Unterbringung für wirklich Verfolgte, für traumatisierte Menschen, die wirklich unsere Hilfe benötigen.

Die Verwaltung legt seit der ersten Tranche Flächen vor, die aus ihrer Sicht am einfachsten bebaubar sind. Warum wurde bei der ersten Tranche nicht das Walz-Gelände oder das Fahrion-Areal bezüglich Baurecht angegangen? Dann wären wir heute schon viel weiter. Es fehlt eine Konzeption, eine klare Planung. Die Verwaltung sagt in verschiedenen Sitzungen in den letzten Wochen, dass es keine Flächen mehr gibt. Es ist jedoch jetzt schon klar, dass bis Ende 2016 mindestens 4.000 Plätze fehlen. Da sind wir gespannt, wo dann Systembauten platziert werden sollen. Systembauten, genehmigt werden diese für fünf Jahre mit einer einmaligen Verlängerung möglichst um weitere fünf Jahre, sind für uns wirtschaftlich keine Alternative. Zweigeschossige Bauten bei knappen Flächen halten wir auch für unangemessen. Man könnte bei knappen Flächen mehr in die Höhe bauen und muss dann natürlich auch Probleme, wie im Wirtschaftsausschuss dargelegt, was den Brandschutz anbelangt, in einer Stadt wie Stuttgart lösen können.

Mit Verlaub, diese Investitionen sind nicht sinnvoll. Wir investieren also Millionen und aber Millionen in Systembauten, die dann spätestens in zehn Jahren mit weiteren Millionen Kosten abgebaut werden müssen. Somit also ist dieses Investment nichts mehr wert. Deswegen meinen wir, dass besser in Gebäude investiert wird, die auch langfristig mit Wertansätzen in der Bilanz der Landeshauptstadt Stuttgart stehen. Das Stuttgarter Modell war lange Zeit gut, aber bei dieser Anzahl von Antragstellern, die zu uns kommen, können wir diesen Weg so nicht mehr länger durchziehen. Unser Hauptproblem ist, dass die meisten Antragsteller aus sicheren Herkunftsländern kommen - Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina. Kosovo ist noch nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft. Der Einzige, der dort aber Schaden angerichtet hat, war die NATO. Und deswegen sind wir der Meinung, dass diese Menschen gar nicht auf die Kommunen verteilt werden dürfen. Diese Wirtschaftsflüchtlinge, die dort kommen, sollen von der Erstaufnahmestelle sofort wieder zurück in ihre Länder begleitet werden. Einen Versuch hat ja unser Innenminister Reinhold Gall gemacht, der in Belgrad und Umgebung hervorragende Zustände vorgefunden hat.

Wir haben das Bürgerhospital, wir haben das Olgahospital, wir haben verschiedene Gebäude, die zum Teil im Eigentum der Stadt Stuttgart sind, oder die einfach aufgekauft werden können oder bei denen man Pachtverhältnisse eingehen könnte. Dort könnte man über eine gewisse Zeit die Menschen besser unterbringen.

Was schlagen wir jetzt aber konkret vor? Wir schlagen konkret vor, und wir haben ja auch Alternativen vorgeschlagen, wir waren ja als Alternative beispielsweise in Feuerbach unterwegs, haben dort acht Standorte vorgeschlagen. Einer wurde sogar für grundsätzlich machbar empfunden, nämlich der Bolzplatz am Triebweg/Wiener Straße, und wir denken, dass es bessere Möglichkeiten gibt, als beispielsweise in Feuerbach. In Feuerbach ist es für uns ein Paradebeispiel, wie eine Bürgerbeteiligung nicht funktionieren sollte. Der Bezirksbeirat hat den Verwaltungsvorschlag abgelehnt, und man hat ja eine Situation, wo eine Kleingartenanlage geopfert werden soll. Die Pächter sind schon 55 Jahre auf dem Gelände, es sind Tiere dort, es sind Menschen dort und es findet hier ein sozialer Treffpunkt statt für die ganze Umgebung, der sonst von der Stadt immer wieder mit teurem Geld irgendwie unterstützt werden soll. Hier alles mit einem hervorragenden ehrenamtlichen Engagement, das sich wirklich sehen lassen kann. Es ist auch erstaunlich, wie man hier in Feuerbach, da lese ich gar nichts davon in der Vorlage, beispielsweise mit den Eigentumsrechten umgeht. Wie will man beispielsweise die Eigentümer dort entschädigen? Denn laut Bundeskleingartengesetz haben ja die Menschen die Fläche gepachtet, aber es sind Pflanzen drauf, hochwertige Nussbäume, es sind Lauben darauf, da müsste man bitte noch beantworten, wie man hier eine Entschädigung vornimmt.

