Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
190
VerhandlungDrucksache:
294/2014
GZ:
T
Sitzungstermin: 16.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Altlastensanierung Kraftwerk Gaisburg, Teilfläche
Kohlebandbrücke, Förderabschnitt 2, Stuttgart-Ost
- Baubeschluss
- Vergabe von Honorarleistungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.10.2014, öffentlich, Nr. 442

Verwaltungsausschuss vom 15.10.2014, öffentlich, Nr. 316

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 24.09.2014, GRDrs 294/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Altlastensanierung, Förderabschnitt 2, Bauabschnitt 3 auf dem Werks- gelände des EnBW-Kraftwerks Gaisburg im Bereich der Kohlebandbrücke, dem dafür notwendigen Analysenaufwand und den erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen mit einem Gesamtaufwand von 4.700.000 EUR wird zugestimmt.

2. Die Maßnahme wird vom Land Baden-Württemberg mit insgesamt
3.260.250 EUR gefördert. Für die Stadt verbleibt somit ein zu finanzierender Aufwand von 1.439.750 EUR, der über die Rückstellung für Altlasten- sanierungen gedeckt ist.


3. Die Zuweisung erfolgt im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610 unter KontenGr. 31400 wie folgt:

Jahr 2014 80.000 EUR
Jahr 2015 350.000 EUR
Jahr 2016 3.000.000 EUR
Jahr 2017 1.270.000 EUR

4. Der Aufwand von 4.700.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610, KontenGr. 42510 wie folgt ausbezahlt.

Jahr 2014 80.000 EUR
Jahr 2015 350.000 EUR
Jahr 2016 3.000.000 EUR
Jahr 2017 1.270.000 EUR

5. Der Beauftragung der Ingenieurgemeinschaft Kohlebandbrücke (Klinger und Partner GmbH/CDM Smith Consult GmbH), Friolzheimer Straße 3, 70499 Stuttgart, mit Honorarleistungen für die Planung und Bauüberwachung des Bauabschnitts 3 mit einem Aufwand in Höhe von 296.879,34 EUR wird zugestimmt. Grundlage ist das Ergebnis des VOF-Verfahrens und das Honorarangebot der Ingenieurgemeinschaft vom 26. September 2013. Mit den vorausgegangenen Beauftragungen der Bauabschnitte 1 und 2 (GRDrs 1026/2013) in Höhe von 502.600 EUR beläuft sich das Gesamthonorar des Ingenieurbüros auf rd. 800.000 EUR. Die weitere Beauftragung für den Bauabschnitt 3 wird über die in Ziffer 4 aufgeführte Finanzierung gedeckt.

6. Die Entwicklungen durch zusätzliche Projekte v. a. im Bereich Altlastensanie- rung führen zu einem veränderten Aufgabenzuschnitt. Von der vorgesehenen Schaffung einer höherwertigen Stelle (Ingenieur, voraussichtlich EG 11) gegen die Streichung einer Bauaufseherstelle (EG 9) zum Stellenplan 2016/2017 wird Kenntnis genommen. Über die Veränderungen ist im Rahmen der Stellenplan- beratungen zum Haushalt 2016/2017 zu entscheiden.


Auf Nachfrage von StR Adler (SÖS-LINKE-PluS), der hier ein Vorgehen nach der Methode, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren, befürchtet, führt BM Hahn aus, die Stadt sei für die Sanierung der Altlasten, die aus der Zeit stammten, als das Gaswerk ein städtischer Regiebetrieb gewesen sei, zuständig. Der Gemeinderat habe vor einigen Jahren diese Sanierung beschlossen. Der erste Teil sei bereits durchgeführt worden.


Mit der Bitte, Fragen, die sich nach Vorberatungen noch ergäben, der Verwaltung künftig vor der Sitzung des Gemeinderats mitzuteilen, damit diese sie vorab eventuell schriftlich beantworten könne, stellt OB Kuhn fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Enthaltungen einstimmig wie beantragt.

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