Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
134
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VerhandlungDrucksache:
235/2024
GZ:
10-5
Sitzungstermin: 27.06.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Stuttgart-Zulage: Einführungsbeschluss zum 1. Juli 2024

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 26.06.2024, öffentlich, Nr. 268
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 28.05.2024, GRDrs 235/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Tarifbeschäftigte und Auszubildende nach näherer Definition in dieser Drucksache erhalten ab 1. Juli 2024 eine monatliche übertarifliche Stuttgart-Zulage in Höhe von 150 EUR, bei Teilzeit anteilig entsprechend des Beschäftigungsumfangs.

2. Die Zulage wird befristet bis zum 31.12.2028 gewährt und ist durch Beschluss des Gemeinderats jederzeit widerruflich. Spätestens zu den Haushaltsberatungen 2028/2029 ist eine Entscheidung über die Fortführung, Abschmelzung bzw. Einstellung der Zulagenzahlung zu treffen.

3. Bestehende über- und außertarifliche Zulagen werden grundsätzlich auf die Stuttgart-Zulage angerechnet. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in dieser Drucksache dargestellt.

4. Sofern freie Träger der Kindertagesbetreuung bzw. der Schulkindbetreuung in Stuttgart an ihre Mitarbeitenden eine Zulage nach Ziff. 1 auszahlen, wird diese als förderfähiger Personalaufwand anerkannt bzw. den freien Trägern werden die zusätzlich entstehenden Kosten aufgrund der jeweils bestehenden Vereinbarungen bzw. Förderregelungen durch die Landeshauptstadt erstattet.

5. Die Springkräftezulage an den Verlässlichen Grundschulen wird ab 1. Juli 2024 auf die in anderen Ämtern übliche Höhe von 300 EUR pro Monat angehoben.

6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fachkräfte-Richtlinie der VKA in begründeten Einzelfällen weiterhin anzuwenden.

7. Die Mehraufwendungen im städtischen Haushalt in Höhe von bis zu 12,15 Mio. EUR in 2024 und 24,3 Mio. EUR jährlich ab 2025 werden aus den hierfür veranschlagten Ansätzen bei den Personalaufwendungen und den Zuschüssen für freie Träger gedeckt. Die Mehraufwendungen bei den Eigenbetrieben werden über die jeweiligen Wirtschaftspläne finanziert.


StRin Tiarks (FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) schickt voraus, man begrüße die Zulage sehr. Dass sie nun endlich eingeführt wird, habe nur geklappt, weil die Beschäftigten, die SPD und ver.di und ihre Fraktionsgemeinschaft immer wieder den Finger in die Wunde gelegt haben. Dennoch könne dies nur der erste Schritt sein, denn man werde auch weiterhin dafür kämpfen und nicht lockerlassen, damit die Stuttgart-Zulage höher wird und dass sie tarifiert wird.

OB Dr. Nopper stellt fest, "nach vielen Jahren der Diskussion um die Stuttgart-Zulage - wem auch immer das zu verdanken ist - kommt jetzt die in ganz Baden-Württemberg einzigartige Ballungsraumzulage als einzigartiger historischer Schritt im Vergütungssystem der Landeshauptstadt Stuttgart, der uns - das rufe ich in Erinnerung - in dieser Form jährlich für Kernverwaltung und Eigenbetriebe stolze über 30 Mio. EUR Wert ist!"


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt mit der Maßgabe des Verwaltungsausschusses die GRDrs 235/2024 einstimmig wie beantragt.

Gemäß dieser Maßgabe wird eine Zulage beim Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) aus der Anrechnung herausgenommen. Es handelt sich um eine Zulage in Höhe von 100 EUR pro Monat für Mentoren in der Anleitung von Auszubildenden im Eigenbetrieb Leben und Wohnen (Beschluss zur GRDrs 176/2019). Diese Zulage sei wie eine Funktionszulage zu sehen, die aufgrund der Erschwernis der Stelle und zusätzlichen Aufwands keine allgemeine Arbeitsmarktlage darstellt.

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