Schutzgut | Fachgesetz / Richtlinie |
I. Mensch | Baugesetzbuch, Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen, TA Lärm 1998, DIN 18005, Lärmminderungsplan, Geruchsimmissionsrichtlinie, VDI-Richtlinie, Bundesnaturschutzgesetz |
II. Tiere und Pflanzen | Bundesnaturschutzgesetz/Naturschutzgesetz, Baugesetzbuch, FFH-RL, VogelSchRL |
III. Boden | Bundesbodenschutzgesetz inkl. Bundesbodenschutzverordnung, Baugesetzbuch |
IV. Wasser | Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz Baden-Württemberg inkl. Verordnungen, Baugesetzbuch |
V. Luft | Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen, TA Luft, Baugesetzbuch |
VI. Klima | Naturschutzgesetz Baden-Württemberg , Baugesetzbuch / Klimaatlas |
VII. Landschaft | Bundesnaturschutzgesetz / Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, Baugesetzbuch, Biotopkataster |
VIII. Kultur- und Sachgüter | Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz |
Behörde und sonstige Träger
öffentlicher Belange | Stellungnahme: | Ergebnis: |
Amt für Umweltschutz
(Schreiben vom 06.02.2012)
Stadtklima, Lufthygiene
Keine Bedenken und Anregungen. Die Einschätzungen in der Checkliste Umweltprüfung werden geteilt. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Verkehrslärm
Keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Belange sind nicht betroffen. | Wird zur Kenntnis genommen. | |
Natur-, Boden-, Wasser-, und Immissionsschutz, Energie
Keine Bedenken | Wird zur Kenntnis genommen. | |
Deutsche Telekom
Keine Stellungnahme abgegeben | - | berücksichtigt |
EnBW
Keine Stellungnahme abgegeben | - | berücksichtigt |
Gesundheitsamt
Keine Stellungnahme abgegeben | - | berücksichtigt |
Handwerkskammer
(Schreiben vom 24.01.2012)
Keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan und einer evtl. erforderlichen Umweltprüfung. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Industrie- und Handelskammer
Keine Stellungnahme abgegeben | - | berücksichtigt |
Landesnaturschutzverband
Keine Stellungnahme abgegeben | - | berücksichtigt |
Naturschutzbeauftragter Stuttgart
Keine Stellungnahme abgegeben | - | berücksichtigt |
Regierungspräsidium Freiburg
Landesamt für Geologie, Rohstoffe, Bergbau
(Schreiben vom 31.01.2012)
Die Belange des RPF sind nicht betroffen. | Wird zur Kenntnis genommen | berücksichtigt |
Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. Wirtschaft und Infrastruktur
(Schreiben vom 03.02.2012)
Keine Bedenken und Anregungen. Um weitere Beteiligung wird gebeten. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Verband Region Stuttgart
(Schreiben vom 16.01.2012)
Es stehen keine regionalplanerischen Ziele entgegen. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Verschönerungsverein Stuttgart
Keine Stellungnahme abgegeben | - | berücksichtigt |
Bodenseewasserversorgung (BWV)
(Schreiben vom 22.12.2011
Im Geltungsbereich befinden sich weder vorhandene noch geplante Anlagen der BWV.
Eine weitere Beteiligung ist nicht erforderlich. | Wird zur Kenntnis genommen.
Die BWV wird im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt. | berücksichtigt |
Behörde und sonstige Träger
öffentlicher Belange | Stellungnahme: | Ergebnis: |
Amt für Umweltschutz
(Schreiben vom 20.06.2012)
Keine Bedenken. Hinweise oder Änderungswünsche werden nicht geltend gemacht. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Deutsche Telekom
(Schreiben vom 13.06.2012)
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, wir bitten darauf Rücksicht zu nehmen. Des Weiteren bitten wir, uns über Beginn und Ablauf evtl. Baumaßnahmen so früh wie möglich zu informieren. | Es existieren keine konkreten Baumaßnahmen in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan, über die informiert werden könnte. | berücksichtigt |
EnBW Regional AG
(Schreiben vom 26.06.2012)
Keine Einwände. Eine weitere Beteiligung ist nicht erforderlich. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Gesundheitsamt
Keine Stellungnahme abgegeben | - | berücksichtigt |
Handwerkskammer Stuttgart
(Schreiben vom 03.07.2012)
Keine Bedenken und Anregungen | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Industrie- und Handelskammer
Keine Stellungnahme abgegeben | - | berücksichtigt |
Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. Wirtschaft und Infrastruktur
(Schreiben vom 02.07.2012)
Keine Bedenken und Anregungen | - | berücksichtigt |
Verband Region Stuttgart
(Schreiben vom 20.06.2012)
Dem Bebauungsplan stehen keine Ziele des Regionalplans entgegen. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Verschönerungsverein
(Schreiben vom 19.04.2012)
Die vorgesehenen Regelungen und Steuerungsmaßnahmen werden von uns geteilt. Das Planungsrecht möge im Vollzug konsequent eingehalten und umgesetzt werden. | Wird zur Kenntnis genommen | berücksichtigt |