Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 339/2013
Stuttgart,
11/07/2013



Wirtschaftsplan 2014 / 2015 des Eigenbetriebs Leben & Wohnen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
18.11.2013
09.12.2013
20.12.2013



Beschlußantrag:


Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Leben und Wohnen (ELW) für die Wirtschaftsjahre 2014 und 2015 wird wie folgt festgesetzt:
2014
in Euro
2015
in Euro
1.1.Im Erfolgsplan mit
- Erträgen von
- Aufwendungen von
- einem Jahresfehlbetrag von

43.442.000
45.403.000
1.961.000

45.102.000
46.685.000
1.583.000
1.2.Im Vermögensplan mit
Einnahmen und Ausgaben von je

6.125.000

5.842.000
1.3.Mit dem Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen von

969.000

733.000
1.4.Mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von

0

0
2.Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf

4.000.000

4.000.000
3.Der Finanzplanung 2014 bis 2018 wird zugestimmt.
4.Der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2014/2015 wird zugestimmt. Der ELW wird ermächtigt, bei Bedarf um insgesamt bis zu 5% der Stellen abzuweichen.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Wirtschaftsplan 2014/2015 des Eigenbetriebs Leben und Wohnen (ELW) (Anlage A, Blatt 1) wurde entwickelt aus dem Rechnungs­ergebnis 2012 und der aktuellen Hoch­rechnung 2013, den erwarteten Entwicklungen 2014 und 2015 sowie den Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009 (GRDrs. 849/2009).

Der Jahresfehlbetrag des ELW im Wirtschaftsjahr 2012 betrug 1.757 TEUR. Die vorliegende Fassung des Doppelwirtschaftsplanes sieht im Jahr 2014 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.961 TEUR, im Jahr 2015 einen Jahresfehlbetrag von 1.583 TEUR vor.

Im laufenden Wirtschaftsjahr 2013 würde nach der aktuellen Hochrechnung das Ergebnis um rund -50 TEUR von dem geplanten Jahresfehlbetrag von 1.795 TEUR abweichen:
Die voraussichtlichen Jahresergebnisse im Planungszeitraum 2014 / 2015 sind durch folgende Sonderfaktoren belastet:

· Die AfA des Hans Rehn Stiftes (HRS) ist ab 2014 an eine Restnutzungsdauer von 4 Jahren (bis Ende 2017; Erhöhung gegenüber 2012 um rd. 467 TEUR) angepasst. · Die AfA des Wohnheimes NO 21 ist ab 2014 an eine Restnutzungsdauer von 2 Jahren (bis Ende 2015; Erhöhung gegenüber 2012 um rd. 193 TEUR) angepasst.
- Im Wirtschaftsjahr 2014 wurde ausgehend von dem derzeitigen Baufortschritt des Terrassenhauses Laustraße 17 konservativ mit einer 50% Belegung geplant.
- Der erste Bauabschnitt (Ebene 1 und 2) wird im November 2013 schrittweise bezogen. Der Bezug des zweiten Bauabschnittes (Ebene 3 und 4) beginnt im März 2014.

Diese Sonderfaktoren belasten das Jahresergebnis 2014 und 2015 in erheblichem Umfang.

Im Planungszeitraum kann der ELW mit 919 TEUR im Jahr 2014 und mit 1.324 TEUR im Jahr 2015 einen positiven Cashflow erwirtschaften, so dass die Stadt auch zukünftig keinen Verlustausgleich an den ELW leisten muss.


In der Erfolgsplanung der Jahre 2014 und 2015 sind folgende Faktoren berücksichtigt:

- Das Terrassenhaus des Generationenhauses Sonnenberg wird zum Ende des Jahres 2013 fertig gestellt sein. Der Bezug erfolgt in zwei Abschnitten. Die 59 Einzelzimmer sollen spätestens zum 4. Quartal 2014 voll belegt sein.
- Vollstationäre Auslastung:
- 96,5% Ausnahme: SON in 2014: 50%
- Kurzzeitpflege
- 72,5%
- Tagespflege
- 60%
- Wohnungslosenhilfe
- NO 21: 95% vollstationär, 99% Aufnahmehaus, 50% Notübernachtung
- Neeffhaus: 99% vollstationär, 95% Aufnahmehaus, 30% Notübernachtung
- Erlössteigerung Ambulanter Dienst
- SGB XI: 24% in 2014 und 3,5% in 2015
- SGB V: 6% / Jahr

- Bei den Heimentgelten sind die Ergebnisse des im Dezember 2012 abgeschlossenen Pflegesatzverfahrens 2013 für die Pflegeheime und der für 2012 vereinbarten neuen Entgelte in der Wohnungslosenhilfe berücksichtigt. Für 2014 ist keine Erhöhung geplant. Der aktuelle Pflegesatz ist bis Juli 2014 verhandelt. In 2015 besteht die Annahme einer Pflegesatzerhöhung von 1%. Die Investitionskostenanteile wurden auf der Basis 2009 bzw. 2010 (Neeffhaus und Nordbahnhofstraße) ohne Erhöhung fortgeschrieben.
- Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Kosten je Vollkraft wurde ausgehend von den Ist-Werten 2012 nach 2013 in der aktuell bekannten Größenordnung hochgerechnet. Dies wiederum ist Planungsgrundlage für die Werte 2014 und 2015, ausgehend von einer jährlichen Tarifsteigerung in 2014 von 2,25% und in 2015 von 1,25 %.
- Die Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen werden 2014 mit 1.083 TEUR und 2015 mit 989 TEUR budgetiert. Sie liegen somit über den Werten der Vorjahre. Ursächlich sind der hohe Instandhaltungsbedarf aufgrund von Baumängeln, z. B. im Filderhof, die alte Bausubstanz z. B. in der Rudolfstrasse, aber auch ausgeprägte Nutzungen, z.B. Generationenhaus Heslach zu nennen.
Alle Entwicklungen und wesentlichen Kennzahlen des ELW und seiner Einrichtungen sowie die Erfolgspläne, Vermögenspläne, Finanzplan, die Stellenübersicht, die Verpflichtungsermächtigungen und der Schuldenstand sind dem Wirtschaftsplan 2014 / 2015 (Anlagen) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet.




Isabel Fezer Bürgermeisterin

Anlagen

ELW-Wirtschaftsplan 2014/2015 mit Anlagen A bis F




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GRDrs_339_2013_Wirtschaftsplan.pdfGRDrs_339_2013_Wirtschaftsplan.pdfA_GRDRs_339_2013_Anlagen_A-F_20131016.pdfA_GRDRs_339_2013_Anlagen_A-F_20131016.pdf