Wir haben in Stammheim einen Bolzplatz, der jetzt geopfert wird, und in Untertürkheim die Kuriosität in einem Landschaftsschutzgebiet, wo man vielleicht einen Weinberg oder sonst was anlegen kann, aber bestimmt keine Unterkunft für Flüchtlinge. Deswegen fordern wir, dass wir Politik für die Menschen machen, die auch die Stadt Stuttgart zu dem gemacht haben, was sie ist. Wir müssen den Spagat wagen und wir müssen einfach schauen, dass wir hier mit den Menschen sinnvolle Möglichkeiten finden. Wenn man durch Stuttgart fährt, gibt es genügend Gebäude, und wir fordern die Stadtverwaltung auf, dass man hier für die Zukunft einfach in Gebäude investiert und nicht weiterhin Systembauten in die Natur, in die Landschaft reinstellt. Das ist sicherlich kein Weg, der uns weiterbringt.

Gleichzeitig sollte die Stadt über ihre Kontakte zur Landesregierung und über den Städtetag und sonstige Möglichkeiten auch wirklich schauen, dass wir einen anderen Zuteilungsschlüssel bekommen. Denn unser Hauptproblem ist ja auch das, dass nur fünf Staaten aus Europa überhaupt Flüchtlinge aufnehmen. Wir, mit Schweden zusammen, sind 78 %. Und wenn wir so weitermachen, dann stehen wir finanziell irgendwann in Bälde so da wie Griechenland. Und das will ja sicher keiner haben."

StR Dr. Oechsner (FDP):
"Ich habe jetzt also, wie aufgefordert, fleißig zugehört, teile übrigens manches, habe aber zumindest bei meinem Vorredner jetzt keine Alternativen gehört. Also ich habe gehört, was alles nicht geht, aber nichts, was geht. Bis auf das Bürgerhospital, das habe ich dann begriffen, dass wir das, weil es ja so groß ist, am besten als neue Erstaufnahmestelle nehmen. Da würden auch viele reinpassen und könnten dort bleiben, um dann aus der Erstaufnahmestelle Stuttgart, Bürgerhospital, direkt das Verfahren abzuwarten. Darüber kann man nachdenken, ist vielleicht eine Idee, die man dem Land machen sollte. Ansonsten waren die meisten Themen landes- oder bundespolitisch. In der Bundespolitik können wir beide nicht mitspielen, in der Landespolitik sehen wir dann einmal.

Ansonsten hatte ich auch, wie viele hier im Saal, noch in der 1. Tranche die Hoffnung, dass wir besser geeignete, sozialverträglichere - ohne Kleingärtenkolonien und ohne Bolzplätze - Unterkunftsplätze finden. In der 2. Tranche war es dann schon weniger. Jetzt sind wir bei der 4., und die Situation im Nahen Osten oder auf der gesamten Welt, in Afrika, vielleicht sogar in Europa, hat sich nicht wirklich gebessert. Von daher muss man ganz klar sehen, es wird von Mal zu Mal schwerer. Ich teile auch die Meinung, dass wir die Menschen in kleineren Unterkünften unterbringen sollten; dann sollten wir vielleicht alle auch auf die Stuttgarter mit privaten Häusern und privaten Unterkünften, die sie nicht vermieten, zugehen, und denen sagen: Bietet sie doch der Stadt an zu normalen Konditionen. Das geschieht aber nicht, weder aus dem bürgerlichen noch aus dem nichtbürgerlichen Lager, wenn es überhaupt in dieser Frage Lager geben könnte. Insofern, was bleibt der Stadt dann übrig? Und zu den städtischen Immobilien: Natürlich könnte man da sicherlich das eine oder andere noch finden, wo man 100, 200, vielleicht auch 500 Personen unterbringt. Aber nicht in einer Zeit, in der wir 3.000, 4.000 Plätze brauchen. Ich beziehe mich jetzt nur auf die, die wirklich Anrecht haben, um nicht falsch verstanden zu werden. Von daher stimmen wir dieser Vorlage natürlich zu.

Und noch eines zu Untertürkheim. Ich habe mich da natürlich auch gefragt, warum wurde das abgelehnt? Habe mal recherchiert, zumindest in dem mir zur Verfügung stehenden Umfeld. Und das ist der einzige Punkt, den ich jetzt einmal kurz kritisiere. Ich fand die Arbeit der Verwaltung immer sehr gut in diesem Fall, die wurde von Tranche zu Tranche sogar besser. Nur dort fühlten sich einige Bezirksbeiräte irgendwie nicht ernstgenommen mit diesem Alternativvorschlag, fühlten sich irgendwie, als ob niemand sich tatsächlich das angeguckt hat, und haben es deswegen abgelehnt, und nicht wegen der Aufnahme von Flüchtlingen; das wollte ich nur nochmals sagen."

