Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
334
18
VerhandlungDrucksache:
942/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 19.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: BPlan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Mönch-
feldstr./Balthasar-Neumann-Str. (Mühl 85) in S-Mühl-
hausen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anreg. gem. § 3 (2) BauGB - BPlan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 17.11.2020, öffentl., Nr. 433
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 29.10.2020, GRDrs 942/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Mönchfeldstraße / Balthasar-Neumann-Straße (Mühl 85) im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen wird in der Fassung vom 02.06.2016 / 14.03.2017 / 02.08.2018 / 31.01.2020 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9

Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan vom 02.06.2016 / 14.03.2017 / 02.08.2018 / 31.01.2020.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt. Die von der Öffentlichkeit erhobenen Anregungen konnten nicht berücksichtigt werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan Stuttgart (FNP) wird im Zuge der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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