Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
86
14
VerhandlungDrucksache:
795/2022 Neufassung
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 27.04.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Städt. Kleinsiedlungen in Steinhaldenfeld, Neuwirtshaus, Hoffeld u. Wolfbusch, 1. Veräußerung v. Erbbaugrundstücken u. Kleinsiedlerstellen, 2. Verlängerung der Erbbaurechte in den städt. Kleinsiedlungsgebieten

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 31.03.2023, öffentlich, Nr. 58
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 18.04.2023, öffentlich, Nr. 132
Ergebnis: einmütige Zustimmung (1 Enthaltung)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 23.03.2023, GRDrs 795/2022 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den potentiellen Entwicklungsbereichen in den 4 Kleinsiedlungsgebieten Steinhaldenfeld, Neuwirtshaus, Hoffeld und Wolfbusch wird Kenntnis genommen.

2. Eine Veräußerung von Erbbaugrundstücken bzw. Kleinsiedlerstellen im Volleigentum der Stadt in den 4 Kleinsiedlergebieten an Erbbauberechtigte, Mieter oder bei Leerstand an Dritte findet nicht mehr statt. Ausgenommen hiervon sind verbindliche Kaufanträge, die vor dem 31.12.2022 gestellt wurden.

3. In den Entwicklungsbereichen ist vorgesehen, langfristig eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Daher erfolgen Verlängerung oder Neubestellungen von Erbbaurechten städtischer Kleinsiedlungen wie bisher längstens bis zum 31.12.2065 jedoch nicht darüber hinaus.

4. Die bisherigen Konditionen für einen Verkauf der Grundstücke städtischer Kleinsiedlungen gelten für die Fälle, bei denen ein verbindlicher Kaufantrag vor dem 31.12.2022 gestellt wurde, weiter. Dies gilt hinsichtlich des Kaufpreises nur bezüglich der Höhe des Abschlages bei Selbstnutzung (30 %), nicht aber für den jeweiligen Bodenwert. Die Anpassung der Bodenwerte erfolgt in GRDrs 803/2022.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.

zum Seitenanfang