StR Dr. Schertlen (STd):
"Zunächst auch von meiner Seite einen Dank für die Vorarbeiten und die Mühe, um erneut die Lösung für das Platzproblem zu schaffen. Dank an die Verwaltung. Beim Besuch in der Unterkunft in der Tunzhofer Straße und bei einer Fahrradübergabe in der Böblinger Straße konnte ich mich einmal davon überzeugen, dass die Flüchtlinge dort zu recht guten Bedingungen untergebracht sind, allerdings hat Herr Weller von der Caritas in der Tunzhofer Straße auch auf die Notwendigkeit der Verbesserung des Betreuungsschlüssels hingewiesen. Und dem kann ich mich auch nur anschließen.

Ansonsten zur Vorlage: Als ich diese gelesen habe, stellte sich mir schon die Frage nach einem zukunftsfähigen Gesamtkonzept, da es meiner Meinung nach auch nicht an jeder Stelle die richtige Lösung ist, von Tranche zu Tranche ausschließlich mit diesen Systembauten zu arbeiten. Ich bin der Meinung, dass die Stadt sich auch in andere Richtungen bemühen sollte, z. B. durch Anmietung von Flächen Dritter oder auch den Umbau von eigenen Liegenschaften, anstatt diese halt zu verkaufen. Weiterhin sollte man auch einmal versuchsweise Gebäude mit einer sogenannten Mischbelegung, das heißt Flüchtlinge und Alt-Stuttgarter, andenken. Und ich würde mir auch von der Verwaltung her wünschen, dass man frühzeitig, also z. B. für die zu erwartende Tranche 5 und folgende jetzt schon mit einer Bürgerbeteiligung hinsichtlich weiterer Standorte beginnt und beispielsweise durch Aufrufe in der Presse oder im Amtsblatt gemeinsam mit den Bewohnern in den Bezirken nach potenziellen weiteren Standorten sucht. Der Vorlage heute stimme ich soweit zu."

EBM Föll:
"Wir sind für alle Vorschläge dankbar, auch für alle Alternativen, die aufgezeigt werden. Und wir prüfen die immer völlig ergebnisoffen und legen Ihnen dieses dann dar. Aber wir können natürlich keine Garantie abgeben, dass Vorschläge und Alternativen, die aufgezeigt werden, auch machbar sind, wenn man die drei Kriterien anwendet: erstens die Eignung einer Fläche, zweitens die kurzfristige Verfügbarkeit, und drittens die Genehmigungsfähigkeit. Diese drei Kriterien müssen eben bejaht werden können, wenn eines verneint wird, dann ist das ein K.o.-Kriterium. Aber wir prüfen das gerne. Wir sind nicht in unsere Vorschläge selbstverliebt, sondern das Bessere ist des Guten Feind. Von daher sind wir immer für Alternativen dankbar. Und wir sind auch für weitere Vorschläge immer dankbar, weil wir froh sind, wenn wir gute Ideen bekommen, wie wir den ja in weiteren Tranchen über die heutige Entscheidung hinausgehenden Bedarf an Unterkunftsplätzen dann auch erfüllen können.

Wir gehen durchaus auch an Bestandsgebäude heran, das will ich nochmals ausdrücklich sagen. Es gibt eine Vielzahl von Unterkünften, die wir im Bestand haben. Wir nehmen auch Anmietungen vor, auch eine Vielzahl von Anmietungen haben wir vorgenommen. Denken Sie beispielsweise an die Arturstraße in Rohr, oder denken Sie an die Katharinenstraße in Stuttgart-Mitte. Aber Letzteres ist jetzt gerade, auch was die rasche zeitliche Verfügbarkeit anbelangt, kein gutes Beispiel, weil wir da seit über zwei Jahren darauf warten, dass die Unterkunft in Betrieb gehen kann. Insbesondere der Umbau von Bestandsgebäuden, weil wir ja auch eine Nutzungsänderung haben, weil wir zusätzliche Sanitärflächen schaffen müssen, weil wir zusätzliche Küchenflächen schaffen müssen, ist nicht nur außerordentlich zeitintensiv, sondern auch außerordentlich kostenintensiv. Darauf will ich hinweisen. Es gibt nicht den einen Weg zur Erfüllung dieser gesetzlichen und humanitären Aufgabe, die wir als Landeshauptstadt haben, sondern es gibt viele Wege. Und dazu gehören eben auch Systembauten-Standorte, so wie auch Bestandsgebäude dazu gehören.

Ich bin Ihnen für jeden Vorschlag dankbar, was Ankauf oder Anmietung eines Bestandsgebäudes anbelangt. Es muss sich halt nur eignen, es muss verfügbar sein, und es muss genehmigungsfähig sein. Machen Sie diese Vorschläge, wir sind da dankbar.

Herr Adler, noch mal zu dem Thema vorausschauende Planung. Was sollen wir denn vorausschauend planen? Wir haben bis zum Herbst 2014 eine Zuweisungsquote von 153 Flüchtlingen im Monat gehabt, seit Februar 2015 von 207 Flüchtlingen und seit Mai 2015 von 307 Flüchtlingen. Sollen wir jetzt Szenarien für 500, für 1.000 Flüchtlinge in der monatlichen Zuweisung entwickeln? Ich glaube nicht, dass uns das wirklich weiterführt, sondern wir müssen uns darauf konzentrieren, wie wir die konkreten Aufgaben auch tatsächlich erfüllen können. Und wir glauben, dass wir das, auch im Vergleich zu anderen Städten, aus vielen Gründen, nicht zuletzt auch dank des ehrenamtlichen Einsatzes der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger und dank dem Stuttgarter Gemeinderat und der verantwortungsvollen Arbeit in den Bezirksbeiräten in der Vergangenheit und in der Gegenwart im Großen und Ganzen gut gemacht haben.

Herr StR Fuhrmann, wir werden die gesetzliche Vorgabe, dass ab 01.01.2016 7 m² durchschnittlich zur Verfügung zu stellen sind, selbstverständlich nicht umsetzen können, weil wir dazu in keiner Weise in der Lage sind. Das ist auch der obersten Aufnahmebehörde, sprich dem Integrationsministerium, bekannt. Das geht schlicht und ergreifend angesichts der stark steigenden Zuweisungszahlen eben nicht. Wir können nicht auch noch diese zusätzlichen Kapazitäten schaffen. Weder in finanzieller Hinsicht ist das leistbar noch was konkrete Standorte anbelangt.

Frau von Stein, wir werden Ihren Vorschlag auch aufgreifen und nochmals klarer diese Ausnahmetatbestände, die es gibt, darstellen, damit das auch entsprechend transparenter wird bezüglich der Genehmigungsfähigkeit von entsprechenden Standorten. Wobei ich immer darauf hinweisen muss, dass es eben eine Einzelfallfrage ist. Also wir werden auch nicht über ein halbseitiges Merkblatt sozusagen abschließend Ihnen und der Öffentlichkeit da Transparenz geben können, sondern Sie müssen sich immer den konkreten Einzelfall und die konkrete planungsrechtliche Situation anschauen und dann kann man eine Antwort geben, ob genehmigungsfähig oder nicht.

Herr StR Klingler, ich habe in Ihrem Wortbeitrag durchaus verstanden, was aus Ihrer Sicht alles nicht geht. Ich habe auch in Ihrem Wortbeitrag verstanden, dass man beispielsweise das Bürgerhospital voll belegen sollte. Aber das ist natürlich ein fundamentaler Widerspruch zu der dezentralen Unterbringung, verteilt über die gesamte Stadt. Und natürlich ein fundamentaler Widerspruch auch zu der Frage der Sozialverträglichkeit und der Integration, wenn Sie an einem Standort eine sehr große Zahl haben.

Wir haben immer gesagt, und das war bislang jedenfalls in der ganz überwiegenden Mehrheit der Konsens, dass wir keine Standorte wollen, die mehr als 250 Unterkunftsplätze haben. Lieber kleinere. Aber wir müssen uns natürlich auch an die Decke strecken angesichts des großen Bedarfs an Unterkunftsplätzen. Deswegen werden wir die Linie "nicht größer als 150" eben auch nicht durchhalten können.

Jetzt noch zu den zwei ganz konkreten Standorten. Feuerbach: Also Feuerbach ist kein Gartenland nach dem Bundeskleingartengesetz. Darauf muss ich Sie ausdrücklich hinweisen, sondern das ist Gartenland, sogenanntes Grabeland, das eben als Gartenland frei verpachtet ist und insoweit nicht unter das Bundeskleingartengesetz fällt. Unter dieses Gesetz fallen nur die sogenannten Dauerkleingartenanlagen. Das hängt nicht zuletzt auch mit der planungsrechtlichen Ausweisung zusammen. Wenn es eine Dauerkleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz ist, dann ist das planungsrechtlich entsprechend festgeschrieben in den Bebauungsplänen bzw. im Flächennutzungsplan. Das ist im Fall des Feuerbacher Grundstückes nicht so, sondern das Feuerbacher Grundstück hat eine planungsrechtliche Widmung als Gemeinbedarfsgrundstück. Gemeinbedarfsgrundstück, nicht privater Garten, wie das heute ist. Gemeinbedarfsgrundstück/Kindertageseinrichtung. Nachdem wir in Feuerbach an diesem Standort auf absehbare Zeit entsprechend den Planungen des Jugendamtes keinen Bedarf haben, wollen wir eben dieses Grundstück nutzen. Und der Bezirksbeirat Feuerbach hat bezogen auf den Standort sehr wohl ein positives Votum getroffen. Das möchte ich ganz ausdrücklich sagen. Der Feuerbacher Bezirksbeirat hat mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, auf dem Standort nur zwei statt drei Systembauten zu errichten und den Standort ein Stück weit zu verändern, indem die beiden Beachvolleyballfelder mit einbezogen werden.

Wir haben dieses geprüft. Wir müssen Ihnen als Verwaltung sagen, dass wir die Reduktion auf zwei Systembautenstandorte angesichts des großen Bedarfs nicht vornehmen können. Wir befinden uns aber durchaus nach wie vor in der Prüfung. Und das haben wir ja auch gestern und vorgestern berichtet, noch mal etwas zu verschieben. Allerdings haben wir Sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass auch bei der Variante, die der Bezirksbeirat vorgeschlagen hat, die wesentlichen Teile des heute gärtnerisch genutzten Grundstückes nicht für diese Gartenlandnutzung erhalten werden können. Im Übrigen will ich auch darauf hinweisen, dass der Pächter das Gartenland vertrags- und rechtswidrig nutzt. Und unabhängig von der Frage, ob an diesem Standort eine Flüchtlingsunterkunft errichtet wird oder nicht, sind wir natürlich gehalten, erstens die Rechtswidrigkeit der Nutzung zu beseitigen und auch auf eine vertragsgerechte Nutzung entsprechend hinzuweisen.

Zum Untertürkheimer Grundstück, auch wenn das heute nicht Gegenstand Ihrer Beschlussfassung ist, sondern vertagt wird, ist zu sagen, in der Tat, durch das Grundstück läuft die Grenze des Landschaftsschutzgebiets. Aber auch die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebiets ist erstens nie flurstücksscharf, wie das auch beim Flächen-nutzungsplan immer der Fall ist. Und zweitens geht es hier um eine temporäre Ausnahme, die durchaus genehmigungsrechtlich möglich ist. Ich will auch darauf hinweisen, dass wir die Alternativvorschläge des Bezirksbeirats Untertürkheim sehr wohl intensiv geprüft haben. Wir haben Ihnen das gestern auch vorgetragen. Wir haben beide Vorschläge intensiv geprüft. Das eine ist im unbeplanten Außenbereich. Dort ist ein solches Vorhaben nicht genehmigungsfähig, dort wäre nur ein Vorhaben genehmigungsfähig, das eine privilegierte landwirtschaftliche Nutzung wäre. Und darunter fällt eine Flüchtlingsunterkunft nicht.

Der andere Vorschlag, das ist ein Grundstück im Hafen, der eben im Planfeststellungsbeschluss für die DB Projektbau Stuttgart 21 festgeschrieben wird, die dieses Grundstück auch nutzt im Kontext der Baumaßnahmen von Stuttgart 21. Auf diese Fläche haben wir keinen Zugriff, sodass eben diese beiden Alternativvorschläge auch schlicht nicht gehen. Insoweit kann ich Sie nur bitten, dass Sie dann eben in 14 Tagen auch dem vorgeschlagenen Untertürkheimer Standort zustimmen. Ich glaube, dass dieses für und im Stadtbezirk Untertürkheim der Standort ist, der durchaus umgesetzt werden kann und auch umgesetzt werden sollte angesichts der Tatsache, dass Untertürkheim bislang eben auch keine Flüchtlingsunterkunft hat."


Abschließend stellt OB Kuhn fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich wie in GRDrs 423/2015 und Ergänzung hierzu beantragt (ohne den Standort Untertürkheim).

Die Beschlussfassung über den Standort Untertürkheim, Württembergstraße, wird auf die Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2015 vertagt.
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